ZitatOriginal geschrieben von suzi@t68i
Also, rechtlich gesehen hat man keine Chance. Ein Gast kann zB. auch nicht in einem Restaurant einfach gehen, wenn das Essen zu spät kommt. Bestellungen müssen gezahlt werden in voller Höhe, ausser man einigt sich separat.
Das heißt, der Pizzadienst darf trotz Verspätungen den vollen Preis für die geleistete Dienstleistung einbeziehen.
Das ist absolut kein Grund sich aufzuregen. In meinen Augen ist das krank.
Sorry aber die Aussage ist so nicht korrekt um nicht zu sagen Lötzinn ![]()
Bestellungen müssen nicht gezahlt werden, die Bestellung ist die Anforderung einer Leistung und bezahlt werden muss wenn überhaupt nur die erbrachte Leistung und diese auch nur wenn sie ordnungsgemäß erbracht wurde.
Außerdem ist eine auf eine bestimmte Uhrzeit bestellte Leistung ein Fixgeschäft welche mit einhalten der vereinbarten Kondtionen steht und fällt...
Gruß
CH