Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster
    Nun,
    wenn der Straftatbestand der Personenstandsfälschung erfüllt ist und ein Gericht ein entsprechendes Urteil gegen die Kindesmutter gefällt hat, kann der vermeintliche Kindsvater natürlich eine Zivilklage auf Schadensersatz anstreben.


    So ist es, wobei die Mutter das Kind wissentlich untergeschoben haben muss.
    Sofern beide Elternteile zunächst davon ausgehen, dass es ein gemeinsames Kind ist gibt es keinen Schadensersatz bzw. dann ist es auch keine strafbare Handlung.


    Ich verstehe in diesem Zusammenhang unsere Politik mal wieder nicht:


    Da wird Zeit, Energie und Geld in ein Thema verpulvert, welches doch eigentlich völlig überflüssig ist.
    Wenn ich als vermeindlicher Vater einen berechtigten Zweifel an der Vaterschaft habe und um einen Test bitte, was soll die Frau denn da sagen?
    Sofern sie ein reines Gewissen hat, kann sie dem Test ja bedenkenlos zustimmen, wenn sie allerdings ne Leiche im Keller hat und den Test verweigert, kann man sich das Geld für den Test ja schon fast sparen :D
    Gerade in einem solchen Fall müsste es ja auch möglich sein, die Zustimmung der Mutter zu "erzwingen", schließlich kann es nicht sein, dass ein unechter Vater für das Kind aufkommt, obwohl Zweifel bestehen und nur aufgrund der Weigerung der Mutter kein Test gemacht werden kann...


    CH

    Weder auf der HP des Auswärtigen Amtes noch auf der der deutschen Botschaft in Sofia war ein solcher Hinweis vermerkt.


    Da werden die beiden wohl tatsächlich mal zum Telefon greifen müssen.
    Ich kann mir allerdings nur schwerlich vorstellen, dass sowas in Bulgarien (noch) gilt.


    Außerdem reist sie ja nicht allein sondern mit ihrem volljährigen Freund.
    Ist ja eher mit ner betreuten Jugendreise zu vergleichen :D


    CH

    Also eine Betreuungsvollmacht kenne ich bisher nur im Bereich der Vormundschaftssachen beim Familiengericht.


    Man kann dort eine solche Vollmacht hinterlegen, damit man für den Fall das man betreut werden muss, eben von den in diesem Dokument genannten Personen betreut wird.(Sonst entscheidet das Gericht wer eine Betreuung übernimmt.)


    Das kann Dein Cousin ja wohl nicht meinen.


    Ansonsten habe ich nur das hier gefunden:


    Link entfernt.


    EDIT:
    Ok link funzt nicht daher hier das Zitat:


    "Allein verreisen
    Ab 14 Jahren kannst du allein verreisen, brauchst aber bis zu deinem 18. Geburtstag dazu noch die Zustimmung deiner Eltern. Denn sie haben die Aufsichtspflicht und werden zur Verantwortung gezogen, wenn du unterwegs etwas anstellst oder dir etwas passiert. Neben dem eigenen Pass oder Personalausweis (die normalerweise ab 16 Jahren ausgestellt werden aber auch bereits früher beantragt werden können) solltest du auf deiner Reise auch eine Reisevollmacht der Eltern dabei haben. Damit du keine Probleme kriegst sollte eine Reisevollmacht beinhalten:


    * Eine Fotokopie des Personalausweises deines Vaters oder deiner Mutter


    * Zusätzlich ein Schreiben der Eltern, in dem sie die Reise ausdrücklich erlauben.


    Am besten das konkrete Ziel der Reise angeben. Auch die Telefonnummer und Unterschrift der Eltern nicht vergessen! In Verbindung mit der Kopie eines elterlichen Ausweises, können dann z.B. Zoll oder Polizei feststellen, dass die Unterschrift auf der Vollmacht nicht gefälscht ist. Deshalb sollte auch immer der Erziehungsberechtigte die Vollmacht unterschreiben, dessen Ausweiskopie du dabei hast."



    Das einfachste wird wohl sein einfach mal beim Konsulat anzurufen und zu fragen.


    EDIT2:
    Also für einige Länder (z.B. Tunesien) brauchen Alleinreisende tatsächlich eine amtlich beglaubigte Reisevollmacht der Eltern. Ob das auch für Bulgarien gilt konnte ich noch nicht rausfinden


    Gruß
    CH

    Wie so oft im Leben kommt es drauf an an wen Du geräts.
    Ich habe kürzlich auch nen Genion-Vertrag verlängert, nachdem ich ihn zunächst gekündigt hatte.
    Das erste Gespräch mit einem Mitarbeiter der VVL war auch nicht so prickelnd, dass ich mich dann doch für eine Verlängerung entschieden hätte.


    Da ich noch eine Frage hatte habe ich ein 2tes Mal angerufen und bin dabei an eine sehr freundliche Dame geraten. Diese gab sich wirklich Mühe mit mir das Pro und Contra abzuwägen und ein sinvolles Angebot zu machen.


    Im Ergebnis hat O2 dafür einen Kunden behalten, ich hatte ein für ne VVL relativ günstiges Handy sowie 20€ Gesprächsguthaben, noch zuzätzliche frei SMS (gilt für einen Monat) sowie diese O2 Umhängetasche. (Welche ich nicht brauche, also wer so etwas haben will,Angebot per PN ;))


    Ist also etwas Glück, aber irgendwas geht da immer. Ob nun 30 € Gesprächsguthaben realistisch sind, wird wohl auch von Deinem Umsatz abhängen also einfach mal telefonieren


    Gruß
    CH

    Da würde ich einfach mal mit der VVL-Hotline verhandeln.


    Wie Axel schon geschrieben hat, bei einer VVL zahls Du für die Handys mehr als bei Neuabschluss, z.B. für ein Samsung E330 statt 9,95 dann halt 39,95.
    Es sollte auch möglich sein, ohne ein neues Handy zu verlängern (schließlich gibt es ja auch "Nur Karten"-Verträge für 4,95 oder 7,95 GG).
    Hierfür würde ich einfach mal mit der VVL-Hotline sprechen, welche Möglichkeiten Du da hast. Sollte es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein bei einer VVL in einen "ohne Handy" Genion Tarif zu wechseln, werden sie Dir zumindest Gesprächsguthaben anbieten was effektiv dann ja auch die Kosten wieder senkt.


    CH

    Wenn ich espieler richtig verstanden habe, hat er einen Genion Duo mit Studentenkonditonen (oder gab es die zusätzlichen 2,95 auch für normale Verträge?)


    O2 hat mittlerweile neue Konditionen für Studenten, irgendwas mit 10 € pro Karte dafür dann aber 5 € Gesprächsguthaben, allerdings ohne weitere Preisreduzierungen.
    Eine Verlängerung im Rahmen der Studentenkonditonen hätte also eine Zwangstarifumstellung zur Folge.


    CH

    Wenn Du den Vertrag "aktiv" verlängerst, also mit neuem Handy etc. bekommst Du auch die neuen Tarife ohne die Reduzierung von 2,95.


    Sofern Du den Vertrag einfach weiterlaufen lässt, behälst Du Deine Tarife, hast aber dafür kein neues Handy.


    Neuabschluss? Auch wieder bei o2?
    Wird nicht so einfach gehen, die sperren Dich nach ner Kündigung soweit ich weiß für min. 3 Monate als Neukunde, damit gerade das von Dir beschriebene nicht passiert. Wenn Du also kündigst müsstest Du Deine Nr. mit zu nem anderen Anbieter protieren.


    Schau Dir doch mal die Online-Tarife an, Genion Duo Online ca. 16 € GG also humane 8 € pro Karte + 100 frei SMS, evtl. dann in einen solchen verlängern


    CH

    Zitat

    Original geschrieben von tanjau
    warum geraten menschen bei diesem thema in rage? meine these: wut und aggressionen entstehen und äussern sich (teilweise auch in " provokativem sticheln") dann, wenn einem irgendetwas unangenehm ist, wenn man irgendetwas verdrängen muß und wenn man irgendetwas "klein machen muß".



    tanja


    Es war hier keiner in Rage, Wut konnte ich auch nicht erkennen und aggressiv ist auch keiner geworden.
    Es wurde Dir von verschiedenen Leuten sachlich und ausführlich dargelegt, wieso Deine Beiträge in dieser Form hier fehl am Platze sind.


    Mit Deinem Posting gehts Du kein Stück auf die Dir hier gegebenen Argumente ein, dafür versuchst Du wie Jochen auch schon zutreffend geschrieben hat auf der "Psycho-Schiene" wieder in Deine eingefahrene Argumentationslinie einzuschwenken.


    Es fehlt Dir daher offensichtlich die Einsicht und/oder das Verständnis sich mit eigenen Standpunkten kritisch auseinanderzusetzen und auch mal Selbstreflexion zu betreiben.


    Und solange Du das nicht erkennst, wirst Du hier so nichts erreichen (außer das Dein Account gelöscht wird).


    Denn wer für Verständnis, Rücksicht und Einsicht wirbt, selbst aber das metaphorische Brett vor dem Kopf hat brauch sich nicht wundern wenn er ins leere läuft.


    Wer im Glashaus sitzt... gell?


    CH