Beiträge von ChickenHawk

    Immer mit der Ruhe.


    Dein Widerrufsrecht bzw. die Frist beginnt erst mit erhalt der Lieferung gem. § 312d Abs. 2 BGB


    "(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger , bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses


    Also hast Du die 14 Tage sobald was da ist.


    Achtung, Du hast im übrigen 2 Verträge, 1x den Handyvertrag (Lieferung Sim-Karte) und 1x KV über das Handy (Lieferung Handy)


    Gruß
    CH

    Zu dem Preis bekommst Du garantiert nur gefälschte Billigware aus der Türkei oder Fernost. Da gab es mal nen Test im TV, von den Lacoste und Polo Hemden war nicht ein einziges Original.


    Sagt einem ja eigentlich schon der logische Menschenverstand, bei dem Preis muss was krumm sein.


    Dafür haben wir aber auch einen "Ist dieses Ebay-Angebot seriös"Beitrag


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    tanjau .......Der Versuch den Leuten hier mit Gewalt das Thema nahe zubringen wird hier nicht gerne gesehen.Zumal es Dir nur hier darauf aus ist.


    Hinzu kommt auch noch das zumindest ein Teil der hier geposteten Sachen das ganze Thema aus einer sehr "radikalen" und einseitigen Richtung darstellen / betrachten.


    Hierzu habe ich auch bzgl. des Tenors schon mal in einem anderen Beitrag was geschrieben.


    Es ist doch auch nur normal das man spätestens beim Dritten Versuch etwas derartiges anzubringen nicht mehr ernst genommen wird, weil die restlichen User denken: "Och nö nicht schon wieder was von dem "Spinner" (Das ist jetzt nicht persönlich gemeint.


    Es ist sicher nichts dagegb einzuwenden, wenn in einem Telefonforum an der richitgen Stelle auch andere Themenbereiche vertreten sind.
    (Siehe z.B. die Knochenmarkspendegeschichte u.a.)
    Das sind dann aber Sachen, die von Usern angebracht werden, welche sich auch sonst aktiv am eigentlichen Forenleben aktiv beteiligen.


    Das was Du bisher hier eingebracht hast, lässt darauf schließen, dass Du in vielen Foren vertreten bist, dort aber außer den Dir wichtigen Themen (die in diesen Foren eigentlich fehlt am Platze sind) nichts beizutragen hast oder willst.
    Eine unfreundliche Bezeichnung dafür wäre Foren-Spamming.


    Es liegt halt in der Natur des Menschen, dass wenn man versucht ihm "mit aller Gewalt" eine bestimmte Meinung aufzudrücken, er sich immer genau gegenteilig verhalten wird.


    Denk darüber mal nach.


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Und wie man einen Irrtum bzgl. des 1,- statt ins Startpreis- ins SK-Feld beweist, ist mir nach wie vor unklar.


    Läuft in der Anfechtung unter der Kategorie "verschreiben".


    Nimm den Druckerfall:
    Er schreibt bei SK 1€ im Angebotstext 199€.
    Hätte er sich sofort auf einen Erklärungsirrtum wg. verschreibens berufen, wäre das völlig unproblematisch, da für jeden dieser Irrtum aufgrund der unterschiedlichen Angaben offensichtlich ist, groß beweisen muss man da nichts.


    Sofern im Angebotstext keine abweichenden Angaben gemacht werden ist es zwar schwieriger aber nicht unmöglich.


    Sofern man schlüssig darlegen kann, das man einen Artikel aufgrund seines eigentlichen Wertes nicht für 1€ verkaufen wollte, reicht es in dem meisten Fällen schon aus. Optional kann man auch andere eigene Auktionen mit ähnlichen Angboten als Referenz angeben.


    CH

    @BB
    Hatte ich gelesen, wir sind uns da schon einig ;)


    Nur:
    Ich würde mich auf derartige Streitigkeiten nicht einlassen.
    Man weiß nie was die Gegenseite nicht plötzlich noch so aus dem Hut zaubert, wer weiß evtl. gab es da tatsächlich ein techn. Problem?
    Die Chancen die Anfechtung des VK vor Gericht kaputt zu bekommen sind sicher da, nur den ganzen Aufwand wegen einer Differenz von 50€ nur "aus Prinzip"?
    Danke das wäre mir zuviel Aufwand


    CH

    Also das Urteil in dem PKW-Fall kommt u.a. deshalb zustanden:


    Der Vk hat nach dem Vertragsabschluss behauptet er können nicht mehr leisten, da er den Anhänger nicht mehr habe und nicht wisse wo sich dieser befindet.


    Also keine wirkliche Anfechtung und damit auch wieder nicht auf unserern MP3-Fall passend

    So würde ich das interpretieren.


    Gerade dieser Satz hier:


    "Schließlich sei er selbst von der Gültigkeit des Vertrags ausgegangen, indem er dem Kunden im Nachhinein ein Rücktrittsrecht eingeräumt habe."
    zeigt deutlich, dass es sich anders als bei den Playern verhält.


    Der Vk dachte er hätte wg. der Erwähnung der 199€ im Angebotstext auch einen KV über die 199 € und nicht auf die 1€ aus dem SK.
    Daher hat er nicht angefochten sondern wollte vom K 199€ haben bzw. bot dem K einen Rücktritt an.


    Alles klar?
    CH


    EDIT:
    Das zweite passt eher, aber da hat "nur" eine Amtsrichterin was gesagt und auch dort wird es zu dieser entscheidung gekommen sein weil der VK einfach "zu doof" war, denn wer aufgrund der ZPO-Beweislastvorschriften nen Prozess verliert muss sich schon extrem dumm anstellen...


    Und hier kam ja teilweise sogar schon von Ebay die Bestätigung eines Datenübermittlungsfehlers, somit sollte keine Richter die Anfechtung als unbegründet abtun