Beiträge von ChickenHawk

    I will use google oder so ähnlich...
    (1 - 10 Ergebnisse von ungefähr 1,920. Suchdauer: 0.16 Sekunden)


    Ok Spaß beiseite:


    Mir persönlich ist diese Spielerei relativ egal, kann ganz nett aussehen, ist aber kein muss damit mir eine Frau gefällt.


    Was suchst Du denn konkret? Ohne genauere Angaben ist die da schlecht was zu raten außer die diversen Google-Ergebnisse durchzuklicken


    Gruß
    CH

    S45 Tastatur defekt, Tausch auch nach fast 2 Jahren?


    Ich habe hier ein S45 bei dem die Taste links oben seit einiger Zeit immer häufiger hakt, dh man muss öfter und mit viel Druck drücken.


    Das Gerät ist kurz vor Ablauf der Gewährleistung, daher die Frage:
    Tauscht Siemens das noch oder repariert/reinigt es für lau? Oder zählt das zum normalen Verschleiß?


    Ich denke mal das einfach nur ein wenig Schmutz sich mit der Zeit in die Tastatur geschlichen hat aber wenn ich das Gerät selber öffne ist ja jede Gewährleistung dahin.


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert uebernommen wurde macht überhaupt keinen Unterschied bei der Frage, wie bei Auszug zu verfahren ist! Häufiger Irrglaube!


    Das meinte ich ja auch nicht.
    Es ging mehr darum was den zwischenmenschlich ok wäre.


    Wenn ich ich eine top-renovierte Wohnung einziehe, die entsprechend abnutze und sie renovierungsbedürftig ist wird halt gestrichen. Egal ob da jetzt so eine Doppelklausel im Vertrag steht oder nicht.


    Hat mit der rein rechtlichen Seite nichts zu tun.


    Gruß
    CH

    Werde mal sehen ob es die passenden Urteile dazu auch im Netz gibt und dann ggf. posten.


    Aber das ist halt eh die Sache bei Jura:
    Bloß weil ein Gericht es mal so entschieden hat heißt das ja nicht das es in der juristischen Theorie auch so gelehrt wird oder umgekehrt halten sich die Richter nicht immer an die Theorie :D


    Ist ja letztendlich auch egal und soll ja keine staubtrockene Theoriediskussion werden.


    Schluss mit lustig ähm mit OT


    Gruß
    CH

    Wenn Du Zugriff auf nen Palandt hast schau die mal die Kommentierung zu §119ff an, dort wird es so dargestellt dass der §122 so ausgelegt werden kann, dass eine Anfechtug gar nicht notwendig ist, wenn Du (in diesem Fall als Käufer) weißt das der Vk seine WE so gar nicht abgeben wollte und deshalb anfechten würde....


    Oh Gott was für ein Satz...


    Ist ja auch im Prinzip egal, auf jeden Fall heißt nicht Sofort-Kauf 1€ = Super-Schnäppchen und man sollte da immer den Ball schön flachhalten.


    Um aber noch mal auf Deine Argumentation zurückzukommen:
    Gerade auch die Anforderungen an die Form einer Anfechtung sind ja je vom Anfechtenden abhängig. Bei einer Privatperson die einfach ein bißchen dusselig um nicht zu sagen dumm ist, sind diese Anforderungen mit Sicherheit auch wesentlich geringer als bei einem Kaufmann.
    Unsere Rechtssprechung geht ja nun mal nicht vom "mündigen Bürger" sondern vom "schutzbedürftigen Dussel" aus. Daher gab es auch schon Fälle in denen das "nicht-melden" als Anfechtung gesehen wurde.
    Ok da hätte ich auch meine Zahnschmerzen aber irgendwie haben die das argumentativ so hingebogen


    Gruß
    CH

    Ist doch egal da Du nach § 122 Abs. II


    "Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste). "


    eh nichts bekommst wenn Du für 1€ nen Handy einsackst weil Du genau weißt das der Vk sich geirrt hat und nicht sein Handy verschenken will....



    Gruß
    CH