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Original geschrieben von koewe
Ich schick' jetzt mal ein Fax ans Beschwerdemanagement, ...
So ist es auch richtig. Du mußt dich natürlich überhaupt nicht auf ein anderes Handy einlassen. Daher sollte sich T-Mobile eigentlich sehr kulant zeigen.
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Wechsel von Comdirect zur Commerzbank
Hat schon jemand versucht als Comdirect Kunde zur Commerzbank zu wechseln und dabei die Prämie (50€ Startguthaben) zu bekommen? Wäre irgendwie merkwürdig innerhalb des desselben Konzerns, aber andererseits ist die Comdirect ja schon eine eigenständige Tochter.
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Original geschrieben von diego206
Eventuell wenn du nun noch sagst was du machst 
Nein, ich möchte nur Mitleid! 
(Okay, das wird sonst zu sehr OT: Ich bin Referendar. Der Staat hat halt kein Geld und spart dann bei der Justiz. :flop: )
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Original geschrieben von diego206
Es will vieleicht nicht jeder hier sein Gehalt (+- ein paar % Steuerliche Abweichung) offen legen 
Doch, ich mach gerne den Anfang: 894,25 € brutto.
(Vielleicht bekomme ich ja hier mal etwas Mitleid
)
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Die Gebühr nicht zu bezahlen wird dich nicht groß weiterbringen, es sei denn, du willst die Sache bis zum BVerfG durchziehen. Das fände ich allerdings sehr interessant :top:. In deinem Fall sehe ich aber das Problem, daß du erst mit 14 eingetreten bist, also freiwillig dein Recht auf Religionsfreiheit ausgeübt hast. Deine Eltern werden dich ja wohl nicht gezwungen haben. Ich bin damals (Nds.) kostenlos ausgetreten. Ist aber auch schon 10 Jahre her. Machs dir nicht so schwer: Zahl die Gebühr und dann ist Schluß mit dem Verein.
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leibi111
Grundsätzlich gebe ich dir recht, aber wir kennen ja nun den Gang der Hauptverhandlung nicht. Vielleicht liegt ja da die Begründung. Bewährung ist kein Automatismus sondern muß auch Sinn machen.
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Original geschrieben von mastaplan2k2
Muss es immer NEU sein? Ein guter Sony ist um Längen besser als ein SEG Neugerät!
Hier im Biete!
http://www.telefon-treff.de/sh…did=301521&highlight=sony
Der Fernseher ist ein guter, der Preis aber viel zu hoch. Röhrenfernseher werden immerhin in absehbarer Zeit ganz vom Markt verschwinden. Der Vorschlag, nach einem guten Gebrauchtgerät statt einem neuen SEG zu schauen, ist aber sicher der bessere Weg: Neu sind die heute schon fast unverkäuflich und gebraucht daher richtig günstig zu haben. Schau mal bei EBay, ob in deiner Region nicht was zu finden ist.
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Die Beschichtung ist nicht giftig und wird vom Körper so wieder ausgeschieden (Quelle: Irgendwo bei wikipedia). Trotzdem werde ich mir auch aus diesem Grund demnächst mal wieder eine neue Pfanne zulegen.
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Original geschrieben von Percy
Prinzipiell hättest Du nach zweimaliger erfolgloser Reparatur das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 434, 437, 440 BGB).
Er hätte auch gleich Nachlieferung verlangen können. Da besteht für den Verbraucher ein Wahlrecht.
Ein Recht auf Kulanz gibt es natürlich nicht, aber hier hat er ja den Fehler innerhalb der zusätzlichen Garantie angezeigt. Würden wir die Bedingungen kennen, kann man die Frage auch beantworten.