Rahmenvertrag heißt RahmenVERTRAG und nichts anderes ![]()
Gilt also für einen einzelnen Vertrag...
Beiträge von stefanniehaus
-
-
Zitat
Original geschrieben von FraDi
Regulär nicht. Entweder oder. Alles andere wäre ebenfalls Verhandlungssache,Korrekt.. sowohl Studentenkonditionen als auch der Partysan werden über Rahmenverträge geregelt. 2 auf einmal sind nicht möglich.
-
Ein Wechsel von ohne-Handy nach mit-Handy ist während der Vertragslaufzeit (ohne VVL) halt nicht möglich. Da hat der Shop soweit schon recht!
Möglich wäre dann nur der Wechsel in den Genion L ohne Handy; Handy könnte man sich dann ja mit dem gespraten Geld dazu kaufen. -
-
Laut neuer Tarifwechseltabelle ist ein Wechsel von
Inklusiv50-simonly in einen Genion-S-simonly
NICHT vorgesehen.
Das wurde auch schon mal in nem anderen Thread diskutiert... -
Ich hatte mich im letzten Jahr auch unter anderem wegen des Packs für o2 entschieden. Da ich aber durch abrufen von Emails etc. dann immer unterhalb von 40 MB geblieben bin, kann ich mit den 200MB dann doch gut leben; auch wenn ich beim SE-Pack sicherlich ein etwas besseres Gefühl gehabt hätte.
-
Zitat
Original geschrieben von finally
Hab gerade im Live Chat gefragt, mitte April werden die Surf&Email-Packs auf die M Datenpakete umgestellt. :flop:Schade das wars dann wohl mit O2, ist das ein Grund für eine vorzeitige Kündigung? Schließlich sollte ein Vertrag genauso erhalten bleiben wie man ihn abgeschlossen hat! :mad:
Ist doch schon lange bekannt, dass das SE-Pack abgestellt wird.
Nein, Kündigungsgrund ist das nicht. Das Pack ist ja nur ein optional zubuchbares Angebot. Das Pack ist ja nicht im Vertrag enthalten. -
Zitat
Original geschrieben von Qwerlk
Zum Thema:
Ich persönl. finde diese Gebühr überflüssig und aus marketingtechnischer Sicht fragwürdig. Aber Abzocke ist etwas anderes...Naja.. ist halt ne gute Möglichkeit "Karteileichen" auszumerzen. Im Grunde genommen aber doch wohl sinnvoll. Abzocke ist es nicht wirklich, da ja nur das Benutzen der Karte und nicht wie bei anderen Anbietern der Umsatz gefragt ist.
-
Berechnet worden ist ja erstmal gar nichts.
Bleibt die Frage was der TO geantwortet hat, sodass ST die Mail als Reklamation und nicht als Widerspruch aufgefasst hat. -
Zitat
Original geschrieben von phonefux
- die Zustimmung wird fingiert, indem in den AGB geregelt wird, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde auf eine Mitteilung der Preiserhöhung hin nicht widerspricht (so steht es auch in den Simply-AGB)Gut ok. Dann widerspricht man halt und die Sache ist gegessen.
Oder man zahlt die Gebührt oder führt zumindest ein Gespräch o.ä.
Kann ja nun nicht so schwer sein.
Solange der Anbieter seiner Pflicht den Kunden darauf hinzuweisen nachkommt, ist ja alles in Butter.