ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Wer hat den 5 Geräte verkauft?
Müsstest Du mal im Biete suchen, bin aber der Meinung der entsprechende Beitrag wurde dann von den Mods entfernt.
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ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Wer hat den 5 Geräte verkauft?
Müsstest Du mal im Biete suchen, bin aber der Meinung der entsprechende Beitrag wurde dann von den Mods entfernt.
ZitatOriginal geschrieben von Uelmuek
Also zwischen echten, realen Freunden und einer Community mit >10.000 Mitgliedern ziehe ich schon noch einen Unterschied.
Und hier kommt wieder der Punkt ins Spiel mit welcher Motivation das Biete und Suche bei TT ursprünglich mal eingeführt worden ist: Als Plattform für die (damals wenigen) "Freaks" bei denen der Community Gedanke so ausgeprägt war, dass man hier Geräte eben deutlich unter Ebay Preisen und häufig auch ohne "Aufwandsentschädigung" weiter gegeben hat.
Es war nie als kostenfreie Alternative zu Ebay für Verkäufer gedacht denen hauptsächlich ihr persönlicher Gewinn wichtig ist. Und natürlich hat sich TT auch mit den gestiegenen Userzahlen verändert keine Frage, nur hier - und da dreht sich die ganze Diskussion eben im Kreis - ist es halt so, dass die Entwicklung insbesondere im Biete sich negativ entwickelt hat.
Für viele ist TT ja mittlerweile fast eher schon ein Marktplatz mit angehängtem Forum (man muss nur mal lesen was so mancher von den Betreibern fordert wenn es darum geht den Handel "sicher" zu machen. Und das finden nun mal viele User der ersten Stunde bedauerlich.
Wenn jemand 1 Gerät anbietet ist das ja auch kein Thema - hier ging es um Fälle wo mal eben locker 5 oder mehr Neugeräte als "Privat" verkauft werden sollten und da ist man dann eben schon sehr schnell bei einer gewerbsmäßigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.
Und innerhalb einer Community sollte ein etwaiger Aufschlag m.E. nicht deutlich über 20,- € pro Gerät liegen, wer mehr rausschlagen will um sich damit sein neues Spielzeug querzufinanzieren, der möge doch bitte das über Ebay und Co. tun. Oder hätte man dem abgesprungenen Freund auch deutlich mehr aus der Tasche gezogen?
ZitatOriginal geschrieben von doedl
Warum "ausserordentlich"? Auch da muss ich nachfassen, evtl. wegen Unkündbarkeit?!?
Könnte man für das Zeugnis die Formulierung "ohne Verschulden ..." übernehmen?
Nicht zwingend, außerordentlich bedeutet nur, dass eben nicht im Rahmen der normalen (ordentlichen) Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der entsprechenden Fristen beendet worden ist, wie z.B. auch eine fristlose Kündigung. Jede fristlose Kündigung ist zugleich auch eine außerordentliche Kündigung. Dagegen ist nicht jede außerordentliche Kündigung zugleich auch eine fristlose Kündigung. Vielmehr gibt es auch außerordentliche "fristgemäße" Kündigungen, d.h. außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist wie sie hier dann wohl zur Anwendung gekommen ist.
Siehe auch hier: http://www.arbeitsrecht-ratgeb…digung/content_03_06.html
Das muss jetzt nicht zwingend was mit Unkündbarkeit zu tun haben, es reicht wenn man einen entsprechenden wichtiger Grund vorliegt - hier würde man dann aber eigentlich keine "soziale Auslauffrist" mit einbauen sondern direkt außerordentlich fristlos kündigen.
Ist der Arbeitnehmer aus tariflichen oder sonstigen Gründen nicht (mehr) ordent_lich kündbar, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis dann außeror_dentlich mit einer sozialen Auslauffrist kündigen, wenn dem Arbeitgeber die Aufrechterhaltung eines sinnentleerten Arbeitsverhältnisses auf Dauer unzu_mutbar ist.
Wie man es auch dreht und wendet bzw. egal wie man das versucht zu formulieren - wenn die Worte "außerordentliche Kündigung" im Zeugnis auftaucht weiß der geneigte Leser das i.d.R. hier irgendwas vorgefallen sein muss. Insofern wäre es hier wohl das sinnvollste wenn im Zeugnis einfach nur steht das betriebsbedingt gekündigt wurde und fertig. Irgendwas mit "Verschulden" sollte man da tunlichst vermeiden, solche Formulierungen wären so ungewöhnlich (warum muss man das extra erwähnen?) das auch so etwas der Dame wohl eher negativ ausgelegt werden könnte.
ZitatOriginal geschrieben von doedl
ich denke, das hat sie gmacht; sie hatte anwaltliche Beratung schon seit längerem, s.u.
Es wurde ein Aufhebungsvertrag beschlossen, der für eine befristete Zeit eine Weiterbschäftigung ermöglichete.
Wenn es wirklich ein Aufhebungsvertrag und keine Kündigung gewesen ist war sie - ohne jetzt alle Details zu kennen - aber nicht gut durch den Anwalt beraten.
Gegen einen Aufhebungsvertrag kann man keine Kündigungsschutzklage erheben, eben weil es eine "freiwillige" Vereinbarung zwischen AG und AN ist. Eine Kündigung dagegen ist eine einseitige Willenserklärung des AG. Insofern gibt ein Aufhebungsvertrag auf jeden Fall Ärger mit dem Amt wenn es um ALG 1 geht und keine sofortige Anschlussbeschäftigung bei einem anderen AG in Aussicht ist. Hier kommt neben dem Ärger mit dem alten AG wohl dann noch eine Sperre für das ALG 1 hinzu.
Darüber hinaus kann man dann eigentlich auch keine Formulierung einer betriebsbedingten Kündigung im Arbeitszeugnis verwenden - schließlich wurde nicht gekündigt. Wenn man es freundlich formulieren möchte würde mann sinngemäß (ganz grob) etwas schreiben von:
"Aus betriebsbedingten Gründen und der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung im Bereich XYZ wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag zum XX.YY.12 beendet. Wir bedauern Frau XX nicht weiter in unserem Unternehmen beschäftigen zu können und wünschen Ihr für Ihre private und berufliche Zukunft alles Gute..."
ZitatOriginal geschrieben von Mozart40
Wer will da die Grenze ziehen?
Bei über 100,- € mehr als bei Apple direkt kann man ja wohl kaum noch von einer "Aufwandsentschädigung" sprechen. Wer hofft einen Blöden zu finden der solche Preise zahlt soll das doch bitte über Ebay machen (und dann auch die fälligen Gebühren bezahlen) aber nicht den TT Marktplatz mißbrauchen um sich hier dann auch noch zu bereichern.
Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Wenn also gesetz. Kündigungsfrist vereinbart ist kann eine Kündigung für den 31.12.12 noch bis einschließlich zum 04.10.12 erfolgen.
Ja das Verhalten des Ladens ist daneben, einfach dort nicht mehr bestellen.
Aber warum zum Geier kommt man überhaupt auf die Idee wg. eines nicht eingelösten Gutscheins für eine Pizza die Bestellung zu "stornieren"?
Also scheinbar ist der Telekom das "Alleinstellungsmerkmal" LTE zu Kopf gestiegen...
Solche Zuzahlungen nur damit der Kunde dann doch wieder ein Gerät mit Netlock erhält?
Danke nein, dann doch lieber gleich bei Apple kaufen oder ein wenig abwarten bis die TT Händler freie Geräte zu normalen Kursen anbieten können.