Beiträge von Snoopyracer

    Hallo,


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    Original geschrieben von BigBlue007
      Snoopyracer:


    Dein Freund heißt D. Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, ..." - Du kennst den Spruch ja sicher... ;)


    Ich bin derzeit in der Rechtsabteilung bei einer der größten Firmen in Deutschland tätig, da musst Du mir von Rechtswesen ganz sicher nichts erzählen.


    Das Gerät kostet derzeit bei einem "guenstiger.de Händler" 253 Euro. Ein Rückgaberecht im Versand hat der Kunde. Da gibt es keine Diskussion. Der Händler hat 30 Euro vom Kaufpreis abgezogen. Das sind ca. 11,85%. Für eine Woche??? Was hat das Gerät dann für einen Wertverlust nach einem Jahr? Muss der Kunde dem Händler im Fall eine Wandlung noch 100 Euro zurück zahlen?


    Gerade viele Mobilfunk Händler betätigen sich gerne als Hobby Juristen.


    Gruß


    Snoopyracer

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    Ich sehe die Sache jetzt mal aus der Sicht des Käufers nach Dir, der sich ein NEUES Handy bestellt, den Preis dafür bezahlt und dann Dein 1 Woche genutztes bekommt. Der wird begeistert sein.
    Es ist eine Sache, wenn Dir das Handy wegen des doch sehr harmlosen O2 Brandings nicht gefällt, dann hättest Du es halt am gleichen Abend wieder einpacken, zurückschicken und ein brandingfreies einfordern sollen.
    Nach 1 Woche benutzung ist das ganze aber eher unverschämt.


    Und was sagst Du zum Fernabgesetz? Danach kann der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN wieder an den Händler zurück geben. Dem gibt es nichts zu zufügen. Dem Versandhändler dem das nicht passt. Der soll seine Ware lieber auf einem Basar verkaufen.


    Gruß


    Christian

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Will damit sagen - je nachdem wie lange du das Handy "getestet" hast, sind diese 30,-€ u.U. durchaus rechtens... oder würdest du wollen, daß er "dein Handy" jetzt als neu verkauft?


    Wenn man das erste Posting zu dem Thema liest, dann erfährt man das er das Gerät vor vier Wochen bestellt hat. Dazu kommt noch die Zeit mit dem "hin und her versenden". In den ersten 14 Tagen darf der Händler nicht einen Cent vom Kaufpreis abziehen.


    Selbst wenn man von eine Nutzungsdauer von 4 Wochen ausgeht, sind 30 Euro Abschlag für den Wertverlust eines Gerätes in dieser Preisklasse mehr als eine Frechheit.


    Der Händler sollte sich mal mit aktuellen LG Urteilen beschäftigen.


    Gruß


    Christian

    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von rainer2911
    vielen Dank für die Hinweise, ich werde gleich nach Mülheim fahren und dort im RRZ eins holen. (29,90 Euro ist immer noch günstig)


    Sind die Geräte bei Karstadt teurer geworden? Letzte Woche kostet das Prepaid Paket mit dem Nokia 3410 nur 19,00 Euro.


    Gruß


    Snoopyracer

    Hallo,


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    Original geschrieben von Bene9889
    ich bin dann auch in meinen o2- shop gegangen und der verkäufer meinte das mit den tasten sei ganz "normal". nur dass das handy überall -.- knirscht...
    deswegen bekomm ich jetzt ein neues...*freu*


    Da musst Du aber stark aufpassen. Die Netzbetreiber erzählen den Kunden in einem Gewährleistungsfall gerne das sie ein neues Gerät bekommen. Dabei handelt es sich aber um ein Swap Gerät, also ein gebrauchtes und repariertes Gerät eines anderen Kunden.


    Wenn dir der Shop kein neues Gerät einer original Verpackung mit neuer Rechnung gibt, dann wird es ein Swap Gerät sein.


    Gruß


    Snoopyracer