Beiträge von ChickenHawk

    MTV war ja so nett die "Icon" Sendung zu widerholen aber ich habe es trotzdem geschafft auch diesen Termin zu verpassen...


    Hat das evtl. mittlerweile jemand auf Band und kann es mir kopieren?


    Gruß
    CH

    Also ich würde das so sehen:


    Das Schild weißt Dich auf ein Naturschutzgebiet hin das aufgrund der Landesnaturschutzgesetze hin begründet worden ist.


    Und da Unwissenheit vor Strafe nicht schützt musst Du Dich im Zweifelsfall vorher informieren welche Konsequenzen das für Dich hat.


    Schließlich kann man ja auch nicht argumentieren:
    "Ich habe nicht immer das gesamte StgB dabei und kann daher nicht wissen was alles verboten ist..."


    Gruß
    CH

    Ich habe mir mal die Mühe gemacht aus einigen Verordnungen die entsprechenden Stellen rauszusuchen:


    Es ist verboten:...


    12. im Naturschutzgebiet mit Kraftfahrzeugen jeder Art, einschließlich mit Fahrrädern mit Hilfsmotor, zu fahren, in ihm zu reiten oder Kraftfahrzeuge zu parken,


    Es ist verboten:...


    10. mit Kraftfahrzeugen einschließlich Fahrrädern mit Hilfsmotor außerhalb der dafür zugelassenen Wege zu fahren oder Kraftfahrzeuge zu parken;


    Es ist verboten:...
    1. außerhalb der ausdrücklich markierten Flächen zu parken, mit Kraftfahrzeugen
    aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese abzustellen sowie zu reiten,
    2. das Gelände außerhalb der markierten Wege und Pfade zu betreten oder zu befahren;
    dies gilt nicht für den Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten,


    Findet man meistens in den Verordnungen unter §4 "Verbote".


    Für Deinen speziellen Fall müsstest Du also die entsprechende Verordnung für das betroffenen Naturschutzgebiet einsehen aber ich schätze mal das auch da nicht großartig andere Regeln gelten werden.


    Alle Klarheiten beseitigt?


    Gruß
    CH

    Nur zum besseren Verständnis:


    An wen hat er denn den Abschlag bezahlt?


    Hat er die Sachen vom Vormierter übernommen und sich mit dem geeinigt oder waren das Sachen der Gesellschaft?


    Sofern die Gesellschaft nicht ausdrücklich mit Inventar vermietet brauchst Du Dir da gar keine Sorgen machen.
    Was der Vormieter mit anderen Dritten ausgehandelt hat kann euch schon mal gar nicht kratzen.


    Natürlich ist es schöner wenn alle zufrieden und glücklich aus dieser Geschichte rausgehen aber so wie Du das Verhalten desjenigen beschreibst ist es wohl eher er der hier nicht besonders viel Wert auf friedliches Zusammenleben legt.("(er wohne eigenltich nie drinne, und nun schon gar nicht mehr)" das sagt doch schon fast alles.


    Der Vormieter muss ja mit der Gesellschaft ne Wohnungsabnahme machen und den Schlüssel abgegeben.
    Damit der denen nicht erzählt wenn die Sachen noch drinliegen sag den Leuten der Gesellschaft morgen gleich ausdrücklich das ihr nichts dergleichen vereinbart habt.
    Der Vormierter wird sofern die Wohnung dann nicht leer ist seine Kaution nicht wiederbekommen.


    Wenn ihr die Wohnung bekommt und die Sachen stehen noch drin:
    Wie schon geschrieben irgendwo ordentlich Lagern und den Vormieter (der muss seine neue Adresse bei der Gesellschaft angeben) über die Gesellschaft mit Frist zur Abholung verdonnern lassen...


    Gruß
    CH

    Na dann ist das ja doch nicht so kompilziert, einfach mit Deinen Abrechnungen die Du vom Betrieb erhalten hast zum Arbeitsamt und fertig.


    Solltest Du keine Verdienstabrechnungen bezogen haben muss Dir der Arbeitgeber eine Bescheinigung über der bezogene Vergütung der letzten 12 Monate austellen die gilt dann auch.


    Beim Amt aber ggf. auch auf die Sonderregelung hinweisen sofern sie auf Dich zutrifft nicht das die Dich da "versehentlich" falsch abrechnen.


    Gruß
    CH

    Bei der Berechnung wirst Du nur das angeben können was Du auch nachweisen kannst.


    Normalerweise nimmst Du Deine Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate Du kannst optional aber auch mit Kontoauszügen auflaufen.


    Ich habe aber noch nicht so ganz geblickt wie das bei Dir konkret gelaufen ist.


    Normalerweise ist die Vergütung in einem Tarifvertrag nach Lehrjahren gestaffelt oder hat Dir Dein Arbeitgeber noch extra was gezahlt?


    CH

    Bei der Berechnung wird grundsätlich von Bruttobeträgen ausgegangen siehe Gesetz.


    Ich hatte daher also mal pauschal den Durchschnitt von 650 € Brutto angesetzt.


    Ich hatte 2001 im IG-Metal Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung von ca. 1200 DM und die habe ich einfach pauschalisiert mal umgerechnet.


    Kommt sehr auf die Branche an, bei uns in der Berufsschulklasse gab es für das 3te Lehrjahr zwischen 850 und 1500 DM brutto pro Monat.
    Das sind teilweise schon recht heftige unterschiede.


    Hoffe geholfen zu haben


    Gruß
    CH

    Also man lernt doch nie aus:


    Ein Anruf bei meinem Bekannter der im Arbeitsamt arbeitet und das täglich macht schafft Klarheit:


    Es kommt auf die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung an.
    Ist dieser geringer als die Hälfte(!) des tariflichen Entgeltes eines Industriekaufmannes so wird statt der Ausbildungsvergütung eben diese Hälfte als Bemessungsgrundlage genommen und dann davon 60%.


    Bsp.


    Ausbildungsvergütung Durchschnitt der letzten 12 Monate: 650€


    Tarifliches Entgelt (IGM) ca. 1800 € davon 50% : 900€


    In diesem Fall wird statt der 650 € die 900 € genommen und
    60% vom 900€ wären dann so grob 540 €


    (wahrscheinlich etwas mehr die 1800 € als Grundlage sind aus 2001)


    Du kannst also mit irgendwas zwischen 550€-600€ rechnen sofern die Werte ungefähr auf Dich zutreffen


    Gruß
    CH


    Und Sebastian hat schon recht, es kommt nicht unwesentlich darauf an in welchem Tarifvertag Du stecken würdest das ist dann aber wirklich Deine Sorge denn bei der vielzahl von verschiedenen Verträgen kann Dir da wohl eh nur der Betrieb weiterhelfen

    Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    ka.


    es gibt auch eine möglichkeit 60% vom Gehalt das man verdient hätt wenn man übernommen wird.
    ka irgendwie.


    Also da würde ich mich doch vorher noch mal ganz genau drüber informieren. Woher hast Du denn diese Info?
    Wäre mir zumindest ganz neu und ich kann es mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen.
    (Habe in der selben Sitaution auch nur das auf die Ausbildungsvergütet Geld bekommen.)
    Zu verschenken haben die da ja schon lange nichts mehr und wenn Du das mal vergleichst:


    Auf die Azubi-Vergütung: ca. 400-500€ pro Monat


    Auf ein volles Gehalt: ca. 1000 €


    Das wäre ja gut das doppelte und aufgrund welcher Ausgangslage sollte Dir das zustehen?


    Gruß
    CH