NiceIce
Wir sind wieder viel zu sehr vom Thema abgedriftet. Das die IKK bei dir die Rechnung im nachhinein möchte zeigt das sie auf Sparsamkeit und Überprüfung gedrillt sind.
Du hast den Kosten u. Heilplan abgegeben worin der Zahnarzt den Befund eingetragen hat und die geplante Versorgung. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Du nimmst die gesetzliche Regelversorgung und bekommst 50% evtl. mehr bei lückenlosen Bonusheft von der Kasse für deinen Zahnersatz erstattet.
2. Du lässt andere Arbeiten anfertigen die nicht zur gesetzlichen Mindestversorgung gehören. Dort bekommst du dann den Festzuschuß z.B. Inlay, Goldbrücke, Veneer!
Aber wenn die Kasse die Rechnung haben möchte zeigt es mir das sie gründlichst nur die Zuschüsse gewährt für die Arbeiten die tatsächlich gemacht worden sind, und nicht die Versorgung die der Zahnarzt im Befund eingereicht hat.
Ich denke mal die Kasse geht diesen Weg um jeglichen Betrug oder falsche Berechnung der Festkostenzuschüsse zu vermeiden. Also merkt man das diese Kassen nur auf Geiz ist Geil Mentalität gedrillt sind.
Um es an einem Beispiel auszumachen:
Du willst eine Krone im Backenzahnbereich. Die gesetzliche Regelversorgung wäre eine NEM-Krone(rostfreies Edelstahl). Da du aber ein eitles Kerlchen bist und Gold schicker findest und der Zahnarzt dieses empfiehlt, nimmst du diese und bekommst einen Festzuschuss. So er reicht den Antrag bei der Kasse ein. Du überlegst es dir und sagt plötzlich du möchtest eine Goldkeramikkrone da diese ja Zahnfarben ist und von den normalen Zähnen nicht zu unterscheiden ist.
So dann müsste dir die Kasse laut Kosten und Heilplan einen Festzuschuss für eine Vollgußkrone geben.
Sagen wir der Zuschuss dort beträgt 100 €(nur Beispiel) für das erstellen der Krone.
So aber tatsächlich wird aber eine Keramikkrone gefertigt. Dort ist der Zuschuß aber nur 80€! Warum? Weil die Kasse zum Beispiel Keramik im Backenzahnbereich nicht bezuschußt. Das bedeutet das eine Vollgußkrone arbeitsaufwendiger ist(Vollgusskrone ist dicker muss hochglanzpolliert werden, da ja die Keramik reine Privatleistung ist und nicht in die Arbeitzzeit(Festzuschuß) miteinfließt. Das wiederum bedeutet das die KK 20 Festzuschuß mehr bezahlt hätte als nötig.
Mit der Abgabe der Endrechnung kann man sowas umgehen, und sparen.