Was bedeutet dieses (Verkehrs-)zeichen?

  • GeneralCuster
    Akzeptiert :)


    Deine Links habe ich mal kurz überflogen. Ich werde sie mir mal in einer ruhigen Minute zu Gemüte führen.


    Irgendwo muß doch eine Definition zu diesem Schild zu finden sein....


    Naturschutzgebiete sind oft mit Text-Schildern gekennzeichnet. Das man da nicht mit dem Auto einem Feldweg folgt, sagt einem doch eigentlich der gesunde Menschenverstand. Eigentlich sogar, dass man sich nach Möglichkeit ganz raushalten soll oder sich zumindest verantwortungsvoll und unauffälig zu verhalten hat.



    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Ich habe mir mal die Mühe gemacht aus einigen Verordnungen die entsprechenden Stellen rauszusuchen:


    Es ist verboten:...


    12. im Naturschutzgebiet mit Kraftfahrzeugen jeder Art, einschließlich mit Fahrrädern mit Hilfsmotor, zu fahren, in ihm zu reiten oder Kraftfahrzeuge zu parken,


    Es ist verboten:...


    10. mit Kraftfahrzeugen einschließlich Fahrrädern mit Hilfsmotor außerhalb der dafür zugelassenen Wege zu fahren oder Kraftfahrzeuge zu parken;


    Es ist verboten:...
    1. außerhalb der ausdrücklich markierten Flächen zu parken, mit Kraftfahrzeugen
    aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese abzustellen sowie zu reiten,
    2. das Gelände außerhalb der markierten Wege und Pfade zu betreten oder zu befahren;
    dies gilt nicht für den Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten,


    Findet man meistens in den Verordnungen unter §4 "Verbote".


    Für Deinen speziellen Fall müsstest Du also die entsprechende Verordnung für das betroffenen Naturschutzgebiet einsehen aber ich schätze mal das auch da nicht großartig andere Regeln gelten werden.


    Alle Klarheiten beseitigt?


    Gruß
    CH

  • Das Ding ist, dass man als Autofahrer nicht immer alle Verordnungen dabei haben kann. Und die Navis warnen einen noch nicht. ;)


    Von daher wüßte ich mal gerne die offizielle Bedeutung dieses Schildes. Wir leben doch in Deutschland, da muß es doch so etwas geben.


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Also ich würde das so sehen:


    Das Schild weißt Dich auf ein Naturschutzgebiet hin das aufgrund der Landesnaturschutzgesetze hin begründet worden ist.


    Und da Unwissenheit vor Strafe nicht schützt musst Du Dich im Zweifelsfall vorher informieren welche Konsequenzen das für Dich hat.


    Schließlich kann man ja auch nicht argumentieren:
    "Ich habe nicht immer das gesamte StgB dabei und kann daher nicht wissen was alles verboten ist..."


    Gruß
    CH

  • leute ihr braucht euch doch wegen einem dummen schild nicht zu streiten.


    wie gesagt ist das schild nirgendswo in meinen sehr aktuellen fahrschulbögen aufgeführt, also kann es sich eigentlich nicht um ein verkehrsschild handeln.


    ich frage mich wo das naturschutzgebiet sein soll, wie gesagt es ist eine asphaltierte strasse, die eine sackgasse ist, und rechts und links sind wiesen und bäume, die umzäunt sind. für mich ist das naturschutzgebiet nicht die asphaltierte strasse, sondern die felder drumrum.


    und da die felder umzäunt sind (auch wenn sie es nicht wären) habe ich nicht vor darauf zu parken, nur eben auf dieser asphaltierten strasse.


    und wenn da kein anderes schild wie einfahrt verboten oder parken verboten ist empfinde ich es als abzocke von der stadt.


    witzigerweise war heute ein leserbrief in der tageszeitung, wo einer dasselbe problem ansprach, der einzige parkplatz weit und breit kostet 7€ ( egal ob für eine minute oder einen tag) und falls man mal kurz wo anders parkt ist nach einer minute eine politesse da.


    habe ich euch also richtig verstanden? man darf gar nicht in diese strasse reinfahren?


    das schild ist auch total unverständlich angebracht, es ist nicht auf der rechten strassenseite wo es hingehört sondern auf der linken und irgendwo zwischen strasse und feld, da weis man echt nicht was das naturschutzgebiet sein soll strasse + felder oder nur die felder usw.

  • Oh Mann, Kindergarten lässt grüßen. :rolleyes:


    Mein (anscheinend mißverständlicher) Hinweis auf die StVO sollte nichts anderes bedeuten, daß dieses Schild nicht in der StVO steht und die besonderen verkehrstechnischen Gegebenheiten in der jeweiligen Gegend durch andere Schilder, die in der StVO zu finden sind, geregelt werden.


    Ich hoffe, daß ist jetzt verständlicher und ansonsten noch viel Spaß beim Wälzen von Gesetzestexten.

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  • Haben Verkehrsschilder, die auf die Straße gemalt sind eigentlich Gültigkeit? z.B. Geschwindikgeitsbegrenzung, Gebotsschild Radweg, Halteverbot, etc.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Haben Verkehrsschilder, die auf die Straße gemalt sind eigentlich Gültigkeit? z.B. Geschwindikgeitsbegrenzung, Gebotsschild Radweg, Halteverbot, etc.


    Wenn sie Offiziell hingemalt wurden bestimmt. Bei Schildern die kleine Kinder mit Kreide draufmahlen wohl eher weniger.


    Aber ich denke schon daß die Gültig sind, würde ja auch sonst wenig Sinn machen, die da hinzumahlen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Wenn sie Offiziell hingemalt wurden bestimmt. Bei Schildern die kleine Kinder mit Kreide draufmahlen wohl eher weniger.


    Aber ich denke schon daß die Gültig sind, würde ja auch sonst wenig Sinn machen, die da hinzumahlen.


    Ja, nur woher weiß ich, dass jemand sie offiziell hingemalt hat? Könnte ja auch ein Hausbesitzer sein, der nicht will, dass man dort parkt o.ä.


    Gibt denn keine Richtlinien in der STVO, wie so ein Schild auszusehen hat?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Sieht man doch. Wenn die einfach mit dem Piunsel oder mit Kreide draufgemalt wurden, dann sind die wohl falsch.
    Echte sind ähnlich wie die Mittelstreifen aus deutlich hochwertigerer Farbe.


    Falls das aber einer fälscht, weiß ich das auch nicht.


    Aber IMHO ist das Strafbar, einfach so was auf die Straße zu pinseln, da bin ich mir aber nicht sicher.

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