Beiträge von Snoopyracer

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Die Prüfung zur Feststellung des Mangels war nach dem ersten Einschalten erledigt.


    Wenn ihr so großes Interesse habt, hier über Rechtswesen zu diskutieren, dann verschiebt das Thema doch in ein anderes Forum.


    Jeder Sachverständige, der in einem Rechtsstreit eingeschaltet würde, der würde bestätigen das man einen Mangel bei einem Mobiltelefon ganz sicher nicht immer mit dem ersten einschalten feststellen kann. Schreib doch bitte nicht so einen Unsinn.


    In dem hier angesprochenen Fall, ist das Maß bezüglich einer Mängel Überprüfung sicher überschritten worden.


    Gruß


    Christian

    Hallo.


    Zitat

    Original geschrieben von Pinolino
    Ich dachte, du sitzt direkt an der Quelle, in einer riesengrossen Rechtsabteilung? Wie auch immer....:


    § 357 (3) BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
    Der Verbraucher hat (...) Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.


    Alles klar?


    Poste zu einem Absatz doch bitte den kompletten Text, damit sich dieser vom Inhalt nicht verändert.


    Alles klar?


    Gruß


    Christian

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    §357 (3) BGB:
    Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


    Das Problem für die meisten Leute ist es, Gesetze zu lesen und zu verstehen. Lies mal den letzten Satz, dann ist alles klar.


    Gruß


    Christian

    Hallo,


    ich finde es gut das beide Seiten dazu Stellung genommen haben. Jetzt hört sich der Sachverhalt schon etwas anders an, wobei man ja schlecht den Wahrheitsgehalt bei beiden Seiten überprüfen kann. Aufgrund der Situation würde ich auch den Abschlag von 30 Euro zustimmen. Wenn das Gerät wirklich? so stark genutzt wurde, hätte ich es als Händler gar nicht zurück genommen.


    Vielleicht hat ja der ein oder andere daraus gelernt.


    Gruß


    Christian

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Aber in diesem Fall im Gegenteil: Ich weiß um welchen Händler es geht und da habe ich auch schlechte Erfahrungen gemacht! Aber wenn sich ein Kunde so wie in diesem Fall verhält, dann ist das Vorgehen des Händlers die logische und richtige Konsequenz.


    Vielleicht habe ich ja etwas überlesen oder falsch gelesen. Das möchte ich nie ausschließen.


    Aber wenn ich es richtig gelesen habe, dann hat der Kunde das Gerät innerhalb von 14 Tagen wieder an den Händler zurück geschickt. Der Händler behauptet nun das der Kunde einen "Sperrcode" in das Gerät eingegeben hat (was der Händler beweisen muss) und zieht dafür 30 Euro vom Kaufpreis ab.


    Zur Sicherheit: Wenn ich jetzt nichts falsch gelesen habe, dann ist der Kunde ganz klar im Recht. Ihm steht der voller Kaufpreis zu.


    Gruß


    Christian

    me too.
    Von der persönlichen Meinung hast Du natürlich Recht. Das ganze ist nicht schön für den Händler. Aber damit man man im Versand Geschäft in der heutigen Zeit eben zurecht kommen. 11-12 % für eine Woche ist einfach nicht angemessen. Damit würde der Händler nie durchkommen.


    Mich wundert immer wieder wie die meisten Leute hier um jeden Preis die Händler verteidigen? Seid ihr alle selber Händler?


    Gruß


    Snoopyracer

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    richtig. Und der Händler hat es auch zurückgenommen. Daß er bei der Kaufpreiserstattung Nutzungsentschädigung abziehen darf steht auch im Gesetz.


    Kannst Du mir mal sagen wo das steht?


    Gruß


    Christian