Hallo Leute, ich hätte da mal ein Problem : Könnte mir mal jemand erkären, was " entschuldigender Notstand" eigentlich genau ist?
Habe zwar gegoogelt, aber.... mangels Jura-Studium stehe ich ein bisschen hilflos vor den Ergebnissen.
Ich habe mich für einen Joob bei einem Sicherheitsdienst beworben, und jetzt sollte ich für die Waffensachkundeprüfung die Begriffe Notwehr-Notstand (rechtfertigender und enschuldigender Notstand) unterscheiden können.
Rechfertigend ist mir ja noch verständlich- ich verletze ein Rechtsgut, um ein höherwertiges zu schützen.
Dann bleibt sowas straflos.
Aber entschuldigend?
Bleibt strafbar, wird aber aber nicht bestraft....
Könnte ich mir nur so erklären : Rechfertigender Notstand wäre, Scheibe einschlagen um ein Kind aus dem in der Sonne stehenden Auto zu holen.
Ist zwar Sachbeschädigung, aber das Leben des Kindes ist mehr wert als eine Scheibe.
Wäre dann das überladene Rettungsboot, in das in jemanden am Einsteigen hindere, um mein eigenes Leben zu retten der etschuldigende Notstand?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ja- ich kann hier nämlich nicht Abwägen, da Leben gegen Leben steht.
:confused: :confused:

