Beiträge von dan21

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    Die Bevölkerung soll jedes Werbe-T mit der Telekom assoziieren. Das will diese notfalls per Gerichtsgutachten feststellen lassen und mit einem riesigen Budget finanzieren. Nach Informationen der "Berliner Zeitung" investierte der Konzern zwischen 1994 und 2001 stolze 1,955 Milliarden Euro in Werbung. Das Blatt zitiert Stephan Althoff, den Leiter des Zentralbereichs Markenführung und Werbung bei der Telekom: "Wir müssen solche Rechtsstreitereien bis zum Ende durchziehen, sonst verlieren wir den Rechtsschutz für unsere T-Marken-Familie." Mit diesem Part einer "vorausschauenden Marken-Politik" wolle der Kommunikationsriese "viele Piraten, die Produktnamen kapern", bekämpfen


    von heise.de

    absolut rauschfrei ist nicht möglich, ein gewisses grundrauschen wird man in handys immer drin haben.
    und dass die klingeltöne stärkert rauschen ist auch klar. je höher die laustärke ist, desto stärker ist auch das grundrauschen! also hört man es bei den klingeltönen viel stärker. aber wen stört das? es ist kein mp3-player oder so, mit dem ich musik hören will, es soll mit einfach signalisieren dass ich angerufen werde. und da ist rauschen doch vollkommen egal.
    beim telefonieren sieht das anders aus, da muss ich meinen gesprächspartenr gut verstehen und das geht mit den neuen t610 ohne weiteres.



    die gesamte diskussion ist ins lächerliche abgerutscht und sollte endlich mal beendet werden

    99cent kenn ich als kampfpreis aus hamburg auch. hat sich aber nicht lang gehalten. war nur weil ein neuer laden aufgemacht hat und die 5 döner-männer rund herum sind mitgezogen auf 99cent, jetzt kosten die wieder zwischen 1,50 und 1,99!

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    Die Kosten für die Weiterleitung eingehender Gespräche auf der Festnetznummer (O2Genion/O2Genion Duo) stehen unter „Anrufmanager“.


    aus dem aktuellen Tarifheft von o2



    o2 könnte dies aber auch so auslegen, dass der Anruf ja auf der Festnetznummer ankam und weitergeleitet wurde. Es steht ja nicht dabei, dass es nur die Tarife des Anrufmanagers gelten, wenn dieser auch weitergeleitet hat, sondern generell bei Anrufen auf der Festnetznummer.


    du darfst aber nicht mit dsl vergleichen, sondern eher mit modemverbindungen, da du ja auch bei gprs die leitungen belegst, die normal zur telefonie zur verfügung stehen, sogar bis zu4 gleichzeitig beim empfangen.
    überhaupt ist ein vergleich zum festnetz nicht möglich. sonst verlangst du morgen, dass cally by call und xxl-tarife....... eingeführt wird. weil mobilfunk ist ja soooo teuer!


    trotzdem ist das aufrunden jede stunde ne sauerei. wenn ich einmal pro stunde meine e-mails abrufe und dafür direkt ein 20kb-block? kundenfreundlich wäre eine kb-genaue abrechnung. aber bei den heutigen gprs-preisen würde das auch nicht mehr kunden bringen. und auch umts wird bei den preisen ein flop. es muss sich schon lohnen unterwegs mal den laptop über gprs bzw umts ins internet zu bringen, sonst wird das transfervolumen nicht so stark steigen wie erwartet und umts wird überflüssig.

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    2. Bei der BGH-Entscheidung bezüglich t-mobile ging es AFAIK darum, dass die Rechnungslegung so rechtzeitig erfolgen muss, dass man für ausreichende Deckung des Kontos sorgen kann. Grundsätzlich wurde eine Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht für unzulässig erklärt.


    Alexander


    Stimmt so. Es ging darum, dass T-Mobile die Beträge eingezogen hat, zeitgleich mit der Rechnungslegung, also bevor die Rechnung beim Kunden war. Dies hat der BGH für unzulässig erklärt. Die Rechnung muss vor Abbuchung beim Kunden sein und dieser muss Zeit haben die entsprechende Deckung auf seinem Konto zu veranlassen.
    Alles in allem ist aber die Lastschrift als einzige Zahlungsart rechtens. Wenn auch noch Überweisung, etc. angeboten werden, die Zusatzkosten verursachen dürfen dafür auch zusätzliche Gebühren erhoben werden.