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Hm nun zunächst hatte ich vor auf Dein Posting ein mehrseitigen Epos zu verfassen.
Beim zweiten lesen und nachdem die ersten Gedanken sich beruhigt hatten habe ich mich jedoch dazu entschlossen dieses eben nicht zu tun.
Ich begnüge mich an dieser Stelle einfach mit der Feststellung das man zu diesem heiklen Thema geteilter Meinung seien kann. Punkt.
Weiter Ausführungen scheinen eh sinnlos zu sein.
Allerdings muss ich sagen das ich den Ton den Du hier anschlägst nicht gerade sehr gut finde.
Es ist eine Sache eine andere Meinung zu vertreten aber ist eine ganz andere dies auch sachlich und sinnig rüberzubringen
In diesem Sinne
CH
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Also ich misste mal aus und habe daher abzugeben:
Nokia 6210
Sprung im Fenster der Oberschale, Gerät lässt sich einschalten, läde findet Netz etc. aber es geht aus wenn man bestimmte Tasten drückt. Dir Gummischaltwippe an der Seite fehlt
Orginal Nokia Akku
Siemens S25
lässt sich einschalten einschalten das Display leuchtet aber es ist außer dem hellen Hintergrund nichts zu erkennen, Simhalter defekt
Nokia 6310 Oberschale silber
auch hier ist das Displayfenster angeknackst, allerdings noch mit Vibra-Motor
Also sofern jemand noch was damit anfangen kann zum basteln oder ausschlachten dann Angebote mit Preisvorstellung bitte per PN
(Ich erwarte keine Reichtümer aber etwas mehr als Versandkosten sollte schon drin sein...)
Gruß
CH
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Hi ich suche ein gebrauchtes Nokia 3310,
die Farbe ist egal Hauptsache es sieht noch einigermaßen aus und ist voll funktionsfähig.
Angebote bitte mit (!) Preisvorstellung per PN
Gruß
CH
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Stimmt das hast Du wohl einen falschen § erwischt... 
Nur mal so zum besseren Verständnis:
BGB § 233 Wirkung der Hinterlegung
Mit der Hinterlegung erwirbt der Berechtigte ein Pfandrecht an dem hinterlegten Geld oder an den hinterlegten Wertpapieren und, wenn das Geld oder die Wertpapiere in das Eigentum des Fiskus oder der als Hinterlegungsstelle bestimmten Anstalt übergehen, ein Pfandrecht an der Forderung auf Rückerstattung.
besser wäre wohl das gewesen:
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bitte nicht falsch verstehen ich will mich hier nicht über Dich lustig machen auch ich finde es gut das Du dem netten Herren auf die Füße getreten bist und jemand anders so viel Ärger erspart hast :top:
Gruß
CH
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Klassische Antwort:
Es kommt drauf an.
Hilfreich wäre der Link zu Auktion damit man sich ein bessers Bild machen kann.
Sofern die Jungs aber als Firma aufgetreten sind und eine Rechnung in der Auktion mit angegeben war müssen sie Dir eine Rechnung incl. ausgewiesener Mwst. ausstellen.
Das kann auch eine gesonderte Mail sein aber nicht einfach die Mail von Ebay.
ashd
Ich würde mit dem VK über einen Preisnachlass verhandeln und mir nen neues Cover zulegen.
So wie es aussieht wärst Du wohl auch zur Wandlung berechtigt aber das wäre wohl mit ner Menge Streß u. Ärger verbunden
Gruß
CH
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Und selbst wenn...
Die Kategorie ist ja nun völlig falsch und die Titelbeschreibung sagt auch nichts von Foto na ja und so wie das ohne Punkt und Komma geschrieben ist macht das die Sache auch nicht gerade übersichtlich.
Und jetzt komm mir keiner mit der Vk hat sich beim einstellen nur verklickt:
Der will bescheißen und nichts anderes.
Und das würde auch jeder Richter so sehen
CH
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Obwohl ich in diesem Fall ohne jede Diskussion dem Anbieter arglistige Täuschung vorwerfen würde und dementsprechend auch einen Zahlungsanspruch verneinen würde...
CH
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Gerade weil ich Kampfsport betreibe versuche ich allen möglichen körperlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.
Ich habe Null Interesse daran jemand anders zu beweisen wie gut ich bin oder rauszufinden wie gut der andere ist solange es nicht im "Ring" auf einem Tunier ist.
Wir sind nicht mehr im finsteren Mittelalter oder wohnen in Höhlen und keiner brauch mehr seine Alpha-Männchen-Stellung durch Gewalt zu demonstrieren daher als logische Konsequenz:
Lieber weglaufen als zuschlagen
Und das sollte eigentlich auch jeder gute Kampfsoprtlehrer lehren
Gruß
CH
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Zitat
Original geschrieben von void
Eventuell sollte man ihnen in ihrer Sprache antworten - mag sein, dass sie nur so die Folgen ihres Handelns verstehen.
An dieser Stelle würde ich gerne die Sig eines hier wohl bekannten Mods zitieren:
"Laß Dich nie auf einen Streit mit Idioten ein! Begibst Du Dich auf Ihre Stufe hinab, schlagen sie Dich mit Ihrer Erfahrung!"
Mehr muss man dazu wohl nicht sagen oder?
CH
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Zitat
Original geschrieben von Bnet
Mit 16 Stichen genäht zu werden, nennst du ein gute Reaktion
?
Deine Lösung ist es also sich Krankenhausreif schlagen zu lasen? Sehr komisch muss man schon sagen, ...
-T.
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Moment lies Dir noch mal genau durch wie es zu den Verletzungen gekommen ist.
Die erste Begegnung würde ich unter der Kategorie "Gerangel" ablegen.
Wenn man jetzt jedesmal wie blöde auf Leute wg. eines Remplers o.ä.
einschlägt na herzlich Glückwunsch das wird ein stressiges Wochenende.
Du wolltest schon nach dem Rempler hart und gezielt zurückschlagen und das ist in einer solchen Situation nun mal das falscheste was man machen kann.
Von daher ist es nicht meine Lösung sich Krankenhausreifg schlagen zu lassen
CH