Hi
bin auf der Such nach einem Klapphandy.
Mögliche Modelle wären
Motorolla V66i (V60)
Samsung SGH A800 (o.ä.)
evtl. auch NEC21
Sollte im guten optischen Zustand und voll funktionsfähig sein.
Angebote mit Preisvorstellung(!) bitte per PN.
Gruß
CH
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Hi
bin auf der Such nach einem Klapphandy.
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evtl. auch NEC21
Sollte im guten optischen Zustand und voll funktionsfähig sein.
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Gruß
CH
Und was macht man dann gegen den §985 oder worauf soll an dieser Stelle der Eigentumsübergang sein?
Soll ein Irrtum als bewußte Aufgabe des Eigentums gewertet werden?
Auch wenn es strafrechtlich dann nicht belangt wird auf der schuldrechtlichen Ebene könnte der VK da doch was machen!?
CH
ZitatOriginal geschrieben von booner
Betrug nach § 263 StGB setzt eine Täuschung voraus.
Da bei solchen Situtationen ja nicht ausdrücklich getäuscht wird, kommt nur eine Täuschung durch Unterlassen in Betracht.
Diese Täuschung durch Unterlassen setzt wiederum eine Garantenstellung voraus.
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nö denn wenn man mal genau ließt reicht es schon durch "Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum zu unterhalten" d.h. das man selber nicht den Gegenüber täuschen muss sondern es reicht wenn man selber feststellt das ein Fehler vorliegt aber den Gegenüber nicht informiert um sich selber zu bereichern.
Zitat
Der Kunde erlangst den Besitz an der Sache schon durch die Übergabe.
Ein Diebstahl nach §242 StGB scheitert schon an der fehlenden Wegnahme.
Fazit: Bis auf das schlechte Gewissen kein einem bei soetwas nicht viel passieren...
Er hat faktisch Besitz aber er hat rechtlich kein Recht zum Besitz daher schrieb ich auch er habe keinen Anspruch auf Besitz.
Auf Eigentum erst Recht nicht und daher können Ihn jederzeit Herrausgabeansprüche des Vk treffen.
Wenn man die Sachen nicht wieder rausgibt ist das Unterschlagung bzw. wirkt sich dann aus wie ein diebstahl.
Von daher nichts schlechtes Gewissen...
Durch einen Fehler dem ein Vk passiert leitet sich noch längst kein Anspruch ab das man das für sich ausnutzt. Alles andere ist dann rechtlich nicht sauber.
Gruß
CH
Darauf das es immer strafrechtlich nicht belangbar ist würde ich mich nicht verlassen.
Wenn man wissentlich den Vk ins offene Messer rennen lässt und dann mit dem unberchtigten Zeug abhaut kann das auch Betrug etc. sein.
Außerdem hat man durch die "Mehrausgabe" keinen Anspruch auf Besitz oder Eigentum so das es bis hin zum Diebstahl werden kann...
Gruß
CH
Also wer so präzise fragt, der bekommt auch präzise Antworten ![]()
Ok Spaß beiseite ob Reimport oder Gebrauchtwagen wird immer so eine Sache sein:
Ein kompetenter Zuverlässiger Gebrauchtwagenhändler ist 10x mehr Wert als der windige Importeur und umgekehrt.
Von daher kommt es dabei sehr stark auf den einzelnen Händler an.
Desweiteren kann es sein, dass gerade bei der Ausstattung die Reimporte einfacher sind als in D und Sonderausstattung auch gegen Aufpreis nicht zu bekommen ist.
Ebenso gibt es z.T. Unterschiede in der Bauweise des Modells je nach Land.
Das ist nicht wirklich schlimm bis ja bis einem genau das Teil kaputt geht welches nicht in der deutschen Serie verbaut ist und dann der Händler/Werkstatt auf die Suche nach Erstatzteilen gehen muss.
(Gibt Fälle da hat es bis zu 6 Monaten gedauert)
Deswegen kann man eine solche Frage nie wirklich gut beantworten.
Kommt drauf an ob Du mehr Sicherheit willst oder lieber günstig oder oder...
Ich würde eher zu einem gut ausgestatteten dt. Jahreswagen o.ä. tendieren als Importe zu kaufen aber das ist viel Vieles Geschmacks und Ansichtsache.
Meine Faves aufgrund der guten Erfahrungen die ich gemacht habe:
Passat und Golf Variant
Jetzt wird bestimmt gleich wieder rumgemotzt aber wie schon gesagt:
Ich leite meine Meinung nicht nach Optik o.ä. sonder lediglich nach Zuverlässigkeit und da haben diese beiden mich nicht im Stich gelassen
(und auch das kann bei jemand anders gegenteilig passiert sein.)
Gruß
CH
Schmeiß mal die Suche nach Gewährleistung / Garantie an, findest hierzu ne Menge.
Im Prinzip hat der Händler aber Recht:
Eine gesetzliche Gewährleistungfrist von 24 Monaten bedeutet lediglich das innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen wird, das ein auftretender Fehler schon bei Kauf des Gerätes vorlag (die Ware muss bei Übergabe mangelfrei sein) und daher ein Anspruch auf Gewährleistung besteht.
Tritt der Fehler nach 6 Monaten auf musst Du dem Händler beweisen, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag und nicht erst während des Gebrauchs entstanden ist.
Die gest. Gewährleistung ist nämlich keine Zusicherung das durch oder während des Gebrauchs keine Fehler auftreten können.
Von daher wirst Du entweder beweisen müssen das der Fehler schon ab Kauf vorlag oder die Reperatur selber zahlen müssen
Gruß
CH
Zitat
Denke mal er meint die Mitarbeiter der GEZ die dann auch mal zum Kontrollbesuch vor der Haustür stehen und Dir Ihren Ausweis unter die Nase halten.
Gerne wird auch berichtet, dass sie sich als Umfragemenschen ausgeben und dann sagen: "Wie konnten Sie gestern denn die Sendung XXXXXXX sehen wenn Sie doch keinen Fernseher angemeldet haben..."
Gruß
CH
Bekam gerade folgende Mail:
"Hallo zusammen!
Ericsson verteilt Handys ... und das gratis übers Internet, um
der Marke> Nokia entgegen zu wirken, die dasselbe macht.
Ericsson will sich damit bekannter machen. Deswegen verteilen
sie jetzt´gratis das neue WAP-Handy. Alles was man machen muß ist,diese mail an 8 Leute zu schicken. In etwa 2 Wochen erhaltet
ihr dann ein Ericsson T18. Wenn ihr die Nachricht an 20 oder mehr Personen verschickt, erhaltet ihr ein Ericsson R320 Wap Phone.
Vergesst nicht, eine Kopie an XXXXX.XXXXXXX@ericsson.com zu
schicken,damit (Sie)ihr registriert werdet(en).
mit freundlichen Grüßen
XXXXXX XXXXXXXXXX"
Klingt ja gerade für einen Handyliebhaber wie das wahre Paradies, aber ich finde es klingt eher wie die:"Hilf dem kleinen Jungen der krank ist denn für jede Mail die weitergeleitet wird zahlt Microsoft 2 Cent"
Mir tut nur die arme Person leid der die Adresse gehört...
(wenn es die denn gibt)
*kopfschüttel*
Gruß
CH
Werbung ist nicht verpflichtend, in Deinem Fall würde ich trotzdem mal mit E+ telefonieren und auf Deine Situation hinweisen, evtl. kommen sie Dir entgegen.
Gruß
CH
Ne Quellenangabe fehlt mir aber immer noch
Gruß
CH