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da bin ich jetzt schon ein bißchen zu müde für und muß das Nachdenken verschieben. So als spontaner Impuls erst´mal: sehr angenehme Struktur, da könnte man fast in Versuchung kommen.
Beiträge von telthies
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Original geschrieben von dancer1970
es gibt demnach zwei Unternehmen. Amtsgericht Traunstein HRB 24407 (seit 26.5.15) und Amtsgericht Pinneberg HRB 9469 PInein, nur eines: eine Sitzverlegung kann vom Notar bis ins Register gut und gerne zwei Wochen dauern (deswegen macht man das ja auch elektronisch, hihi, zu Großvaters Zeiten ging das schneller). So ist die Firma am alten Ort noch nicht weg und am neuen Ort schon da, das kommt vor und ist an sich nichts böses. Aber sonst: eine ganze Alarmglockenfabrik, würde ich sagen. Die neue Firma ist als 319. Verwaltungsgesellschaft geboren (also Fließband-Vorratsgründung), wurde dann sitzverlegt nach klingt nach Wohnhausanschrift, nun wieder sitzverlegt nach wo sie gerade gebraucht wird, dabei der GF ausgewechselt (Name klingt albanisch oder so, aber immerhin kein Suchtreffer mit Gomopa). Ein Forderungskauf muß im übrigen nicht heißen, daß dafür eigenes Geld in die Hand genommen worden wäre. Für mich liegt da ein Hauch von XY in der Luft

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Original geschrieben von dancer1970
telthies
Das mit der korrekten Firmierung könnte allerdings ein Thema sein, weil sich der Sitz des Unternehmens geändert hat und seit 26.5.2015 eine neue HRB Nummer bei einem anderen Amtsgericht hat (Pinneberg --> Traunstein). Auf der letzten Rechnung vom 22.5. steht die neue Anschrift mit der alten Handelsregisternummer?
Die Domain Handelsregisterportal.de kann man kaufen, aber die Infos finde ich nicht.
Pardon, mein Fehler, das "Registerportal" heißt "handelsregister.de". Mein Hinweis mit den Nummern und der "Historie" soll Dir dabei beim Spurenlesen helfen, wo evtl. mit Umfirmierungen geschummelt wurde. Im Handelsregister steht aktuell immer der jüngste Firmenname; der vorherige Name taucht dort nur auf, wenn er am jeweiligen Ort der jüngste Firmenname war; an beiden Stellen sind aber frühere Firmennamen in der "Historie" zu erkennen (hellgrau klein links unter dem Firmennamen auf der Übersichtsseite).Du hast PN.
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und noch´n Update, ein weiteres Fundstück:
http://www.heimatzeitung.de/st…den-behalten-Nummern.html"Mettenheim/Babensham | 14.11.2014 | 06:03 Uhr
Erleichterung nach Mvox-Pleite: Kunden behalten NummernEs ist eine gute Nachricht für alle Kunden von Mvox – nach einer relativ langen Leidenszeit. Seit Anfang August waren im Verbreitungsgebiet des Telekommunikationsunternehmens mit Sitz in Mettenheim und Garching/Alz immer wieder Probleme mit der Internet- und Telefonverbindung aufgetaucht. Vor allem in den Landkreisen Rosenheim und Mühldorf waren Gemeinden, Firmen und private Haushalte betroffen. Wegen des Totalausfalls war beispielsweise in der Gemeinde Babensham wochenlang kein geregelter Arbeitsablauf möglich. Aber auch in Emertsham kam es, wie berichtet, zu etlichen Störungen.
Otto Lederer, der Landtagsabgeordnete der CSU für den Stimmkreis Rosenheim-West, empfiehlt nun allen ehemaligen Mvox-Kunden, sich so schnell wie möglich für einen neuen Anbieter zu entscheiden. Anschließend könne bei diesem eine Rufnummernmitnahme beantragt werden. Vom Antrag bis zum neuen Anschluss würden voraussichtlich zwei Wochen vergehen. Die Telefongesellschaft Mvox sowie das dazugehörige Tochterunternehmen Televersa hatten vor kurzem Insolvenz angemeldet. Das ging aus einer öffentlichen Bekanntmachung des Amtsgerichts Mühldorf hervor. − tt"
Daraus lese ich: trotz des Zugangs über Funk geht es nummernmäßig ums Festnetz (?)
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Update:
Mit der BNetzA sprach ich soeben, da gibt es kein Procedere für ein "Machtwort" im Portierungsweg: der Gesetzgeber wolle die praktische Umsetzung des TKG weitgehend im bestehenden Zivilrecht belassen und hat sich daher spezieller Regelungen enthalten. Wer den ursprünglichen Netzbetreiber - zu dem eine abgeschaltete Mobilfunknummer ja irgendwann zurückfallen wird - auf Goodwill ansprechen will, kann damit ans Ziel kommen. Aber einen speziellen Rechtsweg für diese Fallgestaltung gibt es nicht, auch wenn dem Regulierer im Grunde klar ist, daß gegen nicht greifbare Gegner so kaum vorgegangen werden kann - der Grundsatz, kein spezielles Rechtsfeld zu schaffen, wog dem Gesetzgeber hier stärker als der Verbraucherschutz im Detail.
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.Aus der Quelle http://www.rae-poellmann.com/pressespiegel/ zitiere ich folgendes Fundstück:
"08.04.2015
Insolvenzverfahren aufgehobenEinigung mit Käufer / Regionaler Telefon- und Internetanbieter wieder verwaltungs- und verfügungsberechtigt
München / Mühldorf am Inn, 8. April 2015 – Das vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Zoom Infratec GmbH wurde vom Amtsgericht Mühldorf aufgehoben. Wie der Münchner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Hanns Pöllmann mitteilt, konnte der vormalige Insolvenzverwalter eine Einigung mit dem Käufer erzielen. Damit ist die Zoom Infratec GmbH wieder direkter Ansprechpartner für alle Kunden. […]
Text: Talk of Town. Wächter & Wächter"
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Übrigens ein putziges Detail: ich höre gerade in der Hotline des Anbieters zwei Ansagen durcheinandersprechen, eine Frauenstimme (hochdeutsch) sagt der nächste freie Mitarbeiter sei für mich reserviert (aktuell seit 22 Minuten, wen wundert´s) und eine andere Frauenstimme (älter als die erste, mit bayrischem Akzent) erzählt den Kunden mit Telefonstörungen, das Anrufeaufkommen sei gerade recht hoch und zum Aufbauen abgehender Verbindungen bekämen Sie eine eMail welche Routereinstellungen zu ändern seien. Abgesehen davon, daß ihnen mein Anliegen wichtig sei, sagt mir das: der technische Netzbetreiber hinter diesem aus meiner Sicht offenbar nur Reseller hat gewechselt. -
Als Moderator des Forums in dem diese Frage vorher gestellt wurde, freue ich mich zwar, wenn sie an m.E. hierfür geeigneterer Stelle weiterdiskutiert wird, gebe aber trotzdem den Hinweis zwecks ggs. Verlinkung des Crossposts: http://www.telefonanlagenforum…g33284;topicseen#msg33284
Die von meinem Vorrredner genannte Definition des Fristablaufes durch ein konkretes Tagesdatum dürfte ersatzweise mit einer konkreten Zahl von Tagen nach Zugang des Schreibens ebenso klar vorgenommen sein - fehlt beides, solltest Du diesen Mangel noch heilen.
Weitere Hinweise (v.a. bzgl. des Klarheit Verschaffens anhand des Handelsregisters) habe ich Dir noch am o.g. Ursprung gegeben.
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Ach so. Meine Schulzeit war, als es noch ein "ß" gab, der Ketchup noch kein "s" hatte und Schiffe stets so fuhren, daß dabei keine drei "f" zusammenstießen

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Original geschrieben von Andreas Böhm
sondern es sich dabei um eine "Ware" handelt, die eigentlich gar nicht gehandelt werden darf.Jein. Mindestens gewerbliche Händler tun gut daran, die Nummer nicht als hauptsächlichen Gegenstand des Angebotes zu bewerben - allein schon, weil zwar hoch wahrscheinlich, aber keineswegs sicher ist, daß dem eingewechselten neuen Inhaber dieselbe Nummer zugeteilt bleibt. Als Käufer für sich die Geschmacksentscheidung zu treffen, an wenigen Quadratzentimetern Plastik mit ein paar Milligramm Metall, einem Tarif und einem Restguthaben ausgerechnet in der Rufnummer das entscheidende Attraktivitätsmerkmal zu sehen, ist jedoch völlig legal. Und diesen Geschmack muß ihm der Verkäufer auch nicht ausreden - solange es keine weiteren Aspekte für ernste Zweifel an der geistigen Zurechnungsfähigkeit des Käufers gibt, darf der Verkäufer dabei auch einen Kaufpreis weit oberhalb des materiellen Wertes annehmen.
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Bekanntlich hat bereits ein einziger Jurist mehrere Meinungen: eine, wie die Sache vernünftig zu sehen wäre, eine weitere, wie man sie aber auch sehen könnte; und diejenige, die er vertritt wenn er dafür bezahlt wird, muß in den beiden ersten noch nicht enthalten sein.
Die Gültigkeit von Einseitigkeiten ist mitnichten unumstritten. Und ja, mein Impuls kam in der Tat aus dem Geschäftskundenbereich. Was ein Geschäftskunde ist, darüber ist sich der Anbieter meist selbst nicht einig: bei der Telekom war ich z.B. mal Geschäftskunde wegen drei Leitungen (obwohl privat), und kurz danach Privatkunde mit einem Basisanschluß (obwohl geschäftlich). Im übrigen mag das HGB für die Kaufleute zuweilen das detailliertere Kochbuch sein, aber das BGB schützt den Verbraucher auch nicht schlecht, und die Entscheidungstendenz in Verfahren geht zunehmend pro Verbraucher.
Es steht ja jedem der sich nichts davon verspricht frei, nicht zu handeln oder zumindest nicht diese Vorlage dabei zu benutzen.
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
und Formfehler ("Sehr geehrte Damen und Herren!")Danke für den Nachbesserungshinweis. Würdest Du denn wenn der Angstbrief des Anschlußanbieters nicht unterschrieben war immer den Vorstandsvorsitzenden namentlich adressieren ? - nach meiner Erfahrung blitzt man mit Rubrumspingeligkeiten schnell ab, da sagen die Richter dann, das Erkennen des Gemeinten sei dadurch nicht wirksam behindert gewesen.
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Nachdem ich in jüngster Zeit einige Verängstigung darüber erlebe, daß Verbraucher von ihren Festnetz-Anschlußanbietern nahegelegt wird, dem baldigen Tod ihres ISDN-Anschlusses durch Vertragsänderung zu entrinnen, habe ich heute abend einen Musterbrief online gestellt.
Mit Diesem kann man das Heft ein bißchen in der Hand behalten, welche persönlichen Folgen die "Umstellungswut" der Anbieter hat.
Der Musterbrief steht hier: http://telthies.de/topic87.html
Über Retweets freue ich mich natürlich: #MEINanschluss telthies
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Original geschrieben von eva1234
Mein Speedport 724 Router kann es nicht.wirklich nicht ? - ich dachte, das sei ein Fritzbox-Klon (?)
Meine 7270 kann das, aber ein bißchen versteckt: unter Telefonie, Telefonieendgeräte gibt es in den Einstellungen jedes einzelnen Endgerätes einen Punkt "Klingelsperre". Im Telefonbuch kann man dann wiederum "ankreuzen", wer als "wichtige Person" diese Sperre durchbrechen darf.