Beiträge von ChickenHawk

    Soweit richtig, meine Aussage "innerhalb dieser Zeit" bezog sich auf den gesamten SV von Freestyler.


    Er ist lt. Profil 16 Jahre hat also noch ne Menge Zeit vor sich, bevor er mal in die Verlegenheit kommt ins "+" zu kommen, daher würde es wohl kaum reichen, wenn er sich jetzt ein Notebook kauft, da er den Verlustabzug nicht beliebig vor sich her schieben kann. Also jetzt Notebook kaufen und in 6 Jahren abziehen geht nicht...


    CH

    Kurz gesagt:


    Vergiss es.


    Man könnte jetzt seitenlang über das warum und wieso schreiben, hier allerdings mal die extreme Kurzfassung:


    Solange Du Deinen Teil des Schuldverhältnisses (Bezahlung) noch nicht erfüllt hast, kannst Du auch nichts beim Vk einklagen.


    (By the way eigentlich sind solche "Service"-Leistungen bei Ebay doch nicht erlaubt?)


    Sobald Dein Anwalt eine Klage einreicht wird der Vk einwenden, dass Du noch nicht bezahlt hast und damit ist dann schon Schluss.


    Du müsstest also erstmal dem Vk noch 40€ in den Rachen werfen um überhaupt etwas in dieser Richtung starten zu können.


    Ob Du dann allerdings ne reelle Chance hättest was zu erstreiten ist dann doch mehr als ungewiss. Wie willst Du beweisen, dass der Vk nicht nur Tickets für seine Freunde verkauft, aber nicht seine eigenen weil er selbst keine mehr bekommen hat? Oder so etwas ähnliches.
    Sprich: Die Vermutung liegt natürlich nah, dass der Vk gemerkt hat, dass man mehr Kohle macht, wenn man die Tickets selbst verkauft, allein beweisen wirst Du es ihm nicht können.


    Von daher lohnt sich der ganze Aufwand nicht.


    CH

    Schritt 1:
    Geh in den Baumarkt und kaufe Dir eine Tube Brennpaste.


    Schritt 2:
    Kippe etwas von dieser Brennpaste auf einen feuerfesten Untergrund


    Schritt 3:
    Zünde die Brennpase an, stell die vor, dass die Flamme die Du da siehst 3x exisitiert.


    Schritt 4:
    Stelle Dir die Frage, ob Du das unter einem gemütlichen Kaminfeuer verstehst.


    Wenn Deine Antwort auf Frage 4 ein klares Nein ist, dann lass die Finger von derartigen Angeboten.


    Wenn Deine Antwort auf Frage 4 ja ist, dann lass Dir von einem bekannten für ca. 25€ ein entsprechendes Gehäuse meiseln und bau Dir so nen Kasten selber...


    CH


    Aber gerne doch ;)
    Dir ist aber schon klar, dass die Dame deswegen evtl. ihren Job verloren hat, weil das Geld hinterher in der Kasse gefehlt hat? Und bei 100 DM versteht kein Chef mehr Spaß.


    Auch wenn sie telefoniert hat: Menschen machen Fehler oder Du etwa nicht?


    So nun bist Du erfolgreich aufgehangen worden


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von cestec
    ab Kenntnis des Widerrufrechts laufen die 14 Tage...


    Gruss,


    c.


    fast richtig, oder eher nein völlig falsch:


    BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen


    (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung
    der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei
    Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.


    CH


    EDIT:
    Wenn es so wäre wie Du behauptest könnte ja jeder Händler seinen Kunden eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung schicken, die Ware aber es 2 Wochen später damit das Widerrufsrecht erloschen wäre...
    Und so funktioniert es definitiv nicht

    Auch auf die Gefahr hin, das das hier schon mal angesprochen wurde:


    Die SPD ist vor 7 Jahren ja nicht mal eben so Sieger der Bundestagswahl geworden, sondern, weil das Volk mit der CDU nach 16 Jahren nicht mehr zufrieden war.
    Zu dieser Zeit ging es wirtschaftlich schon bergab mit D.


    Solange es einem Land gut geht, lässt es sich leicht regieren.


    Die Flaute hat angehalten und somit ist jetzt die SPD der Buhmann.
    Also darf voraussichtlich die CDU mal wieder ran, es wird sich zeigen, ob sie in der Lage sind mehr als nur heiße Luft zu produzieren. ("Wenn wir die Regierung stellen würden wird alles besser..." Na dann man ran Jungs!)


    Sollte die CDU tatsächlich etwas positives bewirken oder Glück haben das der Konjunkturzyklus das Tal gerade durchschritten hat werden sie solange den Kanzler stellen, bis es wieder abwärts geht.
    Schaffen sie keine spürbare Verbesserung sind sie nach 4 Jahren wieder weg vom Fenster...


    Das ist halt Politik...


    Von daher verstehe ich das ganze Bohei nicht, was darum gemacht wird


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von elfentraum


    Muß ich mir jetzt Gedanken machen über mangelnde Moral?
    ...
    ;) elfe


    Höchstens über Deine nicht vorhandene :D:D


    Spaß beiseite, es kommt doch immer drauf an, wann und wo so etwas vorkommt.


    Als es den € neu gab waren wir beim Griechen und ich habe mit nem 50er bezahlt.
    Ich hätte irgendwas um die 23 € wiederbekommen müssen.


    Auf der Straße vor dem Lokal viel mir auf, dass ich auch nen 50ziger + Silbergeld wiederbekommen hatte. Das habe ich dann zurück ins Lokal getragen, was dazu führte, dass wir erst einige Freiouzos später gehen durften, weil der Chef so glücklich war.


    Letztens habe ich dagegen DVD`s in die Videothek zurückgebracht. Die Kassiererinnen unterhielten sich über Fönfrisuren oder weiß der Teufel was und haben scheinbar nicht genau auf ihre Kasse geschaut, da sie mir ca. 2,20€ zuwenig berechnet haben.
    Dies fiel mir allerdings erst wieder zu Hause auf, als ich das Kleingeld aus der Geldbörse nahm.


    Für diesen Betrag bin ich dann nicht wieder quer durch die halbe Stadt gefahren...


    CH

    Alles mal wieder völliger Humbug vom Händler.


    Du hast wie jeder andere auch beim Onlinekauf ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB i.V.m §355 BGB.


    Demnach hast Du 14 Tage ab Lieferung der Ware Zeit deine WE zu widerrufen.


    Es ist auch egal, ob es eine "Sonderbestellung" gewesen sein soll oder nicht.
    Die versuchen sich wahrscheinlich damit über den § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB (das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Waren, die nach Kundenspezifikationen oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind) vor einem möglichen Widerruf Deinerseits zu retten.


    Ist aber auch Schwachfug, denn eine Handy von der Stange ist ja nun mal keine Spezialanfertigung.


    Also einfach schön, nachweisbar widerrufen und Geld mit Fristsetzung zurückfordern.


    Gruß
    CH