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Hi,
meine Freundin hat sich gerade die Haare gefärbt und dabei ein wenig mit der Farbe rumgeschmiert, so das auch die Ohren was abbekommen haben.
Jetzt ist das Drama natürlich perfekt von daher wollte ich mal fragen ob jemand weiß wie man die Farbe schnell und möglichst schonend von der Haut bekommt.
gruß
CH
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Vor allem weil der Vk mit einer Privatauktion wirbt aber die Leute die geboten haben trotzdem zu sehen sind.
Da hat wohl jemand beim einstellen ein Häkchen vergessen... 
CH
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Dann ruf den Herren doch einfach noch mal an und frage ihn seit wann er die Nummer hat.
Und schon weißt Du ob es Deine alte SIM ist oder die Nr. neu vergeben wurde.
Gruß
CH
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Ich fand ihn ok, allerdings kann ich die Begeisterung von einigen hier nicht teilen.
So fand ich den T1000 in T2 wesentlich besser als die Loken aber der kann ich eh nicht auf den Pelz schauen.
Und nach heutigem Standart sind schon bezogen auf die Action andere Sachen möglich.
Daher Fazit:
1x im Kino ist völlig ausreichend, wenn es T3 dann mal günstig auf DVD gibt kommt er mit in die Sammlung.
CH
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Zitat
Original geschrieben von maretzky
Jetzt habe ich aber das Problem wieder eine Neue Wohnung und wieder Kaution. Da so schnell werde ich wohl die Kaution nich zurück bekommen.
Sorry aber am liebsten würde ich dem Vermieter " eine rein hauen " selten das ich so "verarscht" wurde. (Sorry die Ausdruckweise)
Immer mit der Ruhe.
Wenn alles glatt läuft bist Du dann in drei Monaten aus der Wohnung raus und gut ist.
Die rechtliche Grundlage dessen was Dir der Anwalt für teures Geld (und The Masta u. anderer für umsonst
) erzählt hat steht in § 575 BGB
Und so ganz richtig ist die Aussage auch nicht da es in dem § explizit 3 Gründe für eine zeitliche Befristung gibt genug geklugscheißert das tut ja hier weniger zur Sache.
Häßlich wird es nur wenn der Vermieter anfängt rumzuzicken:
Es steht im § 575 BGB das der Befristungsgrund bei Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen ist, es steht aber nicht drin (und das sehen Gerichte auch so) das der Grund im Vertrag mit drin stehen muss.
Es kann auch ein gesondertes Schreiben sein das bei Vertragsabschluss übergeben wird.
Wenn der Vermieter sich auf die Hinterbeine stellt und behauptet er hätte so ein Schreiben geschickt dann wird man sich noch länger vortrefflich streiten können ob oder ob nicht.
Wollen mal hoffen das der Vermieter Deine Kündigung schluckt und nicht anfängt langwieriges Theater zu veranstalten.
Für die Abrechnung der Kosten und Rückzahlung der Kaution gibt es mittlerweile auch genügend Urteile das heißt der Vermierter darf sich damit nicht ewig Zeit lassen.
Von daher gerade bei Miete immer vorher lieber 3 mal hinschauen und erst recht bei unbefristeten Verträgen die Ohren besonders aufstellen.
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Wenn wir schon am Fahne hochhalten sind:
Ich breche hier dann mal eine Lanze für Braunschweig:)
Bin allerdings auch in Nds. reichlich am pendeln.
BS-Hi-Wf-Wob und anderes mehr
Gruß
CH
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Tja ja so sind sie die Frauen:
Auf die Frage "Bist Du heiß?" kommt als Antwort:
"Das hört jede Frau gerne...":D
Wenn das die Alice Schwartzer hören würde...:eek:
Gruß
CH
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Zitat
Original geschrieben von crooks
Diese Menschen sind uns aber nicht namentlich bekannt und durch das allabendliche TV-Programm und unzählige Zoobesuche ans Herz gewachsen.
Also ich würde da auch eher in Laubis Richtung einschlagen.
Die Begründung das man die "Dame" jetzt namentlich kannte und sie deswegen eher einen Thread bekommt als "unbekannte" aus den Nachrichten überzeugt mich nun ganz und gar nicht.
Wenn irgendwas mit einem vermeindlichen Star oder Sternchen passiert (so geschehen bei der Geschichte mit dem Geisterfahrer) ist das immer gleich ein Drama das die B**D Zeitung für ne Woche auschlachten kann und alle anderen nicken betroffen zustimmend den Kopf so nach dem Motto:
"Ja das ist schon ganz ganz furchtbar..."
Natürlich ist es unschön aber wieso es jetzt bei bekannten Gesichtern schlimmer sein soll als bei XY von nebenan will sich mir nicht so recht erschließen.
Auch ich möchte niemanden seine Empfindungen oder Emotionen absprechen, schließlich soll jeder für sich entscheiden ob und wie es ihn trifft, ich persönlich bin jedoch nicht betroffener als bei dem Tod der Wüstenrennmaus einer Freundin.
Gruß
CH
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La Immortelle "Aus den Ruinen"
Schlimmer gehts nimmer...
Gruß
CH
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Auch das wird dir im Streitfall nicht helfen.
Denn diese Einschränkungen ala "Nur an Bieter mit mind. xxx positiven Bewertungen" sind rechtlich nicht haltbar.
Bei Ebay bist Du halt auf Gedei und Verderb ausgeliefert da helfen auch keine Ausführungen in der Produktbeschreibung
Gruß
CH