Beiträge von ChickenHawk

    Editier das doch bitte mal, es hat schon seinen Grund warum es keine Negativliste gibt und da sollte man auch auf Veröffentlichung von Nicks im Forum verzichten.


    Gab dazu schon diverse Threads über das Pro und Contra und der grundsätzliche Tenor war, dass sowas doch bitte unterbleiben soll


    Gruß
    CH

    Da wird Dir nichts anderes übrig bleiben als das Geld auf dem Zivilrechtsweg von dem Unfallverursacher einzufordern. Notfalls halt auf Zahlung verklagen.


    Weder die Versicherung noch der Vorbesitzer können wollen oder müssen da in die Haftung einspringen, da einzig der Fahrzueghalter verpflichtet ist das Fahrzeug zu versichern bevor er es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.


    Gruß
    CH

    Sachte sacht, BigBlue hat den Finger schon in die Wunde gelegt:


    Die spannende Frage ist hier, wann welche Fehler aufgetreten sind.


    Die gesetzliche Gewährleistung aus der der Kunde auch sein Recht auf Nacherfüllung ableiten kann beträgt zwar 24 Monate, es gilt aber, das nur innerhalb der ersten 6 Monate die Vermutung gilt das ein aufgetretener Defekt bereits bei Übergabe der Ware vorlag und somit durch die Gewährleistung abgedeckt ist.


    In den restlichen 18 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der reklamierte Fehler bereits von Anfang an im Gerät war.
    (Gewährleistung bedeutet nämlich nicht, dass das Gerät innerhalb der 24 Monate keinen Defekt davontragen wird.)


    Im Prinzip bleibt Dir nichts anderes übrig als bei MM aufzuschlagen mit der Bitte ein neues Gerät zu erhalten oder den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen. (Dieser kann jedoch auch wg. der fast 2 jährigen Nutzung des Gerätes entsprechend gemindert werden.)
    Wenn Du Glück hast ist MM kulant und diskutiert nicht lange rum, wenn Du Pech hast fangen die das diskutieren an und dann hast Du wahrscheinlich wg. der Fristen ein Beweisproblem


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von Lasse


    Das ist im Hip Hop Geschäft doch auch nichts anderes, dort wird auch "gefachsimpelt"


    MfG,
    Lasse


    Jein häufig wird da auf biegen und brechen versucht möglichst cool und hip zu sein und gerade dieses krampfhaft Stylische wird dann gerne zur Zielscheibe des Spots


    CH

    Ey wie bist Du denn drauf? Wenn meine Homies erstmal ausgechillt haben und dann mal so richtig real abgehen ist der ganze andere Scheiß eh nur nicht mehr underground


    *HoffeDuwurdestjetzternstgenuggenommen*


    CH

    Es kommt dabei auch immer ganz drauf an was man unter "Gesetz" versteht.


    Wir mit unseren römischen Rechtswurzeln verstehen unter einem Gesetz meist etwas, das von der Legislative erlassen und in Papierform aufgeschrieben wurde.


    Das Common Law der Briten und Amerikaner unterscheidet hier jedoch noch einmal zwischen "case-law", dem bereits angesprochenen Richterrecht und dem "written-law", also den klassisch niedergeschriebenen Gesetzestexten wie wir sie kennen.


    Auch die Ammis haben daher also geschriebene Gesetzbücher welche auch für die Richter verbindlich sind was ihre Wirkung her angeht, und ein großteil der täglichen Fälle wird sich auch so abarbeiten lassen.
    Kommt es nun aber zu einer Fallkonstellation die nicht direkt unter die Tatbestands- und Rechtsfolgevorraussetzungen passt, können die Richter sich an ähnlich gelagerten Fällen ("cases") orientieren oder in Einzelfällen auch selber das Recht fortbilden. Die Wirkung eines solchen Urteils ist aber da sie von höheren Instanzen aufgehoben werden kann noch lange nicht so zementiert wie die des niedergeschriebenen Rechts.


    Diese "Gesetze" sind nichts anderes als aus dem Kontext gerissene Zitate aus richterlichen Entscheidungen/Urteilen für einen ganz bestimmten Fall.


    Eine generelle Wirkung leitet sich daraus nicht ab, es müssten schon die selben Tatbestandsvorraussetzungen wie in dem zitierten Ausgangsfall vorliegen.


    Das ganze Spiel kann man auch in Deutschland spielen, was da so alles in Urteilen drinsteht schlägt das o.g. um längen :D


    Gruß
    CH

    Was heißt denn deine Freundin hat den Anschluss "übernommen"?


    Steht ihr Name auf der Rechnung oder hat sie ihn nur weitergenutzt und die Rechnung läuft immer noch auf die Ex-Mitbewohnerin?


    Wenn der Wechsel der Ekelkom bekannt ist und sei es eben nur durch einen anderen Rechnungsempfänger so kann dieser auch selbst kündigen.
    (Das Zahlenproblem mit dem Eco hat dann die Telkom nicht ihr.)


    Im anderen Fall kann Deine Freundin nicht offiziell selbst kündigen, da müsstet ihr schon zu dem von Dir erwähnten Trick greifen.
    Aber auch hier sollte die Telekom in der Lage sein, den richtigen Eco Anschluss zu finden.


    Gruß
    CH


    P.S.
    Wg`s gelten in der Rechtssprechung als BGB-Gesellschaften, rein theoretisch müssten demnach sogar alle (Ex)Mitglieder der WG den Vertrag kündigen, aber das muss man der Ekelkom ja nicht auf die Nase binden

    Die von ODP "behalten" das Ding ja nicht, nur wird das Geschäft jetzt vom zuständigen Insolvenzverwalter geführt. Die ehemaligen GF`s von ODP dürfen da gar nichts mehr machen.


    Es gibt bestimmte Fristen in denen man dem Verwalter Ansprüche aus Eigentum oder Forderungen melden muss, daher einfach in dieser Richtung nachhaken.


    Mit viel Glück und wenn die Leute da nen guten Tag erwischen bekommt man evtl. noch was, die Chancen sind aber äußerst gering


    Gruß
    CH