Mit der Logik ist TT ein reines Werbeforum, oder sogar gleich das ganze Internet, oder sogar ...? ![]()
Beiträge von arne
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Ja richtig. Klar ist das aber nicht deswegen, weil es so in den AGB steht sondern im Gesetz.
Sinnvollerweise hätte man die vernünftige Frage von stanglwirt "Wo steht das im Gesetz?" wohl besser gleich mit § 95 VVG beantworten sollen.
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
wieso tritt er in ALLE rechte und pflichten ein? er unterschreibt mit dem kaufvertrag keinen versicherungsvertrag. er kann die versicherung garnicht wollen oder umgekehrt kann die versicherung den käufer auch nicht wollen...
Erstmal: Groß- und Kleinschreibung wird in unserer Sprache nicht willkürlich verwandt. Dafür gibt es Regeln. Rechtschreibfehler wirst du bei mir auch finden, aber keine absichtlichen.Zum Thema: Wie wäre es, wenn du deine Meinung auch als Meinung kennzeichnest. So absolut, wie du das formulierst, müsstest du doch auch Belege dafür haben, bringst aber keine. Bei Rechtsthemen finde ich "Rumspekulieren" sehr bedenklich. Möglicherweise liest jemand deinen Beitrag und verlässt sich darauf.
Es wurde doch oben schon erklärt, vielleicht liest du das mal. Deine Meinung ist schlichtweg falsch, § 95 I VVG. Beitragspflichtig wird demnach der Erwerber. Der Verkäufer und Verkäufer und Erwerber sind allerdings nach § 95 II VVG Gesamtschuldner der Versicherungsprämie.
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Ich denke, hier kannst du absolut sicher sein, dass kein Geld verschwendet wird: http://www.kinderhilferuanda.de/
Das ganze ist im Wesentlichen ein "Ein-Mann"-Projekt, dass durch einen deutschen Arzt ins Leben gerufen wurde und durchgeführt wird. Die Helfer in Deutschland arbeiten alle ehrenamtlich.
Es gibt eine ganze Reihe von Arbeitsnachweisen in Form von TV-Berichten über Dr. Jahn, die du unter anderem bei youtube findest. Das persönliche Engagement ist sehr beeindruckend. Der Mann lebt scheinbar nur für seine Aufgabe. -
Wie oben schon geschrieben: Das Fahrzeug ist doch bereits versichert (Vertragsschluss ursprünglich durch dich). Diese Versicherung geht auf den Käufer über. D.h.: Im Falle eines Schadens wirst du zwar nicht hochgestuft, es ist jetzt ja seine Versicherung, falls der Käufer aber das Fahrzeug nicht ummeldet haftest du z.B. für die Versicherungsprämie mit dem Käufer als Gesamtschuldner.
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Greift hier auch der Vodafone Vorteil (DSL-Bestandskunde)?
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Wird es eine Verlängerung der Aktion geben?
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Zitat
Original geschrieben von thedarkside2005
Wenn ich das richtig verfolgt habe, bekommt niemand über irgend etwas Bescheid.
Dann hast du den Thread nicht richtig / überhaupt nicht verfolgt. Was glaubst du, was hier los wäre, wenn überhaupt keine Infos rausgegangen wären? -
Nur per Mail? Wenn ja, schicke ich dir meine PN nochmal auf dem Weg.
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Na, ich habs versucht.
