Auch mit Offline-Rechnung kann man sich ja die Online-Rechnung herunterladen inkl. CSV-Datei.
Beiträge von stefanniehaus
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Original geschrieben von Royal Flush
Kalendermonat.Sicher?
Das wäre ja sehr unpraktisch.
Die einzelnen Gespräche gelten ja immer pro Abrechnungszeitraum; und bei Überschreiten der 60 Euro wird auf einmal umgeswitcht auf Kalendermonat?Wäre ja unsinnig, da die wenigsten Abrechnungszeiträume mit Monatsanfang beginnen und dann immer nur 30 - x Tage in den Airbag einfliessen, da die ersten x Tage ja bereits mit der vorherigen Rechnung abgerechnet wurden.
Allein aus abrechnungstechnischen Gründen wäre nur der Abrechnungszeitraum sinnig.
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Original geschrieben von 535
Und wie geht das, wenn Vertrag sowie Option zum 31.07. um 24:00 ausliefen?Bitte den Thread hier auch lesen
Das Pack ist ja im Laufe des 31. abgeschaltet worden. Entsprechend können danach natürlich auch noch Kosten für den Traffic anfallen. -
Das Pack wurde zum 31.07. gekündigt und auch eben an diesem Tag abgeschaltet. Und nicht am 30.07. Ist also soweit alles korrekt.
Und nach der Abschaltung ist noch kostenpflichtiger Traffic entstanden. -
Steht denn in den Vertragsunterlagen was dazu?
Ich würde auch spontan auf den Test des 250er-Pakets mit nicht erfolgter Kündigung tippen.
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Original geschrieben von 535
Könntest Du §§ bzw. Regelungen nennen, nach denen ihnen das Geld zusteht?Warum? Die Dienste wurden ja unbestritten genutzt.
Eher müsste man das Gegenteil beweisen
Wenn ich einen Vertrag zum Tag X kündige, gehe ich auch davon aus, dass der Vertrag an diesem Tag beendet wird und nicht erst am Tag x + 1.
Und da gibt es eben konträre Meinungen. -
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Original geschrieben von 535
Das bezweifelt niemand - die Thematik ist aber auch eine ganz andere.Richtig. Wenn das Thema so eindeutig wäre, wäre dieser ganze Thread nur eine Seite lang...
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Original geschrieben von tie-fighter
Aus rechtlicher Sicht ganz kurz und bündig: o2 hätte die 1500 EUR gerichtlich niemals von Dir erhalten können, da der 31. vertragsgemäß noch zum Nutzungszeitraum gehörte. Punkt.Das Thema wurde hier lange genug behandelt.
Rechtlich ist die Sache nicht eindeutig. Nur gefühlt.Aber o2 hat ja eingelenkt um weiteren Aufwand zu vermeiden; das ist sicherlich löblich. Dass o2 den Streit niemals hätte gewinnen können ist natürlich quatsch.
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Online kann man meist nur in die aktuellen Tarife verlängern.
Zu alten Konditionen verlängern geht eigentlich nur über die Hotline. -
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Original geschrieben von GigaTom
Ist es möglich, einen Online-Vertrag abzuschließen und nachher die Rufnummern (in meinem Fall von einem bestehenden Genion S ohne Handy) zu tauschen?Das wäre doch viiiiel zu einfach
