ZitatOriginal geschrieben von Stromae
Im Gesetz steht aber nicht das man eine Ware erst erhalten muss bevor man Widerrufen kann.
Natürlich nicht, das wäre auch verrückt. Es geht beim Widerrufsrecht ja gerade um Verbraucherschutz.
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ZitatOriginal geschrieben von Stromae
Im Gesetz steht aber nicht das man eine Ware erst erhalten muss bevor man Widerrufen kann.
Natürlich nicht, das wäre auch verrückt. Es geht beim Widerrufsrecht ja gerade um Verbraucherschutz.
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Gut, alle amtlich ungemahnten Forderungen, wobei im konkreten Fall ja garkeine gekommen waren, also unamtliche, noch amtliche. (-:=
Nein, die Forderung wäre selbst bei gerichtlicher Mahnung verjährt. Die Zustellung des Mahnbescheides hemmt die Verjährung eben nur temporär, § 204 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB.
ZitatOriginal geschrieben von flashhawk
Aber vielleicht mws55 = arne
Na na, im Gegensatz zu Dir bin ich hier nicht anonym unterwegs. Du kannst ja gerne morgen mal anrufen und hören, ob mws55 ans Telefon geht. ![]()
Ehrlichgesagt möchte ich hier auch niemanden vorführen oder "von oben herab" belehren. Das war eher als freundlich gemeinter Hinweis zu verstehen. Es gab da schon in einer anderen Diskussion zu einem juristischen Thema weit deutlichere Worte eines Kollegen. TT lebt ebenso von Meinungen, aber das sollte dann schon klar erkennbar sein. Die Threads nebst diesbezüglicher Diskussion sind ja weiter vorhanden und werden bei vergleichbaren Problemen wahrscheinlich auch gesucht bzw. gelesen.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Timba69
arne:
Das reicht wohl:
https://perspektiven.allianz.d…_fokus/unternehmensjurist
Diese Herren können dir im Zweifel das Leben anstrengender machen, als es sein muss; mit Briefen, Mahnungen, Inkasso, Klageschriften, etc..
Vielen Dank für den Hinweis auf das Stellenangebot. ![]()
Was das aber mit meiner Frage an Dich zu haben soll ist mir nicht verständlich. Mich würde wirklich interessieren, warum ich hier ständig Beiträge zu juristischen Themen von Dir finde, welche zumindest teilweise auch eher unglücklich zu lesen sind. Das ist dann nicht gerade hilfreich für andere.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Glaube mir, die Versicherungen beschäftigen ganzen Horden von Rechtsanwälten. Die stört und kostet das genau 0.
Was genau sollen denn diese Horden dann ausrichten? Du beteiligst Dich zwar regelmäßig bei Rechtsthemen hier bei TT, aber sei mal ehrlich: Hast Du wirklich irgendwelche Erfahrungen in dem Bereich?
Nach § 40 Abs.1 S.3 VVG muss die entsprechende Mitteilung dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen. Ich habe zwar gerade keinen VVG-Kommentar zur Hand aber nach dem Wortlaut des Gesetzes ist das eindeutig: Der Versicherer ist folglich beweisbelastet für den Zugang der Mitteilung.
Auf der Aktionsseite unter Vertragsinfos kannst Du die AGB als PDF herunterladen.
Ich verkaufe hier ein neues Motorola RAZR i, welches eine Zugabe zu einem Vertrag war, jedoch nicht benötigt wird. Eine Kopie vom Kaufbeleg wird mitgesandt.
Festpreis: 165€ (inklusive Versand nach DE).
Eine Abholung bei mir in Wegberg (bei Mönchengladbach) ist nach Vereinbarung möglich.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewähr_leistung.
Nein, o2-DSL wird nicht über Mobilfunk realisiert. Vielleicht ist das einfach ein Fehler in der Verfügbarkeitsabfrage.
Da hast Du aus meiner Sicht wirklich nichts falsch gemacht. Das Gerät ist, selbstverständlich auch gerade in Anbetracht des Preises, wirklich klasse! Allerdings habe ich bei einem anderen Händler bestellt. Etwas ärgert es mich nur, dass ich gerade erst in den USA war. Aber man kann ja nicht an alles denken. :cool: