Original geschrieben von Ananth
Ich habe die online version, also online rechnung, und die gutschrift habe ich schriftlich eingereicht, die sollte doch dann gutgeschrieben sein.
Im ersten Monat könnte ich verstehen das es vllt auch mein versehen gewesen ist, doch dass die leitung freigeschaltet wurde und die forderung auf die gutschrift angerechnet wurde, zeigt doch, dass diese vorhanden war, somit ist das erneute kappen ungerechtfertigt!
gilt eine außerordentliche fristlose kündigung etwa nicht, und zusätlich das ungerechtfertigte kappen der verbindung ist doch dann eine nicht erbrachte leistung?
wieso sollte ich dann noch der reaktivierung zustimmen, wenn die dienstleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht werden?
die außerordentliche kündigung liegt auf dem tisch in briefform.
meine verbindung ist übrigens wieder gekappt, was ja heißen würde, dass eplus mich gekündigt hat?
aber da das alles nicht mein fehler war, sind negative einträge doch ungerechtfertigt, oder nicht?