So ich mache jetzt hier mal den Flume...
Das der Ton der an den Tag gelegt worden ist unter aller Kanone ist, denke ich steht hier nicht zur Diskussion trotzdem bin ich da etwas anderer Meinung:
Zunächst wäre es schon mal nicht schlecht zu wissen ob der Verkäufer ein Privatmensch war oder ein Gewerblicher denn das ist wie BB7 schon geschrieben hat nicht ganz unwichtig.
Bei einem Privatkauf kannst Du Dir in der Tat die Regel des §312b BGB zum Thema Fernabsatz getrost in die Haare schmieren, denn in diesem steht explizit drin das die Regelungen für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gelten, Privatleute sind damit außen vor auch wenn es ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass für „alles was ich im Internet kaufe“ diese Regelungen gelten.
Ich kenne jetzt die genauen AGB`s und den ganzen Quatsch von Hood.de nicht genau aber das tut hier eigentlich auch nichts zur Sache.
Egal ob das Einstellen des Artikels durch den Vk jetzt schon als Angebot zu sehen ist oder als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist doch erstmal schnurz, schließlich hast Du ja die „Sofort-Kauf“ Option genutzt und damit a) entweder das Angebot des VK angenommen oder b) Deinerseits ein Angebot zum Kauf gemacht.
Die Mail des Vk mit der Bankverbindung ist dann entweder a) die „Auftragsbestätigung“ Deiner Angebotsannahme oder b) die Annahme Deines Angebots.
Damit habt ihr grundsätzlich erstmal einen gültigen Kaufvertrag.
Bei den Kontodaten müsste doch zumindest ein Kontoinhaber oder eine entsprechende Firma genannt sein und damit hast Du schon mal mehr als nur die Initialen aus der Mail.
Außerdem wo steht denn bitte das man immer die komplette Anschrift braucht?
Auf dem Flohmarkt fragst Du doch auch nicht wie Dein gegenüber heißt oder wo er wohnt? Und was ist wenn jemand zwar die richtige Kontonummer aber einen falschen Namen und Adresse angibt? Ist damit dann evtl. gleich der Kaufvertrag hinüber?
Kann nicht wirklich so sein oder?
Das es jetzt durch die zeitliche Komponente nicht gerade zu Deiner Zufriedenheit gelaufen ist ok, aber hast Du das dem Vk auch mitgeteilt oder hast Du Dir nur gedacht „nun reicht es hin ich will nicht mehr...“?
Um von einem KV zurücktreten zu können muss man zumindest den Gegenüber von dieser Absicht auch informieren.(Fristsetzung incl. Ablehnungsandrohung)
Und sieben Tage sind nicht die Welt, ok bei Gewerblichen könnte man drüber streiten aber bei Privaten sicher nicht.
Was ist denn wenn er jetzt anführt das sein PC kanputt war, der Provider nicht wollte, die Mailbox nicht abfragbar war er einen Trauerfall in der Familie hatte und Tod u. Teufel etc. pp.??
Nicht alle Leute haben eine Reaktionszeit von Stunden oder wenigen Tagen so wie das ein Großteil von uns sicher durch Handel bei E**ay oder hier im TT gewohnt ist.
Daher kann ich den Unmut des Vk schon verstehen auch wenn der Ton wie schon gesagt bestimmt nicht der Beste ist.
Er hat jetzt zwar keinen direkten wirtsch. Schaden davon gehabt aber ich wäre auch alles andere als begeistert wenn ich etwas verkaufen will und mir der Käufer dann einfach so abspringt weil er keine Lust mehr hat oder es billiger bekommt...
Ob und wie die beiden Experten da jetzt tatsächlich bei diesem Warenwert es auf nen Streit ankommen lassen steht auf nem anderen Blatt aber wie Du siehst so 100% Lupenrein war Dein Verhalten in dieser Situation nicht.
Gruß
CH