Dazu muss erstmal jemand gegen o2 klagen. Allgemeinverbindlich ist das Urteil nicht.
Bzgl. der Handysperrung solltest du mal bei der Hotline nachhaken. Nicht dass die Freischaltung erst erfolgt wenn die Rücklastschriftgebühr eingegangen ist...
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Dazu muss erstmal jemand gegen o2 klagen. Allgemeinverbindlich ist das Urteil nicht.
Bzgl. der Handysperrung solltest du mal bei der Hotline nachhaken. Nicht dass die Freischaltung erst erfolgt wenn die Rücklastschriftgebühr eingegangen ist...
Das genannte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung gegen einen anderen Anbieter und für o2 nicht bindend. Entsprechend hat das Urteil auch erstmal keine Auswirkungen auf die aktuelle Vorgehensweise.
Bleibt abzuwarten bis das Geld bei o2 eingegangen ist. Hast du denn auch die Rücklastschriftgebühr berücksichtigt?
Hättest du das Geld im Shop bezahlt, dann wäre es wesentlich schneller gegangen.
Habe per Telefon widersprochen.
Und du kannst davon ausgehen, dass die Rufnummer auch heute noch kostenlos ist. Ist ja nicht die Kundenbetreuung sondern ein computergesteuertes System.
Ein Pole zahlt aber auch in Polen mehr als die 50€.
Um das Verhältnis mal wieder zurecht zu rücken...
ZitatOriginal geschrieben von Macgerhard
Fristlos kündigen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
Gerhard
Wegfall der Geschäftsgrundlage?
Also ich gehe davon aus, dass ich auch nach dem 02.05. noch zu den vereinbarten Konditionen telefonieren kann ![]()
ZitatOriginal geschrieben von 535
Findest Du, daß das, was Du geboten hast, §§-fest ist?:
§314 BGB ist fest. Da braucht man nicht drum herum zu reden.
ZitatOriginal geschrieben von 535
Demzufolge sehe ich als Kunde: Ein Wechsel würde 50€ kosten, vorausgesetzt o2 hat Lust ihn durchzuführen?
Richtig. Jeder Anbieter (es muss ja nicht unbedingt o2 sein; bei Telekom, Vodafone und E-Plus ist es genau so) kann eine Vertragsänderung verweigern.
ZitatOriginal geschrieben von 535
Diese Stefan[n]ie ist eine ziemlich maskuline Frau, Tendenz zur Männlichkeit.Ich dachte, die o2-Fanboys würden sich besser kennen.
Danke für den Hinweis; ich gewöhn mich dran ![]()
ZitatOriginal geschrieben von 535
Darf ich Dich bitten zu sagen womit Herr Niehaus "definitiv Recht" hat?
Siehe vorheriger Post.
Bis auf blabla hat jeder nur seine eigene Meinung - aber nichts rechtlich verwertbares zum Besten gegeben...
Über Paragraphen würden ich mich freuen, ich habe Geduld... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Haldibo
Komisch das Ihr bei Nichtwissen und Ahnungslosigkeit versucht diesen Zustand immer mit Witz zu überspielen.
Liegt das am Kindergartenalter?
Aber auch ich verzeihe Dir für Dein mangelndes Wissen, und würde dir empfehlen nicht mehr soviel von dem blauen Blubberwasser zu trinken
Auf dein Kindergartengetue brauche ich nicht einzugehen.
Ich kann dich gerne nochmal fragen, wo das Recht auf Tarifwechsel in den Vertragsbedingungen festgehalten ist.
Du kannst gerne nochmals die Aussage verweigern.
Von juristscher Kompetenz zeugt das nicht.
Du hast ja schon mal Schwachsinn (ohne Beleg) verbreitet als du behauptet hast, dass die Tarifwechselregelung nur für Neukunden gilt.
Der Ball liegt also bei dir!
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Haldibo
Du hast blaues Blubberwasser getrunken,oder?
In jedem Forum wo Du Dich rumtreibst hast Du nicht anderes zu tun als immer Pro O2 zu spammen, was bezweckst Du damit?
Tarifwechseltabellen sind selbstvertändlich Bestandteil der Preisliste.
Aber Du willst es ja eh nicht verstehen...................
Deine persönliche Meinung in Ehren, aber mit Jura hast dus ja offensichtlich nicht so.
Aber nichts für ungut, ich verzeihe dir ![]()
Und was hat die Tarifwechselmatrix nun mit dem Vertragsumfang zu tun?
Die Matrix dient zur Veranschaulichmachung was ein Tarifwechsel kosten würde, wenn o2 ihn dann zulassen würde.