Kurz gesagt:
Vergiss es.
Man könnte jetzt seitenlang über das warum und wieso schreiben, hier allerdings mal die extreme Kurzfassung:
Solange Du Deinen Teil des Schuldverhältnisses (Bezahlung) noch nicht erfüllt hast, kannst Du auch nichts beim Vk einklagen.
(By the way eigentlich sind solche "Service"-Leistungen bei Ebay doch nicht erlaubt?)
Sobald Dein Anwalt eine Klage einreicht wird der Vk einwenden, dass Du noch nicht bezahlt hast und damit ist dann schon Schluss.
Du müsstest also erstmal dem Vk noch 40€ in den Rachen werfen um überhaupt etwas in dieser Richtung starten zu können.
Ob Du dann allerdings ne reelle Chance hättest was zu erstreiten ist dann doch mehr als ungewiss. Wie willst Du beweisen, dass der Vk nicht nur Tickets für seine Freunde verkauft, aber nicht seine eigenen weil er selbst keine mehr bekommen hat? Oder so etwas ähnliches.
Sprich: Die Vermutung liegt natürlich nah, dass der Vk gemerkt hat, dass man mehr Kohle macht, wenn man die Tickets selbst verkauft, allein beweisen wirst Du es ihm nicht können.
Von daher lohnt sich der ganze Aufwand nicht.
CH