Das fällt aber auch unter Nutzung am PC.
Beiträge von stefanniehaus
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Zumal ein "Schaden" in dem Sinne ja garnicht nachweisbar wäre, da keine Mehrkosten verursacht werden sondern nur eine höhere Auslastung des Netzes.
(es sei denn man argumentiert, dass man das 15€ teurere Paket hätte haben müssen; was aber auch etwas hinkt wegen der Drosselungsgrenzen)
Trotzdem wollen wir aber natürlich nicht zu vertragswidrigem Verhalten aufrufen

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Sagen wir mal so: Der potentielle Kläger schaut aktuell nur zu

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An das Geld kommst du nur ran, wenn die Karte gekündigt wird.
Entweder ausbezahlen lassen oder Rufnummer auf den neuen Vertrag portieren.
Einfach so Guthaben herumschieben geht nicht. -
Zitat
Original geschrieben von 1.BigDaddy
Geh mal in den Media doof und frag warum der selbe Led Tv bei amazon z.b. 200 euro günstiger ist?Wegen der Vertriebsstruktur und nicht wegen der Provision - um die es hier geht.
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Wie phonefux schon sagte: Die nicht unter die Flat fallenden Gespräche fallen mit 29ct/min durchaus ins Gewicht. Ist eben die Fragen inwiefern du in andere Netze telefonierst.
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Zitat
Original geschrieben von Linea
Ich hab das so verstanden, als wollte er seine O²-Prepaid in einen O²-Vertrag wechseln...So ist es wohl.
Eigentlich sollte das recht fix gehen.
Hat sich bis Mitte des Vormittags nichts getan, sollte man mal bei der Hotline nachhaken. -
Doch eben das ist nötig!
Ist zwar eine Kleinigkeit, aber die Übertragung muss explizit erfolgen; sie erfolgt nicht einfach so mit dem Verkauf! -
Nein. Die Gewährleistungsansprüche bestehen immer erstmal nur zwischen Verkäufer und 1. Käufer.
Wenn der 1. Käufer beim Verkauf an den 2. Käufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, dann kann der 2. Käufer sich ggfs. an den 1. Käufer wenden.Es sei denn der 1. Käufer tritt explizit die Gewährleistungsansprüche an den 2. Käufer ab.
Automatisch passiert das nicht ! -
Scheinen wohl Vorbereitungen für den 1. April zu sein

In den Fußnoten stehen die 120 Minuten noch drin.