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grambler
Danke! Ja, die Größe sollte noch gehen.
Ich tue mich eigentlich mit der Entscheidung nur schwer, weil ich aktuell noch mit einem Telefunken 100Herz Fernseher schaue, der einwandfrei funktioniert und vor einigen Jahren noch "unbezahlbar" teuer war. Spätestens am Mittwoch (CL) wird mich das kleine 16:9 Bild aber wieder tierisch nerven. Ich bin auch nicht sicher, ob das jetzt der richtige Zeitpunkt, so kurz vor Weihnachten ist. Das Geld ist zwar vorhanden, aber zu verschenken hab ich auch nichts.
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Zitat
Original geschrieben von grambler
arne: 42" bei rund 3.8m Sichtabstand geht wunderbar, dürfte jetzt ruhig ein 50" sein. Bei dir dürfte es wohl einen 42" vertragen.
Die sichtbare Grösse ist 1.07m (Pioneer).
Hast du auch x und y? Für mich ist das jetzt zu spät zum rechnen. :o
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Ich bin auch sehr unsicher hinsichtlich der Größe. Am liebsten natürlich so groß wie möglich, aber erschlagen werden möchte ich auch nicht. :eek:
Der Sitzabstand beträgt bei mir gerade mal 2,70m. Kann jemand mal genau die (sichtbare) Bildfläche seines 37''/42'' LCD/Plasma ausmessen?
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Das ist aber doch ein zusätzliches Gerät und keine integrierte Lösung?
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Muß die Paybackkarte eigentlich auf den Neukunden (Anschlußinhaber)ausgestellt sein oder kommt es nur auf die Kartennummer an?
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Na, sogar nachts noch Support! :top:
Ich habe heute von Vodafone ein Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung der Kaution (250€) bekommen. Mein Antrag ist doch aber schon storniert, richtig?
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Okay, es reicht hier einfach. Mir ist gerade klar geworden, warum der letzte Thread geschlossen wurde und warum dieser geschlossen wird. Schade!
EDIT:
DaFunk: Dich meinte ich damit wirklich nicht: Sehr passender, sachlich richtiger Beitrag.
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Zitat
Original geschrieben von efteris23
2. Ist die Aussage des Mädchens nicht ein Grund für dringender Tatverdacht oder hätte sie Videoaufnahmen von der Vergewaltigung vorlegen sollen oder irgendwelche Zeugen ??
Du hast da leider was nicht verstanden: Es gibt IMHO keine verwertbare Aussage des Mädchens und es wird Gründe geben, daß diese nicht erfolgt. Das ganze ist dabei nur nach türkischem Recht beurteilt "Unrecht", denn nochmal: Das türkische entspricht wohl mittlerweile im wesentlichen dem deutschen Prozeßrecht.
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Das ganze ist mittlerweile vollkommen unverständlich. Das türkische entspricht wohl aktuell im wesentlichen dem deutschen Recht und demnach gibt es keine Aussage des Opfers, die als Beweismittel verwertbar ist. Ob überhaupt dringender Tatverdacht besteht halte ich für fraglich, allerdings gibt es zumindest die Aussage des Arztes. Aber in jedem Fall ist die U-Haft mittlerweile unverhältnismäßig.
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Nimm die Panasonic Lumix DMC-FX50. Wirklich tolle Kamera!