Beiträge von stefanniehaus

    Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Ein Beispiel: Wenn ich an meiner Imbißbude damit werbe, daß im Monat Juni jeder für 4 EUR so viele HotDogs essen kann, wie er in einer Stunde schafft, und ich weise dann den Weltmeister im HotDog-Essen ab, der da jeden Tag essen möchte, dann ist das ganz klar unlauterer Wettbewerb!


    Warum?
    Der Imbißbuden-Besitzer hat immernoch das Recht zu entscheiden, wem er HotDogs verkauft.

    Nein!
    Durch die verpasste Kündigung hat sich der Vertrag bereits unweigerlich bis 2012 verlängert!
    Führt man nun eine VVL in den o2o durch, wird die neue Laufzeit an die alte Laufzeit angehängt.
    Das wäre dann Juni 2012 + 1 Monat Kündigungsfrist.


    Wäre ja schön, wenn man durch Wechsel in den o2o die verpasste Kündigung aushebenl könnte, ist aber nicht so.
    Schon jetzt läuft der Vertrag bis 2012.


    Da vergleichst du aber Äpfel mit Birnen!
    Du vergleichst die Grenze, die Vodafone ansetzt für eine AUßERORDENTLICHE Kündigung mit einer mutmaßlichen Grenze, wo o2 das Vertragsverhältnis regulär auflöst. Das lässt sich nicht vergleichen.


    Zum Thema außerordentliche Kündigung hält sich o2 in der Tat bedeckt. Dort wird nur von mißbräuchlicher Nutzung gesprochen, was wohl eher Auslegungssache ist.


    Da es hier aber nicht um außerordentliche Kündigungen geht, ist auch der Passus in den AGB von Vodafone für diesen Fall vollkommen irrelevant.