Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat
      chicken hawk:
    ???
    Das bedeutet im Umkehrschluss also,das eine Bezahlung vorliegen muss,damit man Gewährleistungsansprüche hat?Dann wär dem Murks der Händler ja Tür und tor geöffnet und der Verbraucherschutz mit Füssen getreten....


    Ähm nö da habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt:


    Also wenn Du innerhalb der Garantiezeit ein Gerät reparieren lässt sollte dies logischerweise kostenlos sein. Durch diese Reperatur verlängert sich die Garantie allerdings nur um die Zeit die das Gerät in der Reperatur verbracht hat und beginnt nicht neu zu laufen.
    Also bei 24 Mon. und 2 Wochen Reprarturzeit + 2 Wochen auf die Garantie.


    Wenn Du ein Gerät außerhalb der Garantie od. Gewährleistung gegen Bezahlung reparieren lässt so muss Dir der Reperateur eine Gewährleistung auf die getauschten Teile geben.


    Alles klar?


    bigblue
    Hast Du da ne Quelle für? Das wäre mir nämlich ganz neu (auch nach altem Recht). IMHO ist wie hier auch mehrfach schon geschrieben habe mit Ablauf der Frist (egal ob 6/24Monate) Schluss auch wenn in der Zwischenzeit mal getauscht/repariert wurde.


    Im Gesetz steht ja auch nur "beträgt 24 Monate" und nicht "beträgt 24 Monate + X "


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat
    und wie siehts mit gewährleistungsansprüchen aus? frage deshalb,weil ein repariertes handy würde gewährleistungsanprüchen unterliegen,das neugerät dagegen nicht.....dann ist man ja eigentlich besser beraten,auf reparatur zu bestehn......klingt irgendwie nicht sehr logisch,oder?


    Kommt drauf an wie Du das meinst:


    Ein repariertes Handy hat eine Gewährleistung auf die ersetzten Teile sofern die Reperatur bezahlt wurde. Wird innerhalb der normalen Garantiezeit eine Reperatur kostenlos durchgeführt gibt es genau wie bei einem neuen Handy keine neue Garantiezeit.


    Sonst würde der Händler Gefahr laufen Dir jedes 2te Jahr ein neues Handy besorgen zu müssen.


    Daher gilt (außer wenn Individualvertraglich anders geregelt):
    Nach 24 Monaten ist Schluß.


    Es gibt allerdings nach wie vor die Produkthaftung des Herstellers also wenn Dir Dein Handy bei sachgemäßer Benutzung um die Ohren fliegt ist der Hersteller dran.


    Gruß
    CH

    Wann kann ich Dir auch nicht sagen, aber St. Martins Tag ist IMHO ein religös angehauchter "Feiertag" an dem eben jener St.Martin geehrt wird da er mit frierenden Leuten seinen Mantel geteilt hat...jedenfalls so grob die Richtung.


    Ach was hier die offizielle Version:


    "ST.MARTINS-TAG
    St. Martin war ein roemischer Soldat der, anders als andere seiner Herkunft den Armen half.


    Der Legende nach ritt St. Martin auf seinem Pferd durch Eis und Schnee, als er am Wegesrand einen Bettler sah, der halb erfroren war. Daraufhin nahm Martin seinen Umhang und teilte ihn mit dem Schwert in zwei Haelften und gab dem Bettler eine davon.


    In Deutschland wird St. Martin jedes Jahr am 11ten November mit einem Umzug fuer seine bemerkenswerte Grosszuegigkeit geehrt.
    Wenn der Umzug beginnt, bekommt jedes Kind eine gezuckerte weiche St. Martins-Bretzel. Waehrend Kinder meistens selbstgefertigte Laternen durch die Strassen tragen, tragen die Erwachsenen Fackeln. Unter anderem wird das St. Martins-Lied gesungen, das die alte Legende erzaehlt.


    Der Umzug endet bei einem St. Martins-Feuer. Nach dem Umzug wird gewoehnlich eine St. Martins-Gans verlost"


    gefunden bei : http://www.angelfire.com/id2/p…memories/traditionsg.html


    Noch fragen?


    Gruß
    CH

    Ich will über meine Anlage (den externen Eingang) sowohl mein Keyboard als auch meinen PC laufen lassen.


    Damit ich nicht dauernd die Kabel am Eingang umstecken muss habe ich mich gefragt ob es so etwas wie eine Chinch-Weiche gibt so das ich PC und Keyboard in die Weiche stecke und diese dann in den Eingang.


    Gibt es so etwas und wenn ja wo?


    Gruß
    CH

    Re: heutiges erlebnis mit Auto, Frage zuz ADAC ,


    Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    Es war natürlich zufall das ich mir Wagenheber, Schraubenschlüssel, und Fur die Alu Abdeckung den Schlüssel mir kurz zuvor alle besorgt habe, da dies nicht dabei war als ich das auto kief. Ich hab nur die Schrauben für die Winterreifen nicht aber ich denke mal Reifendienst hat das, oder ??


    Sorry evtl. habe ich nen :apaul: aber was soll uns diese Werbesendung sagen? Ich verstehe den Sinn dieses Abschnitts nicht so wirklich...


    Aber um auf Deine Fragen einzugehen:


    Der ADAC kommt erstmal für jeden "Mist" denen ist es prinzipiell egal was vorliegt und ob nun "normales" Mitglied oder Plus Karte spielt dabei auch keine Rolle.


    Und an dieser Stelle:


    *MitleidfürdieAlufelge*


    Gruß
    CH

    Bei meinem S45 zeigen sich in letzter Zeit sehr merkwürdige Macken:


    Ab und an wird die Schrift auf dem Display auf dem Kopf und ab und an auch mal spiegelverkehrt wiedergegeben...


    Ist das ein Softwareprobleme oder hat es da irgendwelche Hardware-Teile gefraggt?



    Gruß
    CH

    Also jetzt muss ich auch mal:


    1.) Es geht bei der Immunität so wie es auch im Gesetz steht um eine Verhaftung.
    "Festnahme gemäß § 127 Absatz 2 StPO


    In diesen Fällen erfolgt eine Festnahme unter folgenden Gesichtspunkten:


    Der einschreitende (festnehmende) Beamte sieht den Beschuldigten als einer Straftat dringend tatverdächtig an.
    Es liegt aller Voraussicht ein sog. "absoluter" (dazu später) Haftgrund oder der Haftgrund der Fluchtgefahr (häufigste Fälle), der Verdunklungs- bzw. der Wiederholungsgefahr vor.
    Die Festnahme ist wegen einer zu erwartenden Bestrafung verhältnismäßig (u.a. amgesichts der Vorschrift des § 127 a StPO).
    Wer auf diese Weise als Beschuldigte/r festgenommen wurde, um dem zuständigen Haftrichter vorgeführt zu werden, muß sich in Geduld üben. Die sog. Vorführung zur Entscheidung über den Erlaß eines Haftbefehls oder aber die Freilassung muß zwar nach dem Gesetz "unverzüglich" erfolgen; darunter versteht das Gesetz allerdings eine Vorführung bei dem Richter bis spätestens am Tage nach der Festnahme (§ 128 StPO). "


    Das heißt aber noch lange nicht, dass ein Politiker nicht verklagt werden kann!


    Was bei derartigen Verfahren jedoch herauskommt sieht man ja am Beispiel Kohl.


    Jeder "Normalbürger" wird bei Steuerhinterziehung o.ä. verknackt und die hohen Tiere dürfen einfach so aus dem Gerichtsaal wandern...


    2.) Neuverschuldung:


    Aufgrund der Europapolitik ist eine erweiterte Staatsverschuldung seit dem Vertrag von Maastricht nicht mehr zulässig.
    Das früher gern verwandte Ziel: Staat nimmt Kredite bei den Banken auf
    läuft einfach nicht mehr.
    Die Probleme die wir zur Zeit in D haben sind tiefgreifender als in den Diskussionen die momentan über die aktuelle Regierung die Runde machen.


    Die passenden Stichworte sind an dieser Stelle eigentlich antizyklische Fiskalpolitik und Konjunkturausgleichsrücklage.
    Diese Punkte werden allerdings in den Diskussionen gerne "vergessen" bzw. sind nicht Gegenstand der Diskussion weil davon noch niemand wirklich gehört hat.


    Gruß
    CH