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Ähm Sekunde bist Du Dir sicher das Deine Arbeitslosengeld von dem Gehalte eines Industriekaufmanns berechnet wird?
Schau mal in den §129 SGB III:
"Das Arbeitslosengeld beträgt...
2. für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz)
des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt)."
Das heißt Du bekommst 60% von dem was Du in den letzten 12 Monaten verdient hast es wird auf Deine Ausbildungsverütung angerechnet nicht auf das was Du bekommen würdest wenn Du arbeitest!
Also kannst Du grob mit dem Durchschnitt der letzten 12 Monate Deiner monatlichen Bezüge und davon dann 60% rechnen.
Gruß
CH
P.S.
Um Dir ne Menge Ärger und Zeit zu sparen nimm daher am besten alles mit was Du an Unterlagen (Verdienstnachweise etc.) hast, sonst kann es Dir passieren das Du 3-5 Mal zum Arbeitsamt rennen musst bevor Du was bekommst. Denn für das ALgeld bist Du in der Nachweispflicht denen zu zeigen was Du verdient hast, das geht nicht so auf die blauen Augen
P.P.S
Also wenn ich das mal ganz grob Überschlage so 400-500€ pro Monat..
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Da hat sich aber jemand wieder sehr viel Zeit und Mühe gemacht um eine Menge gequirrlte S****** zu produzieren.
Türlich ist das alles vollkommen legal wenn man mal außer Acht lässt das sog. "Direktmarketing" und nichts anders ist das ja verboten ist.
Also von daher bevor sich jetzt jemand die ganze Mühe mit dem "copy+paste" bei den Rapporten macht:
Schickt die Kohle lieber mir, ich verspreche dagegen auch ne Mail zu schreibe in der genau erklärt wird wie man in der Nacht furchtbar reich, unwiederstehlich für das andere Geschlecht und überhaupt der tollste Typ auf Welt wird.
Meine Konto-Nr. gibt es auf Anfrage per PN

Gruß
CH
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Na denn mal herzlichen Glückwunsch!!!:top:
Ich selber starte dafür morgen mit meinen Semesterklausuren
Gruß
CH
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Also bei uns in der Zeitung war am Sa. ein Artikel darüber das es hier auch Probleme in den städtischen Parks gibt, dort wird von einem Bußgeld aufgrund eines Ordnungswidrigkeitsverfahren (im Bereich Umwelt) gesprochen.
Auf dem Sand wird es dasselbe sein solange man die Kohle bzw. Asche einfach liegenlässt auch das gilt als Verunreinigung
Gruß
CH
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Nö offiziell nicht.
Durch das Feuer wird ja die Grasnarbe des Ufers etc. nachhaltig beschädigt und deswegen haben Grünflächen und Ordnugnsamt das überhaupt nicht gerne.
Wenn die Poilizei nen schlechten Tag hat und jemand beim Fackeln erwischt können die Ihn bestimmt aufgrund ner Stadt- oder Gemeindeverordnung dranbekommen...
Anders sieht es bei Feuer in dafür vorgesehenen Schalen aus, das ist ok sofern die Asche nicht einfach hinterher in der Gegend verstreut wird
Gruß
CH
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Also ich kenne das noch so (allerdings aus Nds.)
Es gibt drei Blöcke A,B,C
A beinhaltet alles was so Sprachen etc. (Dt, Eng, Franz) beinhaltet.
B ist dann Politik Religion Kunst etc.
C sind dann die naturwissenschaftlichen Fächer (Mathe,Chemie,Bio)
Du musst mit Deinen Beiden LK und P-Fächern je Block min. 1 Fach belegen.
Also wenn Du Dt.+ Engl. Lk hast = A
Politik = B
Bio = C
Kein Problem alles i.O.
Ich hatte damals die o.g. Kombination und habe das Abi bekommen 
Denke mal das sollte bei euch ähnlich oder gleich laufen
Gruß
CH
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Haben die Jungs doch bei der Verabschiedung in Berlin klar und deutlich gesagt:
"See U in Feb/March 2004", das heißt ja wohl das da ne Tour geplant ist.
Scheinst ja wirklich nicht viel vom Sound mitbekommen zu haben:D 
Ich stand unten vorne Mitte und konnte mich über den Sound nicht wirklich beschweren und habe auch die Lieder recht schnell erkannt auch wenn sie einige etwas anders als auf den Alben gespielt haben.
Ich fand der Sound dafür von Disturbed sehr miese abgemischt und viel zu leise...
Gruß
CH
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Re: Re: Re: Re: Oberlandesgericht Hamm: SMS lesen im Auto nicht erlaubt
Zitat
Original geschrieben von CK-187
ich bin in meinem leben noch nie zweihändig gefahren und werde auch nicht damit anfangen es zu tun
Tja die Unfallzahlen sprechen hier eindeutig gegen Dich.
Und das ist keine Statistik die ich selbst gefälscht habe...
Die "Mir passiert schon nichts..."-Mentalität sorgt gerade dafür das diese Statistik immer weiter steigt...
Gruß
CH
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Re: Re: Oberlandesgericht Hamm: SMS lesen im Auto nicht erlaubt
Zitat
Original geschrieben von Florian
Aber wie ist es, wenn ich mein Handy als MP3 Player am Auto angeschlossen habe und zum nächsten Lied sprigen will?
Steht doch im Zitat der Anwaltskammer drin:
Solange Du das Handy nicht aufnimmst sondern in einer Halterung hast kannst Du wie beim Radio skippen.
"Aufnehmen und halten" ist untersagt und das ist gut so...
Gruß
CH
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Richtig so...
Schon alleine für den Klageversuch hätte man ihm eins auf den Popo geben sollen...
Aber die Dummheit stirbt leider zuletzt...
Gruß
CH