Beiträge von stefanniehaus

    Dazu muss erstmal jemand gegen o2 klagen. Allgemeinverbindlich ist das Urteil nicht.


    Bzgl. der Handysperrung solltest du mal bei der Hotline nachhaken. Nicht dass die Freischaltung erst erfolgt wenn die Rücklastschriftgebühr eingegangen ist...

    Das genannte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung gegen einen anderen Anbieter und für o2 nicht bindend. Entsprechend hat das Urteil auch erstmal keine Auswirkungen auf die aktuelle Vorgehensweise.


    Bleibt abzuwarten bis das Geld bei o2 eingegangen ist. Hast du denn auch die Rücklastschriftgebühr berücksichtigt?
    Hättest du das Geld im Shop bezahlt, dann wäre es wesentlich schneller gegangen.

    Zitat

    Original geschrieben von 535
    Findest Du, daß das, was Du geboten hast, §§-fest ist?:


    §314 BGB ist fest. Da braucht man nicht drum herum zu reden.


    Zitat

    Original geschrieben von 535
    Demzufolge sehe ich als Kunde: Ein Wechsel würde 50€ kosten, vorausgesetzt o2 hat Lust ihn durchzuführen?


    Richtig. Jeder Anbieter (es muss ja nicht unbedingt o2 sein; bei Telekom, Vodafone und E-Plus ist es genau so) kann eine Vertragsänderung verweigern.

    Zitat

    Original geschrieben von 535
    Diese Stefan[n]ie ist eine ziemlich maskuline Frau, Tendenz zur Männlichkeit. ;) Ich dachte, die o2-Fanboys würden sich besser kennen.


    Danke für den Hinweis; ich gewöhn mich dran ;-)


    Zitat

    Original geschrieben von 535
    Darf ich Dich bitten zu sagen womit Herr Niehaus "definitiv Recht" hat?


    Siehe vorheriger Post.
    Bis auf blabla hat jeder nur seine eigene Meinung - aber nichts rechtlich verwertbares zum Besten gegeben...


    Über Paragraphen würden ich mich freuen, ich habe Geduld... :-)

    Zitat

    Original geschrieben von Haldibo
    Komisch das Ihr bei Nichtwissen und Ahnungslosigkeit versucht diesen Zustand immer mit Witz zu überspielen.


    Liegt das am Kindergartenalter?


    Aber auch ich verzeihe Dir für Dein mangelndes Wissen, und würde dir empfehlen nicht mehr soviel von dem blauen Blubberwasser zu trinken :D


    Auf dein Kindergartengetue brauche ich nicht einzugehen.


    Ich kann dich gerne nochmal fragen, wo das Recht auf Tarifwechsel in den Vertragsbedingungen festgehalten ist.
    Du kannst gerne nochmals die Aussage verweigern.
    Von juristscher Kompetenz zeugt das nicht.


    Du hast ja schon mal Schwachsinn (ohne Beleg) verbreitet als du behauptet hast, dass die Tarifwechselregelung nur für Neukunden gilt.
    Der Ball liegt also bei dir!


    Deine persönliche Meinung in Ehren, aber mit Jura hast dus ja offensichtlich nicht so.
    Aber nichts für ungut, ich verzeihe dir ;-)