Beiträge von uwm

    Ist ja auch ein rechtfertigender Notstand.


    Den entschuldigende Notstand sehe ich nicht.


    Der würde ja nur vorliegen, wenn Leben gegn Leben steht, und das war ja nicht der Fall- abgesehen davon, daß der entschuldigende Notstand für das eigene Leben, die eigene Freiheit oder ür nahestehende Personen gilt.


    Von der Definition her sehe ich hier eine Rechtsgüterabwägung, also ein rechtfertigender Notstand.


    Ich bin nur auch heilfroh, nicht bei der Polizei sein wenn ich sowas sehe.


    Wie gesagt, mit der - moralischen - Schuld weiterleben zu müssen, wenn ich als Polizist eine Rettungschance sehe und nicht alles versucht habe... das packt keiner, schätze ich.

    IM § 34 StGB steht folgendes : Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib,Leben,Ehre Freiheit oder Eigentum eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren das geschützte Interesse das beinträchtigte wesentlich überwiegt.


    Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, um die Gefahr abzuwenden.


    So, und jetzt auf Deutsch : Hier stehen zwei Rechtsgüter gegeneinander,
    und zwar einmal das Recht des Entführers auf körperliche Unversehrtheit und das Verbot der Folter.


    Auf der anderen Seite steht das Leben des Kindes, im trockenen Juristendeutsch "das höchste Rechtsgut".


    Also, insofern eigentlich eindeutig, zumindest für mich.


    Ich gege sogar soweit, daß ich sagen würde, es handelt sich noch nicht einmal um eine bei Befragungen/Vernehmungen verbotene Vernehmungsmethode.
    Schließlich, so hat sich jedenfalls die Polizei geäußert, hat man ja nicht versucht, den Täter mit der Drohung zum Geständnis zu zwingen, sondern hat wirklich nur den Aufenthaltsort des Kindes in Erfahrung bringen wollen.


    By the way ( unabhängig vom juristischen Standpunkt):Was hättet ihr gemacht ?
    Stellt euch mal vor, das Kind wird tot gefunden.
    Todeszeitpunkt lt. Grichtsmedizin zu einem Zeitpunkt, an dem das Verhör gerade stattfindet.


    Also ICH könnte als Polizist nicht damit leben, zu wissen, daß das Kind zu retten gewesen wäre, wenn ich nur den Aufenthaltsort früher erfahren hätte...

    Dafür ist dann die Waffensachkunde... wie war das : Ich bin nicht allein... hier sind Mister Smith,Mister Wesson und ich...


    Nee, so Brandgefährlich wirds IMHO nicht.


    Ausweise kontrollieren,Personen und Fahrzeugkontrolle- und ein netter Amerikaner mit M16 in der Nähe, das wird schon gutgehen.


    Auch wenn's zynisch klingt : Scheint ein zukunftssicherer Job zu sein, und das ist mit jetzt das wichtigste.

    Nee, in Wü. Wenn alles gut geht, mache ich dann Wachdienst
    an US-Kasernen.


    Habe zwar über 3 Jahre im Einzelhandel gearbeitet "Projekt 2003", aber die gehen jetzt wirklich an die Schmerzgrenze, nämlich an die der Mitarbeiter.... "betriebsbedingte kündigung"
    Und da unsere tolle Regierung ja keine Jobs in meinem Bereich schaffen kann, habe ich mich umorientiert.


    Drückt mir die Daumen.

    ...ähm... ich hatte beruflich einige Jahre mit dem MM zu tun... daher würde ich mal behaupten, ich kann so ungefähr einschätzen, wie die Jungs dort reagieren.


    Nimm' die Lampe, geh' in den MM und frag nach dem Abteilungsleiter.
    Stell' ihm das Teil hin, und erkläre ihm höflich, aber sehr bestimmt daß Du eine Lavalampe haben wolltest, und Du diesen Fehler von der Lampe nicht bereit bist zu akzeptieren, Du die Lampe umtauchen willst und dafür extra 50 km einfach fahren mußtest.
    Und dafür erwartest du eine Entschädigung, ganz einfach.


    Sollte der Abt.Leiter von einer Entschädigung nix hören wollen, stehen lassen und jetzt etwas lautstärker nach dem Verkaufsleiter/Geschäftsfüher verlangen.


    Ich würde wetten, Du hast dann nicht nur eine neue Lampe, sondern euch einen Benzingutschein/Einkaufsgutschein oder sowas in der Art.

    Also auf gut Deutsch : rechtfertigender Notstand bedeutet, ich muß die Rechtsgüter gegeneinander abwägen, und der Schutz von Eigentum zählt auch mit.
    Wer mir das Auto abfackeln will, den darf ich mit einer Ohrfeige daran hindern, z.B.
    Wenn ich die Rechtsgüter nicht gegeinander abwägen kann (Leben gegen Leben) ist es entschuldigender Notstand.


    Richtig verstanden ?


    Danke schonmal!

    Ähhhm sorry, wenn sich das blöd anhört- warum nicht an einen Umtausch denken ?


    Das Ding hast Du doch im Media-Markt gekauft, oder habe ich mich verlesen?


    Also, ich habe so gut wie noch nie erlebt, daß da was nicht getauscht wurde....


    Will ja jetzt keinen bösen Tip aus dem Bereich Insider geben.... nur soviel : 'Ne kleine Entschädigung würde ich vom MM jedenfalls auch verlangen, und die gibt's bei "richtigem" Auftreten meist auch.