Beiträge von ChickenHawk

    Also entweder Du rahmst das Ding ein, dann wird es ohne Beschädigungen gehen, alle anderen Befestigungsmöglichkeiten lassen immer irgendwelche Spuren zurück (außerdem bezweifele ich das Textilien und z.B. Tesa Power Stripes so gut halten).


    Du könntest es mit dünnen Reißzwecken versuchen, das hält und die "Löcher" im Textil sind so minimal das man es nicht sieht (außer es sind zu wenig Zwecken und die Löcher leihern aus).


    Nicht jede Nadel o.ä. beschädigen gleich auch den Stoff den dieses ist ja keine 100% feste Materie. Mit etwas Fummelei bekommt man das so an den Fasern vorbeigeschoben das nicht viel kaputt geht


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von BenediktW
    Mein Rechtsdozent an der Uni meinte heute auch, daß das Fernabsatzgesetz greifen würde, eben weil es sich um einen Sofortkauf handelte...


    Gut jetzt habe ich es...
    Nur aufgrund des oben zitierten hatte ich es zunächst nicht so verstanden das es die Kette:


    gewerblicher Vk -> Sofortkauf -> keine Auktion sondern KV -> daher Regelungen des BGB §312 b BGB ff (das Fernabsatzgesetz als solches gibt es nicht mehr steht alles im BGB)


    sein sollte sonder habe mich gewundert wie ein Rechtsdozent nur Aufgrund der Tatsache das es sich um einen Sofortkauf handelt auf die §312bff kommen konnte, denn das wäre ja nun offensichtlicher Mist gewesen


    Gruß
    CH

    Ist ja auch alles halb so wild, gerade wenn er derartig einen großen Larry macht wird wohl nichts nachkommen und wenn er tatsächlich auf dem gewerblichen Sektor unterwegs ist dann hast Du noch weniger Probleme.


    Nur egal wie Du es drehst und wendest:
    Argumentieren hilft hier nicht, Du hättest dem VK Deinen Rücktrittswillen vom KV anzeigen müssen, egal wie nasig sich der VK aufführt.
    Ist ja jetzt auch mit dem Telefonat eindrucksvoll geschehen.
    Denn schließlich könnte sonst auch die Gegenseite immer fleißig Argumente sammeln warum er sich jetzt ein paar Tage nicht melden konnte...


    Whatever scheint ja wohl im Sande zu verlaufen.


    Aber kannst Du bitte noch mal ausführen was Dein Dozent zum Thema "Sofort-Kauf" und Fernabsatzregln ausgeführt hat?
    Ich habe da den Sprung noch nicht gefunden wie er denn vom einem zum anderen kommt


    Gruß
    CH

    Ich sage ja auch nicht das man die Kontaktdaten völlig außer acht lassen soll, nur die spannende Frage ist ja, wann ist denn der Zeitpunkt ab dem es heißt:
    "Jetzt gilts!" bzw. ab wann kann man von einem KV ausgehen?


    Ich denke mal durch die Mail mit der Konto-Verbindung (wo ja auch zumindest ein Name stehen muss) sowie der Mail mit der Aussage "Schicken Sie mir Ihre Adresse dann zahle ich" ist schon davon auszugehen das der KV besteht es geht jetzt lediglich um die Details der Abwicklung.


    Und bei einem bestehenden KV kann man eben nicht einfach bei kommentarlos sagen "Will nicht mehr" ohne den Gegenüber darüber zu informieren.
    Man muss schon sagen dass man Zurücktreten will


    Gruß
    CH


    Aber wenn da noch was auf Dich zukommen sollte:
    Ab zum Anwalt, kostet evtl. am Anfang etwas Geld aber spart ne Menge Ärger

    So ich mache jetzt hier mal den Flume...


    Das der Ton der an den Tag gelegt worden ist unter aller Kanone ist, denke ich steht hier nicht zur Diskussion trotzdem bin ich da etwas anderer Meinung:


    Zunächst wäre es schon mal nicht schlecht zu wissen ob der Verkäufer ein Privatmensch war oder ein Gewerblicher denn das ist wie BB7 schon geschrieben hat nicht ganz unwichtig.
    Bei einem Privatkauf kannst Du Dir in der Tat die Regel des §312b BGB zum Thema Fernabsatz getrost in die Haare schmieren, denn in diesem steht explizit drin das die Regelungen für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gelten, Privatleute sind damit außen vor auch wenn es ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass für „alles was ich im Internet kaufe“ diese Regelungen gelten.


    Ich kenne jetzt die genauen AGB`s und den ganzen Quatsch von Hood.de nicht genau aber das tut hier eigentlich auch nichts zur Sache.


    Egal ob das Einstellen des Artikels durch den Vk jetzt schon als Angebot zu sehen ist oder als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist doch erstmal schnurz, schließlich hast Du ja die „Sofort-Kauf“ Option genutzt und damit a) entweder das Angebot des VK angenommen oder b) Deinerseits ein Angebot zum Kauf gemacht.
    Die Mail des Vk mit der Bankverbindung ist dann entweder a) die „Auftragsbestätigung“ Deiner Angebotsannahme oder b) die Annahme Deines Angebots.
    Damit habt ihr grundsätzlich erstmal einen gültigen Kaufvertrag.
    Bei den Kontodaten müsste doch zumindest ein Kontoinhaber oder eine entsprechende Firma genannt sein und damit hast Du schon mal mehr als nur die Initialen aus der Mail.
    Außerdem wo steht denn bitte das man immer die komplette Anschrift braucht?
    Auf dem Flohmarkt fragst Du doch auch nicht wie Dein gegenüber heißt oder wo er wohnt? Und was ist wenn jemand zwar die richtige Kontonummer aber einen falschen Namen und Adresse angibt? Ist damit dann evtl. gleich der Kaufvertrag hinüber?
    Kann nicht wirklich so sein oder?


    Das es jetzt durch die zeitliche Komponente nicht gerade zu Deiner Zufriedenheit gelaufen ist ok, aber hast Du das dem Vk auch mitgeteilt oder hast Du Dir nur gedacht „nun reicht es hin ich will nicht mehr...“?
    Um von einem KV zurücktreten zu können muss man zumindest den Gegenüber von dieser Absicht auch informieren.(Fristsetzung incl. Ablehnungsandrohung)
    Und sieben Tage sind nicht die Welt, ok bei Gewerblichen könnte man drüber streiten aber bei Privaten sicher nicht.
    Was ist denn wenn er jetzt anführt das sein PC kanputt war, der Provider nicht wollte, die Mailbox nicht abfragbar war er einen Trauerfall in der Familie hatte und Tod u. Teufel etc. pp.??
    Nicht alle Leute haben eine Reaktionszeit von Stunden oder wenigen Tagen so wie das ein Großteil von uns sicher durch Handel bei E**ay oder hier im TT gewohnt ist.


    Daher kann ich den Unmut des Vk schon verstehen auch wenn der Ton wie schon gesagt bestimmt nicht der Beste ist.
    Er hat jetzt zwar keinen direkten wirtsch. Schaden davon gehabt aber ich wäre auch alles andere als begeistert wenn ich etwas verkaufen will und mir der Käufer dann einfach so abspringt weil er keine Lust mehr hat oder es billiger bekommt...


    Ob und wie die beiden Experten da jetzt tatsächlich bei diesem Warenwert es auf nen Streit ankommen lassen steht auf nem anderen Blatt aber wie Du siehst so 100% Lupenrein war Dein Verhalten in dieser Situation nicht.


    Gruß
    CH

    Hi,


    gestern nachdem ich dem Scheibenwischwasser etwas Frostschutz gegönnt habe, wollte ich die Fahrertür des Golfs abschließen.
    Das funktionierte soweit auch noch fühlte sich aber merkwürdig an.
    Und tatsächlich: Danach ließ es sich nicht mehr aufschließen eine Drehung nach links mit dem Schlüssel im Schloss ist nicht möglich, total blockiert.


    Die Tür lasst sich von innen noch öffnen (für die Nicht-Vw-Kenner: beim Golf IV kann man durch Zug am inneren Türgriff die Tür entriegeln) und auch von außen dann wieder abschließen aber auf geht’s ums verrecken nicht mehr.


    Kennt jemand das Phänomen bzw. kann mir sagen was da wahrscheinlich hops gegangen ist?
    Gibt es Teile in der Schließmechanik die sich irgendwie mal aushängen oder verklemmen können? (Und dementsprechend hoffentlich günstig wieder zu reparieren sind?)


    Oder kann ich mich mental schon mal auf ein neues Schloss und eine dementsprechend teure Rechnung „freuen“?


    Gruß
    CH

    Tim versteh das bitte nicht falsch.


    Es ging mir nicht darum, dass ich nicht mitmachen wollte.
    Wie schon gesagt ich habe es ernsthaft versucht.
    Aber in der Art und Weise wie die Fragen gestellt sind musste ich sehr schnell passen, so das eben das angesprochenen "Ich habe keinen blassen Dunst" bei rum gekommen wäre.
    Und was hilft es Deiner Bekannten wenn sie nichts zum auswerten hat?


    Schließlich hat die Magisterarbeit ja den Anspruch eine wissenschaftliche Arbeit zu sein und da gehört es sicher auch dazu das man seine Zielgruppe entsprechend eingrenzt.


    Ich denke mal vielen geht es genauso wie mir wenn sie auf dieses Thema angesprochen werden das sie einfach nicht wirklich was dazu sagen können.


    Und wenn die Autorin lediglich an Vermutungen und subjektiven (Vor-)Urteilen interessiert ist, denke ich wäre eine andere Fragestellung sinnvoller.


    Ist halt seeeeehhhhhrrrrrr schwierig wenn man nach ja oder nein gefragt wird und eigentlich: "weiß nicht" meint...
    Und in der Auswertung ist das dann auch nicht wirklich effektiv.


    Daher nicht unbedingt den Erfolg einer Befragung von der Masse der Teilnehmer abhängig machen.
    Wenn ein paar kompetente Leute das ausfüllen bringt das viel mehr als wenn 20 People ohne Ahnung dazu ihren Senf abgeben.


    Gruß
    CH