Beiträge von ChickenHawk

    Sachte sachte, die von Booner genannten § 119 etc BGB sind lediglich für die Anfechtung Deiner Willenserkärung sie haben mit einer eventuellen Anzeige nichts zu tun.


    Schau mal hier:


    Urteil


    dort sind u.a. § 263 Abs. 1 StGB; § 15 StGB erwähnt.


    Du brauchst bei einer Anzeige allerdings selbst keine § anzubringen, es reicht aus wenn Du den Sachverhalt ordnungsgemäß darslegst.


    Um den §-Dschungel kümmert sich dann schon die Staatsanwaltschaft


    Gruß
    CH

    Hier ein Auszug aus den Regel denen er als Mitarbeiter unterliegt:


    Richtlinien für eBay-Mitarbeiter


    eBay-Mitarbeiter unterliegen beim Handel auf Websites von eBay-Gesellschaften strengen Regeln. Die Kauf- und Verkaufsaktivitäten von eBay-Mitarbeitern werden von eBay, den Tochter- oder Schwestergesellschaften oder Joint Ventures weder gesponsert noch empfohlen. Bei der Nutzung von Diensten der eBay-Gesellschaften müssen alle eBay-Mitarbeiter folgende Regeln beachten:


    ...
    # eBay-Mitarbeiter sind zu korrektem Verhalten verpflichtet und müssen die Regeln von eBay einhalten.


    # Wenn ein Mitarbeiter auf einen Artikel bietet oder einen Artikel kauft, muss er den Link zu dieser Seite (Richtlinien für eBay-Mitarbeiter) per E-Mail an den Verkäufer senden. Wenn ein Mitarbeiter einen Artikel bei eBay einstellt, muss er den Link zu dieser Seite in die Artikelbeschreibung aufnehmen.
    ...


    In der Auktion ist ja kein solcher Hinweis, und bestimmt hat er Dir auch keine entsprechende Mail geschickt oder?


    Auch interessant, dass er diesen Hinweis den er sonst in seinen Auktionen hat, gerade hier "vergessen" hat


    CH

    Schreib ihm auf der grundlage auf den von Booner genannten §§ das Du die Anfechtung deiner Willenserklärung erkärst.


    Desweiteren kann ein Hinweis darauf, dass Du, dein Anwalt und deine RV sich schon darauf freuen ihn vor Gericht zu sehen, sollte er auf die Idee kommen seinen "Anspruch" einklagen zu wollen


    Ansonsten:
    Entspannt zurücklehnen, der macht viel heiße Luft um nichts


    CH


    EDIT
    Stimmt, er hat das nicht selber gekauft, sondern ein orginal Ticket verkauft, in dieser Auktion weißt er darauf hin das er Ebay-Mitarbeiter ist.


    Ein Pluspunkt mehr für Dich, denn jemand der in dem Laden arbeitet wird schwerlich darlegen können sich in der Kategorie geirrt zu haben.

    Zitat

    Original geschrieben von McTristan
    Fakt ist, dass du es mit Vorsatz machst und das ist in der deutschen Rechtssprechung meines Erachtens der Tatbestand des Betrugs.


    Nun ja ob man so etwas nun gut findet mag dahingestellt sein, allerdings ist das nicht wie von Dir vermutet ein Betrug:


    StGB § 263 Betrug


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Da Textor sich weder einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft oder O2 durch den Vertrag schädigen will (solange er die Rechnug bezahlt), sind die Tatbestandsmerkmale die für einen Betrug vorliegen müssen nicht gegeben.


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Sie wollen mich bei ebay anzeigen und sogar beim Finanzamt... :confused:


    Und anhand dieser Aussage sieht man eigentlich, dass die Damen nur heiße Luft produzieren.


    Was hat das FA denn bitte schön mit ner Ebay-Auktion zu tun?
    Oder unterstellen sie Dir auch noch Steuerhinterziehung weil sie vermuten das Du gewerblich handelst (oder sollte das tatsächlich der Fall sein?)?


    gruß
    CH

    Booner beschreibt die rechtliche Seite zutreffend.


    Aber das ist doch eher mehr ein zwischenmenschliches Problem.
    Habt ihr noch freundschaftlichen Kontakt dann frag ihn doch, ob er Dir das Ding noch einlöst.


    Wenn Du das aber nur noch machen willst um ihm eins reinzuwürgen dann vergiss es. Steh da doch einfach drüber...


    Oder hättest Du ernsthaft vorgehabt Deinen Ex deswegen vor Gericht zu ziehen?
    Nicht wirklich oder?


    CH

    Wozu denn der ganze Aufriß?


    Was hätte Dich daran gehindert Deine korrekte Nr. anzugeben?


    Bei O2 ist nicht gespeichert ob ein Perso noch gültig ist oder nicht.
    Und die Chancen dass der Paketzusteller Dir das Paket mit korrekter Nr. gibt ist wesentlich höher, als das ihm aufgefallen wäre, dass der Perso nicht mehr gültig ist.


    Jetzt hast Du einen abgelaufenen Perso und eine falsche Nummer, also ein Problem mehr als vorher...


    *kopfschüttel*


    CH