ZitatOriginal geschrieben von SilentBoB
also bei MD ist definitiv keine nachträgliche portierung möglich?
Korrekt. Das geht nur direkt bei o2 und E-Plus.
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ZitatOriginal geschrieben von SilentBoB
also bei MD ist definitiv keine nachträgliche portierung möglich?
Korrekt. Das geht nur direkt bei o2 und E-Plus.
ZitatOriginal geschrieben von lord32
Wie sieht es beim O2 Blue 100 aus? Wie sehr darf ich die Flats ausreizen?
Netzinterne Gespräche und SMS jucken den Anbieter so gut wie garnicht.
Und das, was kostet (Gespräche in andere Mobilfunknetze) ist ja auf 100 Freiminuten begrenzt und danach verdient o2 sogar ordentlich.
Da wird so schnell nix passieren.
Jepp bei mir auch.
Der nächste Versuch den meisten Kunden eine Online-Rechnung unterzuschieben ![]()
Wenn du die Nummer mitnehmen möchtest, musst du den o2o schon kündigen.
Eine solche Grenze macht an sich auch nicht viel Sinn.
Es dürfte schon einen Unterschied machen ob man für 600€ ins eigene Netz oder dafür in fremde Mobilfunknetze telefoniert hat.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Zusätzlich muss jede Kündigung mit einer für den Kunden nachvollziehbaren Begründung versehen sein - was im übrigen auch für Vertragsablehnungen gelten könnte. Ggf. müssten gesetzliche Grundlagen angepasst werden. Mit ein wenig gutem Willen ließe sich der TK-Sumpf mittelfristig trockenlegen.
Und wie soll das klappen, ohne dass man die Kündigungsmöglichkeiten des Kunden einschränkt?
Wenn der Kunde kündigen kann, weil er für die Leistung zu viel bezahlt, dann muss der Anbieter analog ja auch kündigen können, wenn er für den Kunden drauf bezahlt.
Würde in diesem Fall also kein bisschen bringen.
Oder willst du die Kündigungsmöglichkeiten für den Endverbraucher beschneiden?
Auch hier gilt schließlich: Gleiches Recht für alle.
ZitatOriginal geschrieben von Schanzer
Hallo,
heißt das wenn ich soviel telefoniere daß ich aus den Vertrag komme?
Wenn ja wäre das eine überlegung wert.
Es gibt immer Möglichkeiten aus dem Vertrag zu kommen.
Wenn man denn Schadensersatz zahlen will, einen Schufa-Eintrag riskieren will, ggfs. die Nummer verlieren will etc..
Aber hier geht es ja um eine reguläre fristgerechte Kündigung.
ZitatOriginal geschrieben von Der Schakal
Ja das tut es... Und was willst Du jetzt höre? Ob man gegen Dich vorgeht? Da ist in der Hinsicht noch nichts bekannt geworden!
Nein es verstößt nicht gegen die Nutzungsbedingungen.
Ein iPad fällt bei o2 als "Small Screen"-Gerät unter die Kategorie Handy und nicht unter die Kategorie Computer.
ZitatOriginal geschrieben von marco5
Kann das jemand aus der Praxis bestätigen?
Nein, denn das sind 2 unterschiedliche Tarife.
Einmal das "o2 Inklusivpaket" und einmal das alte "o2 Inklusivpaket 100" aka. "o2 Active 100".
Und für die alten Tarife gelten auch noch die damaligen Konditionen.
Warum sollte man da verhandeln können?
Und mit den Internet-Shops schon garnicht, die haben ja keinen Einfluss auf die Tarifgestaltung der Provider