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Du nimmst einen 3 Liter Kanister und einen 5 Liter Kanister...
Und mit ein wenig rumprobieren sollest Du es rausfinden 
Ok Spaß beiseite, wie stellst Du Dir das vor?
Sofern Du nicht gerade einen XY kg schweren Gegenstand hast, den Du auf die andere Seite einer Wippe legen könntest ist das ein ziemlich sinnloses und ungenaues Verfahren gerade wenn Du auf Dein Gewicht achten willst.
Da bleibt nur die Digitalwage mit 1/100 GrammAnzeige
Gruß
CH
(Wunder sich wieso man sich für so ne Frage hier im Forum anmeldet...)
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Och Jungs,
wieso gibt es denn solche Billigangebote für Pre-Paid Sim-Lock Handys?
Genau weil die Anbieter damit etwas verdienen wollen und ihren PrePaidkunden ein hochsubventioniertes Handy an die Hand geben um das ganze schmackhaft zu machen.
Es ist nicht im Sinne des Erfinders, diese Handys günstig zu erwerben dann illegal zu entsperren (Ja genau das ist ein Straftatbestand und daher nicht nur mal eben ein "oh das böse unlocken") um diese Dingern dann mit Gewinn weiterzuverscherbeln.
Oder würdet ihr jemanden der euch lieb fragt:
"Du ich will das Auto da aufbrechen um das Radio zu klauen, leihst Du mir mal Deinen Schraubenzieher?"
auch sofort unterstützen?
Nur weil durch diese Vorgehensweise keine Privatperson geschädigt wird, heißt das noch lange nicht, dass es keine Opfer gibt
CH
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Wie viele Geschwister hat er denn, wenn er schon 2 Handys hat?
Und die telefonieren dann da schön mit nem gelockten Handy?
Nene also Mitleid brauchst Du da keine haben, der hat nur nen "Dummen" gesucht, der ihm hilft ein paar Handys zum entsperren und weiterverkaufen zu bekommen.
CH
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Schau mal hier:
Link 1
und such Dir hier:
Link 2
den entsprechenden Ansprechpartner raus.
Die sollten Dir als geschädigten AN eigentlich nicht an die Karre fahren, kannst vorsichtshalber ja mal anonym abfragen wie die meinen, dass Du Dich verhalten sollst
Gruß
CH
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Zitat
Original geschrieben von booner
Nach meinem Verständnis kann dieses Gesetz nur Kündigungen erfassen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, also frühestens zum 1.6.2005 dem Vermieter zugegangen sind.
Gab es da nicht im Verwaltungs- bzw. Verfassungsrecht mit:
" Tritt zum 01.06.2005 mit Wirkung zum 01.01.2005 in Kraft"?
Kann ja sein, dass die das so gebacken haben...
CH
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Zitat
Original geschrieben von dimi375
Nun, da die Meisten hier wohl schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben, werde ich wohl diese Aktion sein lassen.
Besser isses...
Das würde zu 99,9999998% daneben gehen.
Nur mal von der logischen Seite gedacht:
Die Batterie sorgt ja lediglich dafür, dass Dein Auto beim Starten den nötigen Zündfunken bekommt. Daher laufen Autos mit einer leeren Batterie auch wieder (sofern denn die Lima funktioniert) wenn sie Starthilfe bekommen haben und die Batterie wieder über die Lima aufgeladen wird.
Die Batterie allein kann nie und nimmer den kompletten Betrieb deines Kfz aufrechterhalten, erst recht nicht bei 220 km über die Autobahn.
Gruß
CH
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UPDATE:
Irgendwas ist faul an dieser Wohnung soviel ist sicher...
Mittlerweile wurden auch von den Nachbarn seltsamte "Phänomene" berichtet.
Sogar die Katzen der Nachbarin weigern sich beharrlich den ersten Stock zu betreten, selbst wenn sie mit Futter gelockt werden.
Aber Nein, ich bin nach wie vor der Meinung, dass es nichts übernatürliches ist, sondern das entweder der Vermieter oder eine Marderfamilie dahinter stecken.
CH
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Was willst Du denn auch zu dem Vorfall groß sagen?
Du: " Ich habe den Schein XY am XX.XX.2005 persönlich in der Praxis (zu Händen von Fr. XY (dies aber nur sofern Du Dir beim Namen sicher bist)) abgegeben.
Zwei Tage später habe ich dort angerufen, weil keine Rückmeldung kam. Der Schein war in der Praxis nicht zu finden."
Richter: (wenn überhaupt)"Sind Sie sicher den Schein persönlich abgegeben zu haben?"
Du:"Ja"
Aussage beendet, Dauer keine 10 Minuten.
Schließlich haben die lt. Deiner Aussage diverse Scheine gefunden die verschlampt wurden von daher bist Du mit Deinem Schein nicht der eigentliche Grund für die Kündigung und somit für das Verfahren auch nicht wirklich von Interesse.
By the way: Ist das denn überhaupt schon beim Gericht?
Selbst wenn würde ich nicht drauf wetten, das Du da vorgeladen wirst um auszusagen
CH
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Ist halt immer so ne Sache...
Der § 1 zieht aber nicht, da diese 25km/h Kisten nun mal offiziell auf der Straße unterwegs sein dürfen.
Diese Problematik ergibt sich aber auch in anderen Bereichen:
Da kommt man mit 160-180 km/h auf einer freien Autobahn "angebummelt" und plötzlich lümmelt sich da ein Opel Corsa mit 75km/h auf der linken Spur.
(Zugegeben die Kurven sind auf Autobahnen nicht ganz so eng...)
Bei dem Geschwindigkeitsüberschuss den man da drauf hat kommt es einem halt so vor, als ob der andere Verkehrsteilnehmer "steht".
Von daher hilft leider alles nichts:
Man muss (schon aus Selbstschutzgründen) halt immer mit der "Dummheit"/Langsamkeit der anderen rechnen.
Was hilft es mir wenn ich mich auf §1 berufen kann wenn ich mit meinem Motorrad einem Rentner-Touri-Pärchen hinten draufgesemmelt bin, wenn diese (und das ist wörtlich zu verstehen!!) in einer uneinsehbaren Kurve parken(!) um ein Foto vom Wasserfall zu machen...
CH
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Den Weg den Du jetzt gehen willst ist sicher der vernüftigste.
Um mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen:
Wenn hier davon gesprochen wird, dass man nicht für Schäden haftbar gemacht werden kann, gehe ich mal davon aus, dass die Poster damit die "Gefälligkeit" meinen. Es ist richtig, das man aus einer Gefälligkeit heraus nicht Schadensersatzpflichtig wird. (Klassische Beispiel ist hier der Lottoschein den der Bekannte für mich abgeben sollte, dies jedoch vergisst. Ich hätte 6 richtige gehabt -> keine Schadensersatzpflicht für meinen Bekannten wg. Gefälligkeit ohne Geschäftsbindungswillen.)
Davon zu unterscheiden ist die Schadensersatzpflicht nach §823 BGB, diese greift auch wenn man während einer "Gefälligkeit" vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum (in diesem Fall das Auto) eines anderen beschädigt.
Einigt euch am besten gütlich, davon haben alle am meisten 
CH