Beiträge von arne

    Zitat

    Original geschrieben von Stromae
    Im Gesetz steht aber nicht das man eine Ware erst erhalten muss bevor man Widerrufen kann.


    Natürlich nicht, das wäre auch verrückt. Es geht beim Widerrufsrecht ja gerade um Verbraucherschutz.

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Gut, alle amtlich ungemahnten Forderungen, wobei im konkreten Fall ja garkeine gekommen waren, also unamtliche, noch amtliche. (-:=


    Nein, die Forderung wäre selbst bei gerichtlicher Mahnung verjährt. Die Zustellung des Mahnbescheides hemmt die Verjährung eben nur temporär, § 204 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB.

    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Aber vielleicht mws55 = arne :D


    Na na, im Gegensatz zu Dir bin ich hier nicht anonym unterwegs. Du kannst ja gerne morgen mal anrufen und hören, ob mws55 ans Telefon geht. ;)


    Ehrlichgesagt möchte ich hier auch niemanden vorführen oder "von oben herab" belehren. Das war eher als freundlich gemeinter Hinweis zu verstehen. Es gab da schon in einer anderen Diskussion zu einem juristischen Thema weit deutlichere Worte eines Kollegen. TT lebt ebenso von Meinungen, aber das sollte dann schon klar erkennbar sein. Die Threads nebst diesbezüglicher Diskussion sind ja weiter vorhanden und werden bei vergleichbaren Problemen wahrscheinlich auch gesucht bzw. gelesen.


    Vielen Dank für den Hinweis auf das Stellenangebot. ;)


    Was das aber mit meiner Frage an Dich zu haben soll ist mir nicht verständlich. Mich würde wirklich interessieren, warum ich hier ständig Beiträge zu juristischen Themen von Dir finde, welche zumindest teilweise auch eher unglücklich zu lesen sind. Das ist dann nicht gerade hilfreich für andere.

    Ich verkaufe hier ein neues Motorola RAZR i, welches eine Zugabe zu einem Vertrag war, jedoch nicht benötigt wird. Eine Kopie vom Kaufbeleg wird mitgesandt.


    Festpreis: 165€ (inklusive Versand nach DE).


    Eine Abholung bei mir in Wegberg (bei Mönchengladbach) ist nach Vereinbarung möglich.


    Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewähr_leistung.

    Da hast Du aus meiner Sicht wirklich nichts falsch gemacht. Das Gerät ist, selbstverständlich auch gerade in Anbetracht des Preises, wirklich klasse! Allerdings habe ich bei einem anderen Händler bestellt. Etwas ärgert es mich nur, dass ich gerade erst in den USA war. Aber man kann ja nicht an alles denken. :cool: