Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Semmal
    Und hier gibt´s noch ne Menge Vorlagen für umsonst.


    C U da Semmal


    Ähm also ich komme da immer auf eine dieser Seiten mit:


    "Tippen Sie OK" um sich dann nen netten Dialer/Anwählprogramm zu fangen.


    KLICK


    Finde ich nicht ganz so umsonst...


    CH

    Dann beleg mal bitte diese (Werbe)Aussage mit dem Original.
    Ich kann mir ebenfalls nicht vorstellen, dass es ohne wenn und aber 7000 € für das Altauto gibt, schon allein weil das aus Wettberwerbsgründen nicht gestattet ist.


    CH

    BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift
    eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete
    Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der
    Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung
    der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur
    Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich
    gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den
    Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in
    Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber
    dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die
    Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss
    mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der
    Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem
    Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder
    eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.
    Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
    (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der
    Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim
    Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der
    Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.


    Aber dann darf man das Gerät auch nicht verwenden...


    Außerdem würde ich um das fundierter beurteilen zu können doch gerne mal den Link zu Auktion...


    CH

    Genau und an dem Tag tanken wir alle auch nicht und geben somit den Tankstellenkonzernen so richtig eins aufs Dach...


    Häufig versucht nie hingehauen.


    Wem SMS zu teuer sind der soll die Finger davon lassen.


    Ich hätte auch gern nen Ferrari aber der ist zu teuer.
    Lasst uns daher Italien boykottieren bis die Autos billiger werden...


    CH