Es kommt dabei auch immer ganz drauf an was man unter "Gesetz" versteht.
Wir mit unseren römischen Rechtswurzeln verstehen unter einem Gesetz meist etwas, das von der Legislative erlassen und in Papierform aufgeschrieben wurde.
Das Common Law der Briten und Amerikaner unterscheidet hier jedoch noch einmal zwischen "case-law", dem bereits angesprochenen Richterrecht und dem "written-law", also den klassisch niedergeschriebenen Gesetzestexten wie wir sie kennen.
Auch die Ammis haben daher also geschriebene Gesetzbücher welche auch für die Richter verbindlich sind was ihre Wirkung her angeht, und ein großteil der täglichen Fälle wird sich auch so abarbeiten lassen.
Kommt es nun aber zu einer Fallkonstellation die nicht direkt unter die Tatbestands- und Rechtsfolgevorraussetzungen passt, können die Richter sich an ähnlich gelagerten Fällen ("cases") orientieren oder in Einzelfällen auch selber das Recht fortbilden. Die Wirkung eines solchen Urteils ist aber da sie von höheren Instanzen aufgehoben werden kann noch lange nicht so zementiert wie die des niedergeschriebenen Rechts.
Diese "Gesetze" sind nichts anderes als aus dem Kontext gerissene Zitate aus richterlichen Entscheidungen/Urteilen für einen ganz bestimmten Fall.
Eine generelle Wirkung leitet sich daraus nicht ab, es müssten schon die selben Tatbestandsvorraussetzungen wie in dem zitierten Ausgangsfall vorliegen.
Das ganze Spiel kann man auch in Deutschland spielen, was da so alles in Urteilen drinsteht schlägt das o.g. um längen 
Gruß
CH