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Re: Wireless Ear Piece mit Handy koppeln
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Original geschrieben von Dr.Beer
Ich habe mir überlegt so in einer Klausur gut spicken zu können. Bitte kommt mir nicht damit, dass man sowas nicht macht

Danke 
Aber sonst ist noch alles klar?
Bei TT werden schon Beiträge ala "Wo kann ich mein Referat für lau aus dem I-Net bekommen" nicht gerne gesehen, von daher ist Dein "Anliegen" hier bestimmt auch nicht erwünscht.
Wenn Du Dich mit der selben Begeisterung ans lernen machen würdest wie Du über Möglichkeiten nachdenkst zu betrügen, solltest Du den Stoff auch ohne illegale Hilfsmittel locker bewältigen können.
CH
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Original geschrieben von Hajj
Mit International Business Economics solltest du alle Berufe ausüben, für welche du BWL benötigst.
So ist es, denn eigentlich ist es nichts anderes als ein eingenglischter Begriff für BWL. Klingt halt nur wichitger.
Von der Ausrichtung und dem Namen her soll es halt darauf hingehen, dass man in der Lage ist in einem Unternehmen internationale Wirtschaftsbeziehungen zu unterhalten, aber mal ehrlich:
Das muss ein "normaler" BWLer auch, denn rein national sind ja nun wirklich keine Blümentöpfe mehr zu gewinnen.
CH
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Kleiner Denkfehler: Der Vorteil liegt im Verkauf nicht im Einkauf.
Der Wettbewerbsvorteil bei Kleinunternehmer liegt darin das sie auf Verkäufe keine Ust an das Finanzamt abführen müssen.
Soll heißen:
Ein Kleinunternehmer und eine GmbH bieten dieselbe Leistung für 116€.
Die GmbH muss auf die 116€ 16% Ust abführen, hat also effektiv nur 100€ für sich während der Kleinunternehmer 116€ einstecken kann.
Oder er kann die Leistung eben für 100€ statt für 116€ anbieten und bekäme dasselbe raus wie die GmbH nur werden wahrscheinlich mehr Leute bei ihm kaufen, da er günstiger ist.
Alles klar?
CH
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Original geschrieben von SEGA
Lloyds Schuhe sind mir, dank Ledersohle, zu unbequem. Gibt es die auch mit Gummisohle?
Gummisohlen sind definitv aber nicht hochwertig.
Mal abgesehen davon das bei Gummi die Füße qualmen...
CH
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Wenn Du ein konkretes Handy vor Augen hast, wäre es auch sinnig entsprechend danach zu fragen.
Schmeiß mal die Suche an, zum 6230i gibt es bestimmt schon den ein oder anderen Beitrag
CH
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Original geschrieben von toette
Zucker gegen das Aua Kopf...
Da fehlt aber ein Smilie oder?
CH
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Nachzahlen ist bei nicht erfolgter Abrechnung nicht.
(Jedenfalls nicht über die 4 Jahre, außerdem müsste er die NK ja auch irgendwie erfassen um diese abzurechnen.)
Du würdest nur riskieren für die Zukunft eine verbrauchsorientierte Abrechnung zu bekommen die dann höher sein kann.
CH
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Was regst Du Dich so auf? Wenn er keine Nebenkostenrechnung vorlegt, kann er auch nichts kassieren.
Wenn er das über einen längeren Zeitraum nicht macht kann er diese dann sogar komplett nicht mehr einfordern...
Und Thema Rasen:
Ein gepflegter Rasen muss fast wöchentlich einmal gemäht werden, daher ist 3x Monat schon ok.
Woher weißt Du, wie teuer dieses Mähen ist?
Würdest Du um die Kosten zu senken dieses selber machen?
(Und damit jemandem wieder die Arbeit wegnehmen?)
CH
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Wenn da wirklich noch DM im Vertrag steht würde ich auch nur den DM-Betrag zahlen 
Spaß beiseite:
Eine Erhöhung ist in diesem Fall möglich, wenn die Stadt die Müllabfuhrkosten anhebt muss der Vermieter diese Mehrkosten halt auch auf seine Mieter umlegen.
Wenn Du die Erhöhung nicht zahlst, dann wirst Du spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung ne relativ hohe Nachzahlung haben.
CH
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Da muss ich die leider entäuschen:
Sofern ein Bundesland beschließt Studiengebühren einzuführen, trifft das alle Studierenden die zu dem entsprechenden Zeitpunkt immatrikuliert sind.
Quasi Studiengebühren ab SS 06: Alle die sich dann Rückmelden "dürfen" zahlen.
Du hast halt keinen "Laufzeitvertrag" für die Dauer Deines Studiums sondern musst Dich jedes Semester wieder neu "einschreiben" und das zu den dann gültigen Konditionen.
Wenn Du dass dann nicht tust bist Du raus, also im Sinne der Toten Hosen:
"Friss oder Stirb"
CH