Beiträge von stefanniehaus

    Vollkommen richtig.
    Ein kleines bisschen kann man das aber noch relativieren, da - je nach Wahl des Tarifes - in den 35€ noch eine Flat ins VF-Netz mit drin ist, was bei vielen Bekannten im D2-Netz nützlich sein könnte.
    Wobei das hier zugegebenermaßen nicht gefragt war.

    Richtig. Bei Vodafone selbst gibt es die Vodafone Messaging Flat Allnet für 25€ im Monat. Als Zusatzoption zu einem Vertrag, der selbst auch mindestens rund 10€ kostet.


    Sprich also ab 35€ im Monat.
    Mit 24 Monaten Laufzeit.

    Bei Laufzeitverträgen hat der Kündigungszeitpunkt eigentlich nichts mit der Portierung zu tun.
    Du musst nur sehen, dass du den Vertrag rechtzeitig (i.d.R. spätestens 3 Monate vor Vertragsende) kündigst.
    Du kannst also am besten jetzt schon kündigen.
    In der Kündigung braucht die Portierung nicht erwähnt zu werden.


    Wenige Wochen vor Vertragsende würde ich dann bei T-Mobile den Vertrag abeschließen.
    Dann sollte das ganze eigentlich recht unterbrechnungsfrei ablaufen.

    Zitat

    Original geschrieben von mausb
    stimmt, Nichtnutzungsgebuehr fuer Monate (rueckwirkend?)


    Jepp:


    Wird in 3 aufeinanderfolgenden Monaten kein Anruf getätigt bzw. keine SMS versendet, wird dem Kunden eine Nichtnutzergebühr in Höhe von € 3,49 monatlich in Rechnung gestellt.


    Quelle: Google ;-)

    Nichtnutzungsgebühr wäre halt das erste, was mir einfallen würde.


    Nur würden dort dann 3 * 3,49€ = 10,47€ anfallen.
    Berechnet wurden aber ja 10,63€ brutto. Kommt also nicht ganz so hin.


    Aber da auf der Rechnung nur "Paketpreis" steht, wirst du um eine Kontaktaufnahme mit Mobilcom (sei es Hotline, EMail, Post o.ä.) nicht drum rum kommen.

    Re: Anfrage wegen Mobilfunkantenne auf meinem Haus


    Zitat

    Original geschrieben von hansbiedemann
    - Was ist wenn sich Nachbarn beschweren?


    Naja es ist davon auszugehen, dass die Aufstellung des Mastes bzw. die Rechtmäßigkeit rechtlich geregelt wird (über den örtlichen Rat/die örtliche Verwaltung).
    Es kann natürlich sein, dass dir jemand zu verstehen gibt, dass er das nicht so schön findet; aber soweit die rechtlichen Aspekte geklärt sind, hast du zumindest aus rechtlicher Sicht nichts zu befürchten.



    Zitat

    Original geschrieben von hansbiedemann
    - Hat das gesundheitliche Folgen für mich?


    Die entsprechenden Sender strahlen eigentlich nie direkt nach unten sondern zur Seite weg. Entsprechend würde ich mir diesbezüglich keine Gedanken machen.

    Aktiv genutzter Vertrag oder Schubladenkarte?
    Der Betrag entpspricht ja in etwa der Nichtnutzungsgebühr für 3 Monate (die eben bei 3monatiger Nichtnutzung lt. Vertrag anfällt), aber eben nur in etwa.
    Brutto ein etwas komischer Betrag.
    Ggf. mal bei Mobilcom nachfragen.