Beiträge von ChickenHawk

    Das war ja das was ich meinte:


    Dann muss ich halt auch mal als vermeindlich Exkulpierter in die Tasche greifen und den Mist den meine Bälger verzapft haben selber auslöffeln.


    Sollen die halt den Rest der Sommerferien den Rasen mähen um es abzuarbeiten :D


    Aber eine derartige Einstellung sucht man wenn es ums liebe Geld geht ja leider vergebens


    CH

    Und solche Eltern sollte man dann auch gleich ************


    Wenn sie angeblich so toll auf ihr Blag aufgepasst haben und es keine Verletzung der Aufsichtspflicht ist, ok bitte schön zahlt halt nicht die Versicherung sollen sie selber zahlen :D


    Versteh ich irgendwo nicht, wenn ich oder mein Kind bei anderen etwas kaputt machen bezahlt denen das meine Versicherung und wenn die nicht einspringt muss ich halt selber den Kopf für hinhalten.
    Mit einem schäbigen Verweiß auf das Gesetz ist es imho hier nicht getan,
    sowas ist einfach ne miese Masche. Gerade wenn es "gute Nachbarn" sind.
    Aber scheinbar hört die Moral auch hier wie so oft am Geldbeutel auf...


    Und einen Unfall wie in § 828 beschrieben definiere ich anders als "beim spielen aus Blödheit kaputt gemacht".


    Wäre wirklich erfreulich wenn die Rechtssprechung dauerhaft in eine ähnliche Richtung gehen würde


    CH


    Nun ja also es wäre ja schon hilfreich, wenn jemand mal das Urteil rausfischen würde.


    (Mir wäre auch mit der Nr. bereits schon geholfen.)


    Und zu dem Link:


    Hier hatte jemand sein Fzg. auf seinem(?) Grundstück geparkt und eine Nachbahrsgöhre ist dagegen gebrettert.
    In einem solchen Fall würde ich auch der Versicherung Ihren §828 um die Ohren hauen...
    Kann mir nicht vorstellen, dass man da als Kfz-Halter auf dem Schaden sitzen bleibt...


    Gruß
    CH

    Immer sachte mit den jungen Pferden, der hier angesprochene §828 Abs.2 besagt:


    "Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. "


    Von vorsätzlicher Beschädigung o.ä. ist hier schon mal gar nicht die Rede, das ist ein ganz anderes paar Schuhe.


    Diese Regelung begründet der Gesetzgeber mit der Gefährdungshaftund des KFZ-Halters, soll heißen wer etwas so gefährliches wie ein Auto im Straßenverkehr bewegt muss unter Umständen damit rechnen, dass er keinen Schadensersatz bei einem Unfall mit einem Kind bekommt.


    Bei einem stehenden KFZ kommt es im Einzelfall sicherlich drauf an, wo und wie das Fzg. abgestellt ist


    Gruß
    CH

    Richtig.


    Sei mir bitte nicht böse aber diese Frage hätte man auch wie Du schon schreibst "durch eine vertrauenswürdige Quelle" selbst beantworten können:


    Dein Freund Google


    Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 129,000 für Führerschein Klasse A1. (0.10 Sekunden)


    Gleich der 3te Hit passt perfekt auf Deine Frage sogar mit genau Deinem Sachverhalt.


    Deinen Beitrag zu schreiben hat bestimmt mehr als 0.10 Sekunden gedauert.


    Wie gesagt ich will Dich hier nicht persönlich angehen aber mir kommt es in letzter Zeit immer häufiger so vor als seien die Fragesteller zu faul selbst zu suchen bzw. zu googlen, denn wozu arbeiten wenn man das Ergebnis ja auch direkt bei TT zugeschustert bekommen kann...


    Nachdenklicher
    Gruß
    CH


    P.S.
    Ansonsten sollte Dein Ex-Fahrlehrer Dir sowas aber auch im Vorfeld beigebracht haben