Beiträge von ChickenHawk

    Nun mal sachte.


    Also hier werden gerade fröhlich einige Sachen durcheinander geworfen.


    Fakt ist:
    Der Käufer hat an dem Stecker rumgeschnitten.


    Damit ist Beweislastumkehrvermutung gem.§476 BGB aufgehoben.


    Soll heißen:
    Normalerweise muss der Kunde beweisen das ein Fehler von Beginn vorlag.
    Ausnahmsweiße wird in §476 diese Regel umgedreht und es wird vermutet das sofern ein Fehler in den ersten 6 Monaten auftritt dieser wohl schon von Beginn an vorlag.
    Weiter heißt es jedoch: " es sei denn diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."


    Durch den abgetrenten Stecker kann es ja z.B. sein, das es beim anschließen zu einem Kurzschluss gekommen ist durch den der Defekt am Powerschalter enstanden ist.


    Der Kunde hat deswegen zwar nicht sofort keinerlei Ansprüche mehr aber es muss in diesem Fall dem Händler beweisen, dass der abgeschnittene Stecker mit dem Defekt in keinem Zusammenhang steht.
    (Die sich lösende Frontplatte ist hier nicht weiter wichtig, denn selbst wenn diese repariert wird läuft das Gerät ja nicht.)


    Und da es sehr schwer/teuer und aufwendig ist so etwas zu beweisen habe ich ja bereits geschrieben:


    Für 50€ lohnt sich der ganze Ärger nicht.


    CH

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.


    Daher einfach noch mal zu Saturn und sich immer den Vorgesetzten geben lassen notfalls bis zum Filialleiter.
    Dabei sehr bestimmt aber immer freundlich bleiben.


    Sollten die gar nicht einlenken, den netten Hinweis, dass es auch noch andere Elektroläden gibt und Du diesen nicht so schnell wieder aufsuchen wirst.


    Alles andere (Anwalt etc.) ist bei einem Kaufpreis von 49€ einfach nur rausgeaschmissene Zeit und Geld!


    Gruß
    CH

    Moin,


    ich wollte mal meine Kontakte bzw. mein Adressbuch aus 1xOutlook und 1x Outlook Express bei Gmx importieren, damit ich auch aus dem Netz zugriff auf die Kontakte habe.


    Nun gibt es sowohl bei Gmx als auch im Outlook ja diverse Import/Export Möglichkeiten, aber ich habe noch keine gefunden bei der die Daten auch wie gewünscht ankommen.


    Entweder erkennt Gmx das Dateiformat nicht oder Outlook weigert sich überhaupt erst den Export zu beginnen.


    Wie kann ich denn das Adressbuch in eine Outlook/Express/Gmx kompatible Form exportieren/importieren?


    Gruß
    CH

    Rechtlich ist das hier nicht eindeutig zu beurteilen, es ist z.B. auch denkbar, dass die Parteien einen Eigentumsvorbehalt vereinbart haben.


    Der Stein war dann zwar im Besitz aber nie Eigentum Deiner befreundeten Familie. Der Steinmetz wäre immer noch rechtlicher Eigentümer und kann dementsprechend auch wenn er kein Geld bekommt sich sein Eigentum zurückholen.


    Damit ist es kein Diebstahl, und ich meine auch, das sofern keine Schäden an der Grabstelle (absacken, etc.) entstanden sind es nicht in Richtung von "Störung der Totenruhe" etc. belangbar ist.


    Aber wie gesagt ohne eine genau Kenntnis des Sachverhalts ist keine sichere jur. Beurteilung möglich.


    Ob und wie das moralisch zu bewerten ist steht auf einem anderen Blatt aber es ist sicherlich für beide Parteien eine vertrackte Position.


    Was wenn der Handwerker versucht hat die Familie zu informieren aber Du sagst selber sie sind umgezogen und er kennt die neue Adresse nicht.
    Dann kann es sein, dass er denkt: "Die haben sich verdrückt ohne zu zahlen" und holt den Stein wieder....


    Alles nicht gerade einfach


    Gruß
    CH

    Das ist mehr ne Frage des EGBGB als europ. Fernabsatzrecht.


    Bei grenzüberschreitenden Geschäften steht einem immer grundsätzlich die Wahl des Landesrechtes zur Verfügung. (Mit wenigen Ausnahmen für besondere Geschäfte z.b. Immobilien etc.).


    Sofern es keine Absprache gibt, gibt es auch hier bestimmte Vermutungen durch die sich das anzuwendene Recht finden lassen.


    Er bietet unter der Vorraussetzung an, das der Käufer seine Rechtswahl akzeptiert, wem das nicht passt wird nicht gezwungen zu kaufen.


    Anders sieht es bei global tätigen I-Shops wie Quelle aus, aber für Ebay würde ich das grundsätzlich erstmal ablehnen.


    Gruß
    CH

    Vorsicht, auch hier kann ein Wort zuviel oder wenig einiges ausmachen:


    Steht das "stets" bei der Zufriedenheit dabei?


    Denn es heißt im Allg gilt:


    Zufriedenheitsklausel.


    Diese lässt sich mit den früher üblichen Schulnoten in etwa wie folgt fassen:


    sehr gut: ............. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
    gut: .................. ...stets zu unserer vollen Zufriedenheit
    befriedigend: ...... zu unserer vollsten Zufriedenheit
    ausreichend: ....... zu unserer vollen Zufriedenheit


    Und dann wäre es gerade mal ne 4


    Gruß
    CH

    Solange die "Dekorierer" darauf achten, das sich die Kunstwerke auch schnell rückstandslos wieder entfernen lassen ist das doch alles halb so wild.


    Wenn ich allerdings sehe das da großflächig mit nem Edding rumgemalt wird, na ja so gesund ist das nicht und das Opfer hat länger was davon.


    Bei einem Bekannten war die Farbe schon so weit in die Haut eingezogen das er 3 Wochen brauchte um wieder gesellschaftsfähig zu werden da sein gesamtes Gesicht geschwärzt wurde.


    Er konnte in dieser Zeit nicht arbeiten.
    Das ist dann nicht mehr lustig


    Gruß
    CH