Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    In diesem Punkt könnte man den Verkäufer eines 1€-Sofortkaufartikels evtl. kalt erwischen.
    Nach h.M. wird dem Anfechtenden allerdings eine "Überlegungsfrist" eingeräumt.


    Also da erwischt es eigentlich keinen kalt wenn man sich dann nicht schon wieder ganz furchtbar doof anstellt, es gibt diverse Urteile dazu wo einige meinten sie könnten jetzt was für 1€ einsacken das vor Gericht geschleift haben und dort böse auf die Nase gefallen sind....


    Ach ja und zu §121:
    "...nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat"
    also quasi wenn er den Fehler bemerkt und das kann ja auch erst mit eintreffen der Email des Käufers der Fall sein also auch kein Problem


    Gruß
    CH

    Wie was?Ich denke Slayer meinte das er einen Rechtsanspruch hat, die von Dir zitierten §§ sind Grundlage für die von mir genannte Anfechtung.


    Wenn dann sucht Slayer den §122 BGB
    § 122
    Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
    (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.


    (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

    Aber wie man liest ist das im o.g. Fall nicht relevant daher Schadensersatz für Slayer (-)


    Gruß
    CH

    Zum pinseln gibt es Textilfarbe, es kommt dabei allerdings auch drauf an wie der Bezug beschaffen ist (ob er Farbe annimt oder nicht), nur halt nicht zum sprühen.


    Die Farbe musst Du dann hinterher mit nem Bügeleisen fixieren, dann ist sie sogar waschmaschinenfest


    Gruß
    CH

    Zum sprühen wirst Du da kaum was finden was Deinen Ansprüchen gerecht wird.


    Bisher konnte bei eigenen Versuchen keine Sprühfarbe auf Stoffen wirklich überzuegen.


    Wenn Du die Möglichkeit hast den Bezug runter zu bekommen kannst Du ihn in der Waschmaschine färben


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    In dem Fall habe ich nicht auf mein Recht gepocht.


    Worauf hättest Du da auch pochen wollen?
    Der Verkäufer hätte das ganze problemlos wg. Irrtums anfechten können und wäre dann nicht verpflichtet gewesen das für 1,99€ zu verkaufen...


    Aber es ist nichtsdestotrotz :top: das Du da nicht nen riesen Zirkus beim Verkäufer gemacht hast


    Gruß
    CH

    Jein, das Problem ist das im Biete meistens Geräte angeboten werden die von Freaks für Freaks sind, also immer das neuste beste und somit auch teuerste :D


    So gibt es da eher weniger die simplen Einsteigerhandys und preislich sind Pre-Paid-Bundles einfach sehr attraktiv.


    Hätte mal beim M55 incl. Cam für 99€ zuschlagen sollen :mad:


    Aber wenn O2 nur Sim und keinen Net Lock bietet tja dann soll es so sein


    CH

    Gibt es von O2 ein Pre-Paid-Bundle welches einen Netlock hat, also theoretisch auch mit Vertragskarten laufen würde?


    Hintergrund ist das meine Freundin z.Zt. noch über Loop mobil ist und demnächst von mir ne Partner(vertrags)karte bekommt.
    Jetzt ist allerdings ihr 3310 leider etwas zu früh kaputt gegangen so dass wir etwas Zeit überbrücken müssen.


    Wenn es da was nettes gibt, was sie auch danach nutzen kann investiere ich auch gerne ein paar €.


    Anforderungen an das Handy sind lediglich:
    klein
    Vibra
    Sms mit T9 o.ä.
    telefonieren


    Gibt es da was?


    Gruß
    CH

    Wie bereits oben geschrieben:


    Es ist durchaus kein Problem mit etwas Engagement ein Praktikum im Ausland machen zu können.


    Dazu musst Du Dich allerdings selbst um alles kümmern und kannst nicht auf die Hilfe von Organisationen hoffen.


    Such Dir für Dich interessante Firmen im Ausland raus und schreib denen ne Kurzbewerbung per Mail. Wenn Du Glück hast klappt das dann


    Gruß
    CH