Beiträge von stefanniehaus

    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Die BNetzA hat klargestellt, dass der betroffene Dienst (konkret in diesem Falle eben Callthrough) eben nicht dem Angebot einer Betreiberauswahl entspricht. So verstehe ich jedenfalls das Antwortschreiben, was die BNetzA als Standardschreiben in diesem Fall verschickt.


    Die BNetzA sagt eben nicht, dass das Betreiben eines Callthrough-Dienstes unter einer Festnetznummer nicht erlaubt ist. Und das Argument "Massenverkehr" ist eher fraglich, denn auch Dienste/Angebote mit relativ wenig Verkehr sind betroffen, zumal die großen Netze wesentlich heftiger unter dem "Massenverkehr" leiden müssten. Der Passus scheint nur die Berechtigung der 0137-Gasse zu unterstreichen (IMO sollte das auch 0900 sein).


    Glaubst du wirklich, dass sich fachkundige Leute damit auseinander gesetzt haben?
    Ich fürchte, dass das ganze von einer "Vorinstanz" bearbeitet wurde.
    Nichtsdestotrotz gilt das Wort der Bundesnetzagentur.


    Nur: Wo kein Kläger, da kein Richter... um warum treten die Callthrough-Anbieter nicht als Kläger auf ;-)

    Re: Kann man einen Vertrag nach 24Monaten regulär auf 3M kdg?


    Zitat

    Original geschrieben von mirage81
    Ich bin der Meinung, dass nach neuer Rechtssprechung alle Handyverträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit immer jeweils unter Einhaltung der 3 montigen Kündigungsfrist gekündigt werden kann.


    Du musst unterscheiden zwischen Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit.
    Wenn du die Kündigungsfrist von 3 Monaten nich einhältst, dann verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr.

    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Nein, das hat die BNetzA so nie gesagt.


    Nicht gesagt, aber geschrieben.


    Zitat


    Ortsnetzrufnummern sind Nummern für Dienste, die außerdem folgende Eigenschaften aufweisen:
    • Es handelt sich nicht um einen Premium Rate-Dienst. Die Anwahl der Rufnummer führt zu keinem Vertragsschluss über zusätzlich zur Verbindungsleistung kostenpflichtig erbrachte weitere Dienstleistungen. Der Angerufene erhält keine Auszahlungen und sonstige Gutschriften für eingehende Anrufe.
    • Der Dienst entspricht kommerziell nicht dem Angebot einer Betreiberauswahl.
    • Ortsnetzrufnummern werden nicht verwendet, wenn durch die Nutzung der Rufnummer Massenverkehr zu erwarten ist, der Netzüberlastungen verursachen kann.


    Sollte ein Callthrough-Anbieter eine kostenpflichtige Verbindung ermöglichen, so handelt es sich um eine zusätzlich zur Verbindungsleistung kostenpflichtig erbrachte weitere Dienstleistung.
    Der Vertragsschluss mag zwar vorher erfolgen, aber eine u.U. kostenpflichtige Verbindungsleistung wird trotzdem erbracht.
    Und dafür darf eine solche Festnetznummer nicht verwendet werden.


    Über die weiteren Punkte mag jeder selbst urteilen; die haben wir hier schon mal öfter diskutiert ;)


    Ich gebe harlekyn aber defintiv recht, dass trotz der rechlichen Lage keine Selbstjustiz betrieben werden darf (das habe ich ja auch nicht behauptet).
    Ich habe nur gesagt, dass es für den Anbieter der einfachere Weg ist und die Callthrough-Anbieter sich da selbst zurückhalten.


    Wie Richter dann eine außerordentliche Kündigung beurteilen würden, vermag ich selbst nicht zu beurteilen.


    edit: Bevor sich jemand beschwert: Die Quelle:
    http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12076.pdf

    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Von juristischen Gründen für die Dienstverweigerung seitens E+ und O² war bisher aber nichts zu lesen. Ebensowenig von juristischem Vorgehen gegen die Callthrough-Anbieter.


    Tja, o2 und E+ gehen da lieber den direkten Weg und sperren bzw. limitieren diese übers Festnetz angebotenen Dienste anstatt die Bundesnetzagentur einzuschalten (weas eigentlich der richtigere Weg wäre).


    Und die Callthrough-Anbieter halten sich zurück, da sie sich sonst ins eigene Fleisch schneiden könnten. (Die Bundesnetzagentur könnte ja feststellen, dass die Nummern nicht gesperrt werden dürfen; im Gegenzug könnte sie aber auch feststellen, dass die Anbieter nicht über Festnetznummern agieren dürfen).
    Schlafende Hunde will man hier auch nicht wecken ;-)

    Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Auch das noch.
    Hab mich gerade eingeloggt, um das mal zu überprüfen, gibts jetzt gar kein Chat mehr.
    gruß mayday7


    Doch gibts noch. Ist nur umgezogen.
    Hab ich etwas weiter oben beschieben. Ggfs. noch auf "Meine Daten" klicken.
    Spätestens dann sollte rechts der Link erscheinen (DÜRFEN WIR HELFEN?)