ZitatOriginal geschrieben von MTT
http://www.heise.de/newsticker/meldung/54481 .
Wenn man schon derartig auf die K**ke haut, sollte man wenigstens wissen was man verlinkt...
"Der Online-Händler wies ihn auf die Preisangabe von 199 Euro am Ende der Artikelbeschreibung hin und bot ihm an, er könne vom Vertrag zurücktreten. Dazu sah der Amtsrichter keinen Anlass. Seiner Auffassung nach diente die Richtigstellung des Preises nur dazu, den vermeintlich schnell reagierenden Kunden im Nachhinein für dumm zu verkaufen. Auch ein Anfechtungsrecht, mit dem beispielsweise bei bestimmten Irrtümern der geschlossene Vertrag wieder aufgehoben werden kann, billigte das Gericht dem Händler nicht zu. Schließlich sei er selbst von der Gültigkeit des Vertrags ausgegangen, indem er dem Kunden im Nachhinein ein Rücktrittsrecht eingeräumt habe."
Der Vk ist hier selber von einem gültigen Vertrag ausgegangen (aber zu 199€) und hat daher seine WE nicht unverzüglich angefochten.
In dem Fall mit den MP3 Player sieht das anders aus, die Mail mit der Anfechtung wg. Irrtum bzw. Fehler kam ja recht zügig.
Also greift der o.g. Link schon mal nicht...
CH
