ZitatOriginal geschrieben von GeneralCuster
Nun,
wenn der Straftatbestand der Personenstandsfälschung erfüllt ist und ein Gericht ein entsprechendes Urteil gegen die Kindesmutter gefällt hat, kann der vermeintliche Kindsvater natürlich eine Zivilklage auf Schadensersatz anstreben.
So ist es, wobei die Mutter das Kind wissentlich untergeschoben haben muss.
Sofern beide Elternteile zunächst davon ausgehen, dass es ein gemeinsames Kind ist gibt es keinen Schadensersatz bzw. dann ist es auch keine strafbare Handlung.
Ich verstehe in diesem Zusammenhang unsere Politik mal wieder nicht:
Da wird Zeit, Energie und Geld in ein Thema verpulvert, welches doch eigentlich völlig überflüssig ist.
Wenn ich als vermeindlicher Vater einen berechtigten Zweifel an der Vaterschaft habe und um einen Test bitte, was soll die Frau denn da sagen?
Sofern sie ein reines Gewissen hat, kann sie dem Test ja bedenkenlos zustimmen, wenn sie allerdings ne Leiche im Keller hat und den Test verweigert, kann man sich das Geld für den Test ja schon fast sparen ![]()
Gerade in einem solchen Fall müsste es ja auch möglich sein, die Zustimmung der Mutter zu "erzwingen", schließlich kann es nicht sein, dass ein unechter Vater für das Kind aufkommt, obwohl Zweifel bestehen und nur aufgrund der Weigerung der Mutter kein Test gemacht werden kann...
CH