Beiträge von ChickenHawk

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    In meinen Augen ist ein "damit rechnen müssen" (aber nicht damit gerechnet haben)eben kein Fall von Eventualvorsatz. Der setzt vielmehr voraus, dass der Täter damit gerechnet hat, dass dort ein Notebook hätte stehen können.
    ..


    Eine Seite vorher schreibst Du eine Sachbeschädigung kann nur vorsätzlich begangen werden, dass ist juristisch schlicht falsch. Und wie der Eventualvorsatz ausgelegt wird hängt nicht an persönlichen Meinungen aus Wedau sondern orientiert sich an der ständigen BGH Rechtsprechung welche hier auf die "Billigungstheorie" abstellt - vereinfacht gesagt wer durch sein Handeln billigend in Kauf nimmt eine Sache zu beschädigen, bei dem ist zunächst immer der Eventualvorsatz zu bejahen.


    Und wenn tatsächlich etwas zu Bruch gehen sollte, sollte es für eine Anzeige wg. Sachbeschädigung (unabhängig davon ob das Verfahren dann eingestellt wird oder nicht) als Schuss vor den Bug auf jeden Fall reichen.

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    Original geschrieben von Sliders
    Gegenfrage: man hätte doch auch ein andere Salbe verschreiben können, oder?


    Verschrieben hat der Apotheker schon mal gar nichts - das können nur Ärzte. Davon ab war es ja eben ein frei verkäufliches und kein verschreibungspflichtiges Produkt.


    Natürlich hätte man ggf. auch "normales" Fenistil Gel ohne Hydrocortison anbieten können, wobei das im Wesentlich wirklich von der Ausprägung und Heftigkeit der Schwellung bzw. Reaktion auf den Stich abhängt. Aber - oh Wunder - auch bei normalem Fenistil gibt es Einschränkungen des Herstellers, dass man Kleinkinder damit in diesen und jenen Fällen ja schon mal gar nicht behandeln sollte.


    Und auch wenn ein Apotheker eine Beratungspflicht hat: Letztendlich muss ich als Kunde selbst entscheiden was ich möchte und was nicht - klar wenn ich jetzt nicht so die Ahnung habe verlasse ich mich auf die Empfehlung des Apothekers, der sollte es ja am besten Wissen, dass entbindet mich aber nicht davon meinen gesunden Menschenverstand zu benutzen und auch den Beipackzettel zu lesen.


    Wenn ich mir die "Beratungsqualität" in der klassischen Apotheke so anschaue: Natürlich kann der Mensch hinter der Theke nicht alle Produkte aus dem EffEff beherrschen, aber wenn jetzt schon bei Standardprodukten bei Rückfragen erstmal in den Computer geschaut werden muss - das kann ich auch selber.


    Und um noch mal den Bogen etwas weiter zu schlagen: In DE haben wir wohl mit die strengsten Vorschriften was medizinische Produkte angeht. Wofür man in DE schon ein Rezept braucht bekommt man in den USA in jedem größeren Drug Store einfach so in rauen Mengen (was nicht heißen soll, dass ich so eine Praxis jetzt für die bestmögliche Lösung halte), preislich dafür deutlich unter dem DE Niveau. Darüber hinaus sind dort die Wirkstoffmengen in Cremes und Salben deutlich höher als bei uns. Stellt sich also die Frage:
    Sind wir Deutschen so empfindlich oder halten die Ammis einfach mehr aus? :D

    Im Prinzip kann man das Posting von webbiller nur unterschreiben.


    Da nur in den wenigsten Fällen von den Herstellern derartiger Produkte Studien bei Kleinkindern durchgeführt werden wirst Du bei fast allen Salben, Pillen oder sonstigem immer den Hinweis finden, dass die Verabreichung für Kindern unter 6 mit einem Arzt abgeklärt werden sollte - dient aber ausschließlich der Exkulpation des Herstellers und sagt überhaupt nichts über die "Gefährlichkeit" des Produktes aus. Selbst bspw. bei Zäpfchen die explizit für Säuglinge verkauft werden steht im Beipackzettel das man einen Arzt konsultieren soll.


    Im Prinzip ist schon allein die Angabe eines Alters ein deutliches Indiz dafür, dass solche Aussagen nur der Absicherung der Hersteller dienen - es kommt nämlich viel mehr auf die Größe und das Gewicht eines Patienten an um bestimmen zu können welche Dosis man verwenden sollte.


    Ebenso sind solche nett gemeinten Tips der anderen Kundin vollkommen für die Füße und zeugen nur davon, dass hier mit gefährlichen Halbwissen anderen Kunden verunsichert werden. Ja Cortison ist nichts mit dem man ganz bedenkenlos umgehen sollte, aber die konkrete Salbe ist nun wirklich relativ harmlos wenn man sich damit nicht mehrfach am Tag großflächig eincremt.


    Hydrocortison ist ein Glucocorticoide der Klasse 1 - schwach wirksam siehe auch:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Glucocorticoide und wird im Körper von der Nebennierenrinde gebildet.


    Gerade neulich einen Fall gehabt bei dem eine Schwangere (die lt. Beipackzettel ja auch ganz dringend vorher einen Arzt fragen soll) wg. einer leichten Neurodermitis tatsächlich mal ihre Ärztin vorab gefragt hat - die hat nur müde gelächelt und abgewunken: Kurzfristige und kleinfächige Anwendung seien überhaupt kein Problem.


    Und in der Tat ist hier das verkaufte Mittel mit eins der (nicht verschreibungspflichtigen) welches am besten wirkt.


    Insofern kannst Du "Falschberatung" und den ganzen sonstigen Mist vergessen, dass einzige was natürlich nicht sein sollte ist wenn tatsächlich eine abgelaufene Tube verkauft worden ist. Auch das ist nicht zwangsläufig gefährlich aber trotzdem unschön. Wenn Du also wirklich mit der Apotheke reden willst, dann reduziere Dich darauf zu klären ob und wie es sein kann das abgelaufene Produkte verkauft werden - wobei auch das ja wie schon geschrieben nach fast einem halben Jahr wohl kaum noch nachzuvollziehen sein wird und nicht ausgeschlossen ist, dass es sich bei der abgelaufenen Tube gar nicht um das "corpus delicti" handelt.

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    Original geschrieben von bernbayer
    Naja, "Reue und Einsicht zeigen" bedeutet doch nicht, daß man zu "Kreuze kriechen" oder einen "Gang nach Canossa" antreten muß, wenn man seinen gesperrten Account wieder freigeschaltet haben möchte. Da interpretierst du etwas zu viel in die Worte Reue und Einsicht.


    Zumal sowohl Reue in " " steht und Jochen geschrieben hatte "Reue" oder Einsicht. Das steht m.E. in keinem Widerspruch zu dem was von Carsten geschrieben wurde.


    Einsicht zu zeigen ist weder zwangsläufig mit Bittstellen gleichzusetzen, noch ist es in irgendeiner Form demütigend.

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    Original geschrieben von malinfo
    BTT, please. Danke.


    überlasst die juristischen bedenken doch bitte dem wohnungsinhaber.


    Was heißt hier Bedenken? Es ist schlicht und ergreifen nicht zulässig und da hilft es auch nichts wenn man das verdeckte anbringen einer Kamera mit etwaigen Problemen wg. der Veränderung der Außenansicht des Hauses wegdiskutieren will.


    Und da muss noch nicht mal jemand aus dem Haus selber ggf. auf Krawall aus sein, es reicht wenn ein Besucher von der Kamera Wind bekommt und dem Wohnungsinhaber deswegen aufs Dach steigt.


    Und welche technischen Möglichkeiten es grds. gibt so eine Lösung zu realisieren - dazu gibt es hier schon genügend Themenstränge, wobei auch hier das Ergebnis sein wird, dass es die gewünschte "unsichtbare" Lösung eben einfach nicht gibt.


    (Und jetzt mal völlig OT: Es tut nicht weh die Shift-Taste zu verwenden).


    Milhouse
    Zum Thema Klingelanlage mit Videofunktion findest Du hier was:


    http://www.gevestor.de/details…und-was-nicht-503103.html


    http://www.mietrechtslexikon.d…/v1/videoueberwachung.htm
    Auch das ist ein nicht ganz so unproblematischer Bereich.