Beiträge von ChickenHawk

    Hi,


    habe durch einen Tip erfahren, dass das von mir z.Zt. gesuchte M55 bei Saturn ungelockt für 79€ zu haben sein soll.


    Scheint mir ein super Preis zu sein, selbst E**y kann da nicht mithalten.


    Mein Problem:
    Es gibt hier in der Umgebung keinen Saturn-Markt und ich habe auch keinen Werbeprospekt o.ä. gefunden mit dem man in nen MM reinmarschieren könnte (sofern die das überhaupt noch M55 haben) um über den Preis zu reden.


    Daher:
    Wer kann für mich ein solches Gerät bei Saturn erstehen und mir dann zukommen lassen?
    Farbe ist egal, ich brauche nur ein unbenutztes OVP-Gerät inkl. Rechnung.


    Über eine kleine Vergütung für den Dienst kann man sicher dann noch sprechen.


    Kontkat bitte per PN


    Gruß
    CH

    nutellatoast


    Ist im Prinzip egal, er kann sich auch nicht einfach weigern die Ware anzunehmen, da er somit seine vertraglichen Pflichten verletzen würde.


    Rio
    Wie gesagt noch mal mit den Leuten sprechen, evtl. auch mal durchblicken lassen, dass die Aussage der Verkäuferin ein Verstoß gegen § 3 UWG ist.
    Dadurch erwachsen zwar keine Ansprüche an Dich, aber Du kannst ja mal nachfragen, inwieweit die Interesse daran haben, dass Wettbewerber und/oder Verbraucherzentralen von deren Geschäftspraktiken erfahren.


    Die können dann nämlich aus § 3 UWG gegen den Laden vorgehen und das wird dann recht bitter für die.


    CH

    Widerrufsrecht nach § 312: Nein


    siehe hier:


    OLG Stuttgart: Messe = § 312 Abs.1 S.1 BGB (-)
    OLG Stuttgart 17.3.2003, 6 U 232/02


    Mit Urteil vom 17.03.2003 hat das OLG Stuttgart unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung festgestellt, dass Käufe auf Messen und Ausstellungen regelmäßig keine Haustürgeschäfte i.S.d. § 312 Abs.1 S.1 Nr.2,3 BGB (früher § 1 HWiG) sind und Verbrauchern daher bei diesen Käufen kein Widerrufsrecht gemäß § 312 Abs.1 S.1 BGB zusteht. Eine Messe habe regelmäßig einen auf den Verkauf von Waren gerichteten Charakter, so dass das Ansprechen durch einen Verkäufer ein Vorgang sei, mit dem auf einer Messe gerechnet werden könne (AZ: 6 U 232/02 - Zusammenfassung ZR-Report | Entscheidung gefunden bei advobLAWg).


    Zu § 312 Abs.1 BGB siehe auch die Entscheidung des AG Daun vom 18.06.2003. Zu verbraucherschützenden Widerrufsrechten siehe Brox, BGB Allgemeiner Teil, § 9, Rn. 199 ff., zur Integration der verschiedenen Verbraucherschutzgesetze in das BGB durch die Schuldrechtsreform siehe Huber/Faust, Schuldrechtsmodernisierung, 5. Teil - Nebengesetze.



    Ich würde an Deiner Stelle trotzdem widerrufen, mit dem Hinweis, dass man Dich hinsichtlich des "Alleinvertriebs" nicht richtig informiert hat.
    Sollten die dann zickig reagieren ruhig auch mal mit ner Betrugsanzeige drohen.


    CH

    Re: Die TT-Music-Charts


    Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Mit Casting-Stars und Bierzeltmusik halte ich es wie die Radiosender. Gibt´s hier nicht, es sei denn natürlich, da würde mal eine richtige Bombe kommen. Auch Boygroups oder sonstige Plastikmusik möchte ich nicht unbedingt in den Usercharts drinhaben. Ich werde mich zwar letztendlich nicht dagegen wehren, wenn ganz viele das wünschen, aber ich denke, solche Songs gibts schon genug in den Media Control Charts.


    Deinen Einsatz in Ehren, aber unter diesen Bedingungen ist das doch letztendlich nichts anderes als die von Dir angesprochenen MC Charts oder?


    Wenn ich aus dem wählen kann was eh schon in den allgemeinen Charts ist, wo bleibt da der Reiz?


    Ok die NV mögen da etwas Abhilfe schaffen, aber so richitg wird sich da nichts gegen das eh schon bekannte durchsetzen können.


    Persönlich falle ich wahrsch. unter die von Dir angesprochene 1% Regel was meinen Musikgeschmack betrifft von daher ist mein Interesse an "Charts" jeglicher Form eh sehr begrenzt.


    Ohne das es ein "Welche Musik hört ihr..." Thread wird fände ich es interessanter wenn ein Pol gestartet wird bei dem jeder mehr oder minder frei entscheiden kann und dieser wird dann ausgewertet


    Gruß
    CH