ZitatOriginal geschrieben von 535
Und wo steht, daß er es nicht hat? (Ich habe keinen solchen Vertrag mehr mit 2-Jahresbindung.)
Nirgends. Also gibt es keine bindende Vereinbarung über Tarifwechsel.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von 535
Und wo steht, daß er es nicht hat? (Ich habe keinen solchen Vertrag mehr mit 2-Jahresbindung.)
Nirgends. Also gibt es keine bindende Vereinbarung über Tarifwechsel.
Hier die Preisliste:
http://www.o2online.de/nw/asse…e-mobilfunk-postpaid2.pdf
Wo steht das jetzt mit dem Tarifwechsel?
ZitatOriginal geschrieben von 535
Dieses Angebot zur Vertragsänderung ist kommt ja nicht aus dem Himmel, ist also irgendwo festgehalten und "dürfte" damit Vertragsbestandteil sein; genauso wie AGB, Werbung etc., richtig?
Dann sag mir doch mal wo festgeschrieben ist, dass der Kunde ein Recht auf einen Tarifwechsel hat?
Möglicherweise wurde die Sperre aber auch nie gesetzt.
Und dass sie gesetzt werden sollte bzw. Vodafone das bestätigt hat, dürfte schwer zu beweisen sein.
ZitatOriginal geschrieben von 535
Und wie ist er dann möglich? Sicher nicht nur aus Kulanz, weil der Kunde und/oder Hotliner so nett ist, diese Wechselmöglichkeit erwächst doch auch aus irgendeiner Regel, Vorgabe und die wird, wie auch Werbung, Vertragsbestandteil sein, oder etwa nicht?
Du kannst es als Kulanz ansehen, ja.
Es ist ein freibleibendes Anbegot an den Kunden. Ein Tarifwechsel stellt eine Vertragsänderung darf, denn im Vertrag ist auch der Tarif festgeschrieben.
Und Vertragsänderungen bedürfen beidseitiger zustimmung. o2 kann jedem Kunden einen Tarifwechsel verweigern.. oder die Möglichkeit komplett einstampfen.
Vertragsbestandteil ist ein Tarifwechsel zumindest nicht; nur ein Angebot zur Vertragsänderung.
ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Teltarif-Bericht hierzu, aber ohne weitere Erkenntnisse.
Zitat aus dem Artikel:
"Betroffen sind Neu- und Bestandskunden gleichermaßen."
In diesem Fall ist die Schuld-Frage aber ja klar.
Da kann auch die Rechtsabteilung von Vodafone selbstbewusst auftreten. Die eigenen Anwälte sind eh schon bezahlt...
Bleibt also der Kulanz-Weg.
ZitatOriginal geschrieben von Roadrunner0778
Ist nicht dein ernst oder? :confused:
Guck mal auf den Nick des schreiberlings. Dann erledigt sich die Frage ![]()
Richtig.
Erster Ansatz wäre da Kulanz. Wobei auch die sicherlich Grenzen hat.
Rechtsweg wäre auch möglich; nur wüsste ich nicht wogegen Vodafone verstoßen haben sollte. Es war ja bekannt dass kein Datentarif vorhanden ist und auch bekannt, dass Smartphones sich selbst ins Internet einwählen.