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Original geschrieben von HHFD
Ein Beispiel: Wenn ich an meiner Imbißbude damit werbe, daß im Monat Juni jeder für 4 EUR so viele HotDogs essen kann, wie er in einer Stunde schafft, und ich weise dann den Weltmeister im HotDog-Essen ab, der da jeden Tag essen möchte, dann ist das ganz klar unlauterer Wettbewerb!
Warum?
Der Imbißbuden-Besitzer hat immernoch das Recht zu entscheiden, wem er HotDogs verkauft.
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Dann frage ich mich, warum es nicht längst einen Anbieter gibt, der Flats ausschließlich an Männer vertreibt. Frauen quasseln ja bekanntlich viel ... :p
Frankie
Das ist ja noch die einfachste Frage
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

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Nein!
Durch die verpasste Kündigung hat sich der Vertrag bereits unweigerlich bis 2012 verlängert!
Führt man nun eine VVL in den o2o durch, wird die neue Laufzeit an die alte Laufzeit angehängt.
Das wäre dann Juni 2012 + 1 Monat Kündigungsfrist.
Wäre ja schön, wenn man durch Wechsel in den o2o die verpasste Kündigung aushebenl könnte, ist aber nicht so.
Schon jetzt läuft der Vertrag bis 2012.
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Der Vertrag läuft ja durch die verpasste Kündigung so oder so schon bis 2012.
Da ist es vollkommen egal in welchen Tarif gewechselt wird.
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Das dürfte kein Problem sein; aber dadurch verkürzt sich die Vertragslaufzeit ja nicht.
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Richtig. Es gibt nämlich verschiedene Varianten vom Call&Surf Comfort. Aktuell ist der Call&Surf Comfort (5).
Ihr habt vermutlich den Call&Surf Comfort (4).
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coRe84466: Wurde bei den vorherigen Reparaturen das Handy an den Händler geschickt oder direkt an Nokia? Das macht rechtlich noch einen Unterschied.
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Ich vermute schon.
Der Vorteil bei einer Bestellung über einen Händler statt über o2 direkt ist i.d.R. größer als 60€; solange wir nicht über den o2o reden 
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Original geschrieben von Lady X
Eben eine klare Aussage von Seiten Vodafones.
Leider fehlt so eine Aussage von Seiten O2's,
wäre eine Aussage von 600 € oder 900 € gleich zu Beginn vorhanden gewesen. Wären weder Freunde / Bekannte / Verwandte / Arbeitskollegen usw... und ich - nicht zu O2 gegangen.
Auszug aus der Vodafone Infodoc 554
"Wenn Sie in einem Abrechnungszeitraum bei Abrechnung im 60/1-Takt mehr als 15.000 Minuten für nationale Standardgespräche ins deutsche Vodafone- und Festnetz verbrauchen, dürfen wir das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen."
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Da vergleichst du aber Äpfel mit Birnen!
Du vergleichst die Grenze, die Vodafone ansetzt für eine AUßERORDENTLICHE Kündigung mit einer mutmaßlichen Grenze, wo o2 das Vertragsverhältnis regulär auflöst. Das lässt sich nicht vergleichen.
Zum Thema außerordentliche Kündigung hält sich o2 in der Tat bedeckt. Dort wird nur von mißbräuchlicher Nutzung gesprochen, was wohl eher Auslegungssache ist.
Da es hier aber nicht um außerordentliche Kündigungen geht, ist auch der Passus in den AGB von Vodafone für diesen Fall vollkommen irrelevant.
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Ich denke nicht, dass sich o2 darauf einlassen wird den Active Data vorzeitig zu beenden.