Beiträge von ChickenHawk

    Tststs also Stefan jetzt machst Du Dich auch noch strafbar wg. mißbräuchlicher Führung von Titel...


    Also Nein :D


    Ok Spaß beiseite wenn ein Vk den Käufer einer Immobilie nicht auf bestehende Mietverhältnisse hinweißt ist das ggf. schon arglistige Täuschung.
    (Urteile suche ich später raus...)


    Für den Mieter gilt jedoch grundsätzlich erstmal immer, das er auf der sicheren Seite ist. Klauseln die den Auszug o.ä. fordern sind nichtig und der neue Eigentümer kann auch nicht einfach so dem Mieter kündigen.


    Gruß
    CH

    Sorry aber was glaubst Du denn was der Personalsachbearbeiter bei den vielen Bewerbungen da sonst so alles lesen wird?


    Das jemand 23, verheiratet, überhaupt nicht belastbar und damit völlig ungeeignet für den Job ist wird wohl kaum einer der Bewerber über sich schreiben.


    Du kannst das Rad nicht neu erfinden, und die von Dir zitierte Floskel ist nun mal guter Standart.
    Also kannst Du sie ruhig verwenden 100 andere werden es auch tun.


    Wenn Du Dich unbedingt von der Masse unterscheiden willst, dann musst Du da ganz andere Seiten aufziehen.


    Gruß
    CH

    Also im Grundgesetz welches das Briefgeheimnis regelt steht ja extra nur drin, das es nur strafbar ist fremde Sachen zu lesen/öffnen etc. wenn man dies unbefugt tut.
    Und dies kann nur aufgrund (oder war es jetzt durch??) ein anderes Gesetz außer Kraft gesetzt werden.
    Soweit so gut und wenn wir jetzt mal einen flüchtigen Blick in die diversen Polizei -und Ordnungsrechtsgesetze der Bundesländer werfen lässt sich dort jeweils die Ermächtigung finden solche Sachen als hoheitliche Maßnahme tun zu dürfen ohne das es strafbar ist.


    Damit tun sie es nicht unbefugt und damit ist auch kein Problem im Zuge der "Gefahrenabwehr" auch mal ein wenig das Grundgesetz zu beschneiden.
    (Gilt ja ähnlich: Normalerweise darfst Du tun und lassen was Du willst aber wenn Du besoffen randalierst wirst Du auch von den Jungs in grün weiß einkassiert und damit Dein Recht auf freie Selbstbestimmung eingeschränkt


    Gruß
    CH

    Praktisch ist es so, dass gefundene Briefe etc. im Rahmen der Untersuchung zumindest "gesichtet" werden dürfen und sofern es mit dem Grund der Hausdurchsuchung oder anderen Straftaten zu tun hat auch dementsprechend als Beweismittel eingezogen und verwendet werden dürfen.


    Wenn Du jetzt aber auf ne genaue Begründung aus verwalt. rechtlicher Sicht aus bist muss ich erstmal zu Hause nachwühlen wieso was wer wem vorgeht.


    Gruß
    CH

    So ich habe dann bei E**y einen Schläger für 2,5 € bekommen.
    Auch wenn das nicht gerade der Oberhammer ist, ein Leihschläger ist da fast schon teurer.


    Bei uns kostet die Stunde z.B. am Sa. zwischen 5-7€ das sind ganz humane Preise.


    Wenn jemand allerdings noch nen heißen Tip für mich hat oder ein paar gute Links kennt zu Seiten auf denen die Spielregeln mal vernüftig erklärt werden (war bisher alles immer zu verwirrend für nen Einsteiger wie micht)
    immer her damit


    Gruß
    CH

    Hi Leute,


    ich bin neulich das erste mal mit auf nen SquashCourt geschleppt worden und es hat mir dabei sogut gefallen das ich das ab jetzt gerne regelmäßig machen würde.


    Bisher habe ich mir immer nen Schläger bei der Halle geliehen aber da mir das auf Dauer zu teuer und blöd ist denke ich über die Anschaffung eines eigenen Schlägers nach.


    Habe aber gar keine Ahnung was da so für nen Anfänger geeignet ist (habe viele Jahre Tennis gespielt, stelle mich daher nicht ganz so blöd an ;) )


    Hat jemand nen guten Tip für mich?


    Erstmal bei Ebay für 10 € nen gebrauchten oder doch lieber ins Fachgeschäft?


    Allerdings will ich auch nicht unbedingt gleich 150 € für nen Racket hinlegen


    Gruß
    CH

    Na ja kommt immer drauf an, auf was sich die Parteien verständigt haben.


    Aber ich würde vorschlagen:


    Das Haus (und Grundstück) auf jeden Fall von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen und bewerten lassen.
    Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite wenn es um den Wert geht und wieviel man denn erwarten kann/soll.


    Sicher kostet auch so ein Sachverständiger ein paar Euro mehr aber IMHO lohnt es sich immer.


    Viele Bauherren und Hausverkäufer hätten sich durch eine solche Investition viel Ärger und Geld sparen können.


    Und bei den Summen um die es bei einer solchen Geschichte geht sollte man nicht am falschen Ende sparen


    Gruß
    CH