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ich habe gesucht, resultat: zehn angezeigte nichtssagende hits und links zu hundert seitenzahlen. hätte ich die alle anklicken sollen ?
"AUCH per pm" habe ich deshalb geschrieben, weil manche solche quellen nicht gerne öffentlich nennen.
schade, daß du dir extra die mühe gemacht hast, mich zu belehren - eine sachbezogene antwort hätte mich mehr gefreut.
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ich suche nach einer möglichkeit, mehrere simcards auf einer einzigen simcard zu vereinigen. in der bucht finde ich hierzu nur angebote, die 6, 12, 15 oder 16 sims auf eine sim schreiben können , aber leider nur für bestimmte kartengenerationen und immer nur mit einem multi-sim-rohling.
meine karten stammen aus der zeit von 1998 bis 2008, außerdem könnte ich mehrere rohlinge (einfach- und multi-sims) brauchen, um die ganze familie mit selfmade-twincards bzw. mehrere nummern zusammenfassenden karten ausstatten zu können.
kennt hier jemand diesbezügliche quellen (gerne auch per pm an: parla@web.de) ?
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es gibt (fragt mich jetzt nicht nach der url) auch eine seite bei der bnetza, wo sinngemäß erklärt ist, daß kurze rufnummern auch auf neue inhaber übertragen werden können, wenn sie ein geschäft übernehmen und die im kundenstamm eingeführte nummer weiternutzen wollen. diese regelung ist für eine geschäftsübergabe gedacht, aber sicher auch für eine übertragung vom geschäftsführer privatpersönlich auf seine gmbh und ähnliche fälle anwendbar. es steht allerdings ausdrücklich dabei, daß es seitens des netzbetreibers goodwill ist, diese ausnahme anzuwenden. die übernahme ist demnach sowohl "warm" als auch max. ein halbes jahr nach anschlußkündigung möglich. ausschlaggebend ist die glaubhaftmachung, daß die nummer wegen ihrer bekanntheit im kundenstamm mit dem geschäft übertragen werden soll.
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ich lese gerade im thread "bestehende isdn-infrastruktur ..." von NGN und "echtem" ISDN. darin entsteht bei mir der eindruck, ein next-generation-network-anschluß werde als einem isdn-anschluß qualitativ nicht ebenbürtig angesehen.
bezieht sich eine solche einschätzung nur darauf, daß isdn im isdn technisch "echter" ist als im ngn simuliertes isdn, oder findet ihr nach erfahrungen als anschlußnutzer oder -einrichter die next generation networks generell noch nicht ausgereift, zumindest (wegen hoher ansprüche an verbindungsqualität und verfügbarkeit) für geschäftliche nutzung ?
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meines wissens gibt es bei der telekom die möglichkeit, eine rufzuschaltung einzurichten, dann könnte das zweite telefon gleich mit dem ersten mitklingeln. ob das zustandsabhängig auch bei besetzt funktioniert, weiß ich nicht. zumindest kostet es grundgebühr für das leistungsmerkmal.
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das kann ich ja kaum glauben, daß ausgerechnet t-mobile ein formloses schreiben akzeptieren soll. ich habe vor wenigen monaten einen evn für meine xtra-card bestellt und die formulierung hinsichtlich der datenschutzrechtlichen beteiligung dritter durch die erklärung ersetzt, es gäbe in einem single-haushalt niemanden, der beteiligt werden könnte. in einem fast zweiwöchigen email-krieg wurde stets darauf bestanden, der evn sei nur mithilfe des heiligen originalformulars zu erlangen. begründet wurde die ausschließliche verwendbarkeit des hauseigenen formulars damit, daß nur dieses akzeptiert werden könne (also unendlich im kreis mit sich selbst). hinweise, auch in kopie an die pressestelle, für die datenschutzerklärung gebe es gesetzlich keine formerfordernis, stießen auf taube ohren. sollte es in anderen fällen dort tatsächlich vernünftige menschen geben ?
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@ 79er: danke für die (wenn auch frustrierende) klare antwort.
ja, mit dem nutzen der nummer ist das so: ich habe vor jahren mehrfach bei gelegenheiten, schöne nummern zu bekommen, zugeschlagen. dadurch habe ich mehr karten, als meinem abgehenden gesprächsaufkommen entspricht und schiebe teilweise ziemliche bugwellen an guthaben vor mir her, würde andererseits aber gerne baldmöglichst in günstigere tarife wechseln (meine tarife haben zwar noch schöne alte faire taktzeiten, aber dafür teilweise noch um die 80 cent minutenpreis in der hauptzeit).
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@ 79er: also, wer einfach kündigt, kann sein guthaben herausbekommen, aber wer portieren will, nicht (muß also vorher sein guthaben aufbrauchen) - rufnummer mitnehmen kostet also quasi außer gebühren auch das guthaben ?
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ich bin jetzt ein wenig verwirrt: man muß den verzicht auf ein guthaben erklären, DAMIT man es ausbezahlt bekommt ???
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im festnetz habe ich noch nicht von nicht möglichen portierungen gehört, nur im mobilfunk in manchen fällen bei von anbieter a provider-prepaid zu anbieter b netzbetreiber-laufzeitvertrag oder ähnlich komplizierten fällen.