Was ist das denn für eine Einstellung?
Solange mir etwas zum Vorteil gereicht irgnoriere ich den entsprechenden Vorschriften (nur ab 18) aber wenn es dann Ärger gibt ziehe ich mich genau auf diesen Standpunkt zurück? *kopfschüttel*
CH
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Was ist das denn für eine Einstellung?
Solange mir etwas zum Vorteil gereicht irgnoriere ich den entsprechenden Vorschriften (nur ab 18) aber wenn es dann Ärger gibt ziehe ich mich genau auf diesen Standpunkt zurück? *kopfschüttel*
CH
Also das ganze verhält sich so:
"Grundsätzlich habt ihr als Opfer die Möglichkeit, bereits innerhalb des Strafverfahrens gegen den Täter zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen. Dazu müsst ihr bzw. euer Anwalt während des Strafverfahrens einen sogenannten Adhäsionsantrag stellen, über den das Strafgericht dann entscheidet. Durch den Adhäsionsantrag wird die laufende Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche gehemmt, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Wird der Täter verurteilt, kann euch das Gericht auf euren Antrag hin gleichzeitig Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zusprechen, ohne dass ihr noch einmal gesondert vor dem Zivilgericht klagen müsst. Wird der Angeklagte der Straftat nicht schuldig gesprochen und auch keine Maßregel der Besserung und Sicherung gegen ihn angeordnet, oder erscheint der Adhäsionsantrag unbegründet, sieht das Gericht von der Entscheidung über euren Antrag ab. Das gilt auch dann, wenn euer Adhäsionsantrag nach Auffassung des Strafgerichts zur Erledigung im Strafverfahren nicht eignet erscheint, insbesondere wenn seine Prüfung das Verfahren verzögern würde oder wenn der Antrag unzulässig ist. Ihr habt dann die Möglichkeit, euren Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld auf zivilrechtlichem Wege weiterzuverfolgen."
Sofern es gar nicht erst zu einem Strafverfahren kommt, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, müsstest Du also gesondert auf dem Zivilrechtsweg eventuelle Ansprüche geltend machen.
Aber ob das wirklich von Erfolg gekrönt ist, ist zweifelhaft.
Für euch spricht, dass die anderen schon entsprechende Einträge in ihrem Vorstrafenregister haben, eine Garantie das ihr deshalb obsiegt ist das aber lange noch nicht, gerade diese "Aussage gegen Aussage"-Verhandlungen sind sehr zäh.
Und selbst wenn Dir etwas zugeprochen wird: Fraglich ist, ob die anderen in der Lage sind zu zahlen, oder ob das dann nicht dazu führt, dass Du/Ihr in Zukunft noch mehr "Spaß" mit denen oder irgendwelchen Kollegen von Ihnen habt.
CH
ZitatOriginal geschrieben von Cyber84
Aber eine Nette Erfahrung hat ein Freund von mir bei dieser 16% MwSt Aktion gemacht. Er hat zweimal 16% abgezogen bekommen, da er sich beschwert hat, das auf seiner Rechnung immernoch 16% drauf stehn, obwohl damit geworben würde, das man keine MwSt zahlen muss
Dieser Hoax hat ja schon das Potential für ne "urban legend"...
CH
ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Allerdings gehen sie im Gegensatz zu den Europäern auch dahin, wo es weh tut!
Sie sorgen doch eher dafür, dass es da überhaupt "weh" tut...
Es ist doch mittlerweile ganz klar bewiesen, dass die Argumente der USA die den Irakkrieg rechtfertigen sollten an den Haaren herbeigezogen wurden um nicht zu sagen schlicht erstunken und erlogen waren.
Und ähnlich verhält es sich im Iran, hätten die kein Öl würde sich Herr Bush da nicht wirklich drum scheren.
Wenn ich Sachen wie "die Achse des Bösen" höre könnte ich spontan brechen...
CH
Wieso klemmt die Shift-Taste nur in der Überschrift?
Ansonsten viel Erfolg dabei
CH
Fragt sich doch eher, wieso Du Dich evtl. aufstellen lassen willst...
Und auf alle diese Fragen sollten doch eigentlich die "alten" Betriebsräte eine entsprechende Antwort haben oder? (Oder ist der Rat gerade erst in Gründung?)
Ch
Aber weißt Du denn auch wirklich was Du da tust?
Ein Patent, schön und gut aber wofür?
Auszug vom DPMA:
"Was kann patentiert werden - was nicht?
Die zentrale Rolle bei der Beurteilung der Patentierbarkeit einer angemeldeten Erfindung im DPMA spielt der Paragraph 1 des Patentgesetzes. Demnach werden Patente erteilt für technische Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind.
Neu ist eine Erfindung, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Nach dem Patentgesetz umfasst der Stand der Technik alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung beim DPMA schriftlich oder mündlich, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist. Wichtig ist dabei auch, daß auch Vorveröffentlichungen des Erfinders bzw. des Anmelders selbst zum Stand der Technik gerechnet werden.
...
Für eine Patentierung reicht es allerdings nicht aus, daß eine Erfindung neu ist. Sie muß sich auch vom Stand der Technik in ausreichendem Maße abheben. Das Patentgesetz spricht davon, daß sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen muß. Gemeint ist damit, daß eine Erfindung dann nicht patentierbar ist, wenn ein auf dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachmann ohne weiteres auf die entsprechende Lösung kommen kann.
...
Die gewerbliche Anwendbarkeit wird im Grunde von allen technischen Erfindungen erfüllt. Ausgenommen sind hierbei u.a. allerdings Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und bestimmte ärztliche Diagnostizierverfahren. Der Grund dafür liegt natürlich darin, daß der ärztliche Beruf kein Gewerbe ist.
Nicht zu den technischen Erfindungen zählen nach dem Patentgesetz u.a. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, Spiele, betriebswirtschaftliche Regeln, die Wiedergabe von Informationen. Nach dem Gesetzeswortlaut gelten auch "Programme für Datenverarbeitungsanlagen" nicht als patentfähige Erfindungen. Dies betrifft allerdings nur Computerprogramme "als solche". Programmbezogene Erfindungen dagegen sind patentfähig, wenn sie einen technischen Beitrag zum Stand der Technik leisten. "
Desweiteren müsstest Du sofern Deine Idee überhaupt patentierfähig ist das beachten:
"Wie lange dauert das Erteilungsverfahren?
Das Patentverfahren ist durchschnittlich nach 2 bis 2½ Jahren abgeschlossen, vorausgesetzt, daß der Prüfungsantrag innerhalb der ersten vier Monate nach der Anmeldung gestellt und die Prüfungsgebühr bezahlt wird. In Ausnahmefällen kann das Erteilungsverfahren jedoch wesentlich länger dauern."
Also würde das bedeuten ihr könntet erst in ca. 3 Jahren loslegen...
Klingt doch alles etwas wirr und unduchdacht...
CH
Nun ja nachdem was Du jetzt so an Informationen raus getan hast werden die Dir auch nur bedingt weiterhelfen können.
Sieht halt schlecht aus.
Diese ganze Ich-Ag Geschichte ist ja auch erstmal darauf ausgelegt, dass Tante Trude ihre Häkeldeckchen von zu Hause aus verscherbelt, zu viel mehr reicht die Förderung nicht.
Daher der Tip mit der IHK ist nicht schlecht, außerdem warum müssen es gleich zu Beginn zwei neue Autos sein?
Kann man nicht erstmal loslegen und dann sehen wie es läuft (mit Privat-Kfz oder billigem gebrauchten)?
Was nützt Dir die Monoplstellung, wenn keiner Deine Leistung haben will?
Da würde ich erstmal auf Sicherheit spielen und sehen ob und wie es tatsächlich läuft bevor ich mir derartige Kosten auflade
CH
ZitatOriginal geschrieben von kunde
........ bin Existensgründer .......... wenn alles klappt werden es in naher Zukunft auch mehr werden.
Und wenn es daneben geht (was ich Dir nicht wünsche!) hat der Händler einen weiteren Kunden mit Insolvenzproblemen...
Die sind da z.Zt. leider auch etwas zurückhaltender, da kommt eher noch nen Risikozuschlag drauf (zumindest bei den ersten Wagen).
Schau doch mal hier vorbei:
die kennen sich da bestimmt besser aus.
CH
Und der Zeitungsmann er flucht, ich habe schon wieder versucht, Brot bei ihm zu kaufen... tja dumm gelaufen (Aus Die Ärzte: Weil ich Schlagzeuger bin)
Mal abgesehen davon, dass die Zahl der Autohändler sich hier doch wohl stark in Grenzen halten wird:
Bei gerade mal 2 Fahrzeugen wird da nicht soviel drin sein.
Für Dich als Privatperson mögen 2 Fahrzeuge ja gleich viel sein, für den Händler ist das dann doch eher Peantus. Groß- und Flottenkonditionen kann man erst ab einer wesentlich höheren Stückzahl erwarten.
CH