Beiträge von ChickenHawk

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Es geht ja nicht um Mängel am Zimmer sondern um den Flugtermin.
    Den Reisevertrag hat sie natürlich nicht dabei. Wer macht das schon?



    Also irgendwo hat sie doch bestimmt einen Voucher oder einen Reiseplan in denen die Flugtermine vermerkt sind oder?


    Mit diesem Ding und einen kurzen Schreiben
    (Datum etc. nicht vergessen) zum Reiseleiter:


    "Hiermit bestätigt der Veranstalter das den Reiseteilnehmer entgegen voheriger Absprachen ein Flug um bereits XX:XX Uhr anstatt XX:XX als Rückflug zur Verfügung gestellt wird..."


    Ok ziemlich wüste Formulierung aber so oder so ähnlich.
    Damit zum Reiseleiter vor Ort und so lange nerven bis der seinen Otto darunter setzt (was schriftliches ist wirklich wichtig).
    Stellt er sich stur dann nächst höhere Instanz verlangen und auch wichtig Namen von Mitreisenden notieren die die Weigerung notfalls bezeugen können.


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen

    Okay, also dürften ein bis 2 Tage Erstattung drin sein.
    Frage ist nur:


    Wie setzen sie das durch?
    Wann? Zuhause oder noch dort?


    Wie gesagt ich tippe auf einen.


    Und bei Deiner anderen Frage verweise ich auch wieder auf den o.g. Link wo ich das hier geklaut habe:


    Richtig reklamieren:


    Reklamieren Sie vor Ort bei der Reiseleitung und bitten Sie um Abhilfe. Setzen Sie dabei eine Frist. Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, den Fehler zu beseitigen. Also beispielsweise ein verschmutztes Zimmer reinigen zu lassen.



    Bleiben die Mängel auch nach Ablauf der Frist bestehen, sichern Sie Beweise. Machen Sie Fotos und sammeln Sie Zeugenaussagen.



    Schreiben Sie eine Mängelliste und lassen Sie sich diese von der Reiseleitung schriftlich bestätigen.



    Wieder zuhause müssen Sie alle Ansprüche innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglich festgelegten Ende Ihrer Reise beim Reiseveranstalter geltend machen.



    Nennen Sie in Ihrem Reklamationsbrief die konkreten Mängel und eine Summe, die Sie vom Reiseveranstalter zurückfordern. Als Orientierung dient die so genannte Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderungen. Schreiben Sie keinen geharnischten Brief, in dem Sie Ihrem Ärger Luft machen, wie zum Beispiel mit den Worten "Deshalb war der Urlaub total verdorben" oder "Wir haben uns sehr geärgert", sondern eine sachliche Auflistung der Mängel.



    Machen Sie unbedingt Kopien von Ihren Unterlagen, die Sie zusammen mit dem Reklamationsschreiben an den Reiseveranstalter schicken.



    Setzen Sie auch dem Reiseveranstalter eine Bearbeitungsfrist, üblich sind 14 Tage.



    Senden Sie das Reklamationsschreiben als Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Reiseveranstalter.


    Gruß
    CH

    Re: Türkei Reise: Erstattung eines Teils des Preises- Gerichtsurteile gesucht!



    Also ich denke das eine Verzögerung von 1,5 Std. noch nicht ausreicht um eine Minderung zu verlangen. Die Pause klingt zwar nach "Einkaufstour" aber evtl. gibt es da ja auch vorgeschrieben Pausen für Busfahrer die Personen befördern?


    Morgen soll der Rückflug um 21 Uhr Ortszeit starten.Heute morgen erfahren sie, daß der Flug stattdessen schon morgens um 6 Uhr (!!!) gehen soll und daß sie um 2:340 Uhr am Hotel abgeholt werden.



    Hier würde ich auch sagen das eine Vorverlegung um 15 Std. zu einer Minderung führen kann/sollte.


    Ich werde da auch noch mal in den Urteilen wühlen gehen und versuchen was zu finden.


    Aber Achtung:


    Beschweren auf jeden Fall aber bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt noch mal genau den Vertrag ansehen.
    Es gab neulich gerade eine Bericht bei "Ratgeber Recht "Reise"
    das bei Lastminute Angeboten solche möglichen Verschiebungen ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden.


    Dann müsste man zunächst darum streiten ob derartige Klauseln zulässig sind oder nicht usw. bevor man sich über eine Reisepreisminderung zanken kann. (Die Rechtssprechung ist sich hier scheinbar auch nicht einig mal gehts so mal so aus.)


    Ansonsten schau doch evtl. auch mal hier rein:


    http://www.swr.de/ratgeber-recht/


    Das Archiv von denen bzw. die Suche ist manchmal ganz brauchbar.


    Gruß
    CH

    Also wenn ich die SMS geschrieben habe und versenden will komme ich über die Buch-Taste nur ans Adressbuch. Wenn ich dort einen Namen auswähle bietet es mir nur "Auswahl" an aber keine "Optionen".
    Wenn ich denn den Namen auswähle zieht er sich die Nummer und ich könnte die SMS verschicken allerdings auch hier keine weiteren Optionen.


    Gruß
    CH

    Ich habe seit 2 Tagen die V21 auf meinem S45.


    Heute wollte ich ne SMS schreiben musste dann aber feststellen das mir das Gerät anstatt wie früher des Telefonbuchs das Adressbuch anbietet.


    Ich habe auch mit Bed.-Anleitung nicht rausfinden können ob und wie man das umstellen kann.


    Habe ich nen :apaul: od. :gpaul: das kann ja wohl nicht sein oder?


    Gruß
    CH

    Zitat

    Original geschrieben von Andyy23
    Sieht gut aus das Nichts.:D
    Ist aber gut für Leute, die ihre Bewertungen erhöhen wollen, und sich das was kosten lassen.


    Und das ist auch einer der Gründe warum das Bewertungssystem halt nicht sicher ist.
    Ein kurzer Blick auf die Bewertungen reicht nicht sondern man sollte sich schon anschauen worauf die Leute geboten bzw. was sie verkauft haben.


    Ich finde derartige Auktionen :flop:


    CH

    Im Prinzip hast Du recht es wird ordentlich aufgebauscht damit es spektakulär klingt.


    Aber bei 49 Cent pro Anruf würde ich mir da keinen Kopf drum machen.
    Wären es so 2,63 € dann schon eher.


    Denke mal das sie diese Aktion im großen und ganzen aus den Erlösen der Anrufer finanzieren. Ist doch bei diesem eine Fernsehsender nicht anders Neun Live oder wie der Mist heißt...


    Gruß
    CH