ZitatOriginal geschrieben von Nekoelschekrat
chicken hawk:
???
Das bedeutet im Umkehrschluss also,das eine Bezahlung vorliegen muss,damit man Gewährleistungsansprüche hat?Dann wär dem Murks der Händler ja Tür und tor geöffnet und der Verbraucherschutz mit Füssen getreten....
Ähm nö da habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt:
Also wenn Du innerhalb der Garantiezeit ein Gerät reparieren lässt sollte dies logischerweise kostenlos sein. Durch diese Reperatur verlängert sich die Garantie allerdings nur um die Zeit die das Gerät in der Reperatur verbracht hat und beginnt nicht neu zu laufen.
Also bei 24 Mon. und 2 Wochen Reprarturzeit + 2 Wochen auf die Garantie.
Wenn Du ein Gerät außerhalb der Garantie od. Gewährleistung gegen Bezahlung reparieren lässt so muss Dir der Reperateur eine Gewährleistung auf die getauschten Teile geben.
Alles klar?
bigblue
Hast Du da ne Quelle für? Das wäre mir nämlich ganz neu (auch nach altem Recht). IMHO ist wie hier auch mehrfach schon geschrieben habe mit Ablauf der Frist (egal ob 6/24Monate) Schluss auch wenn in der Zwischenzeit mal getauscht/repariert wurde.
Im Gesetz steht ja auch nur "beträgt 24 Monate" und nicht "beträgt 24 Monate + X "
Gruß
CH